Corona-Ticker für KMUs - Die Maßnahmen im Überblick

3/24/2020
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Die Corona-Lage in Deutschland verschärft sich wie erwartet im Herbst wieder. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt laut RKI am 31.03.2022 bei 274.901. Die 7-Tage-Inzidenz liegt deutschlandweit bei 1.625,1. Es gelten für fast alle Branchen und Bereiche strenge 2G- oder 3G-Regeln, abhängig je nach Bundesland und aktuellen Werten. Über die wichtigsten Beschlüsse informieren wir Sie hier regelmäßig im Corona-Newsticker. Sie finden auf der Website der Bundesregierung außerdem einen Überblick, welche Beschränkungen aktuell in den einzelnen Bundesländern gelten.

** Die Maßnahmen im Überblick **

 

Newsticker (Stand 03.03.2022)

Update (03.03.2022)

Der Novavax-Impfstoff

Nach fast einem Jahr, nachdem der erste schützende mRNA-Impfstoff in der Europäischen Union zugelassen wurde, hat nun auch der erste proteinbasierte Corona-Impfstoff eine bedingte Zulassung erhalten. Der Impfstoff enthält Coronavirus-ähnliche Partikel mit dem Corona-Eiweiß „Spike-Protein“. Demnach basiert es auf einer anderen Technologie als die bisher zumeist eingesetzten mRNA-Präparate. Durch die Impfung wird das Immunsystem angeregt, Abwehrstoffe gegen SARS-CoV-2 zu bilden. Wenn die geimpfte Person später in Kontakt mit diesem Coronavirus kommt, wird es schnell durch das Immunsystem erkannt und gezielt bekämpft. Zwei Dosen werden im Abstand von etwa drei Wochen gespritzt. Erste Bundesländer haben bereits damit begonnen, das Präparat zu verabreichen. Den Impfstoff sollen priorisiert bisher nicht geimpfte Beschäftigte erhalten, für die ab Mitte März die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt.

Update (24.02.2022)

In vielen Bundesländern gelten erneut neue Corona Regeln. Hier finden Sie einen kurzen Überblick:

Baden-Württemberg

Clubs dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen, es gilt 2G-Plus.

Öffentliche Veranstaltungen (Theatervorstellungen, Konzerte, Kino, Sportveranstaltungen und Kongresse) dürfen mit maximal 60 Prozent der zugelassenen Kapazität und höchstens 6000 Besuchern in geschlossenen Räumen stattfinden.

Bayern

Bei Kultur- und Sportveranstaltungen, öffentliche und private Veranstaltungen, Messen, Kongresse, Tagungen und etliche Freizeiteinrichtungen wie etwa Indoor-Spielplätze gilt statt die 2G Plus, die 2G Regel. Für Musikschulen, Fitnessstudios, Solarien, Bibliotheken, Archive, Museen, Laienschauspiel oder Blasmusik gilt die 3G Regel. Also haben Ungeimpfte mit einem negativen Test wieder Zutritt zu diesen Einrichtungen. Dies gilt auch für den gesamten Hochschulbereich.

Bei Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen 25.000 Menschen vor Ort sein.

Brandenburg

Die Kontaktbeschränkungen für private Treffen von Geimpften und Genesenen sind aufgehoben. Die 2G-Plus-Regel in Gaststätten ist ebenfalls aufgehoben. Ab dem 4. März dürfen auch Ungeimpfte mit einem negativen Test Restaurants besuchen.

Bei den sogenannten körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) wurde wieder die 3G-Regel eingeführt.

Hamburg

Ab dem 19.02.2022 sind in Hamburg die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im privaten Bereich entfallen. Die Sperrstunde für die Gastronomie ist ebenfalls aufgehoben. Die Zulassungsbeschränkungen für den Einzelhandel sind weggefallen.

Hessen

Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr für geimpfte oder genesene Menschen. Ungeimpfte dürfen sich nur im Kreis des eigenen Haushalts mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Niedersachsen

In Niedersachsen entfällt die Testpflicht für Geboosterte (Nachweis mindestens 28, höchstens 90 Tage alt), Genesene und für Menschen mit einer Zweitimpfung (für 90 Tage). Individualsport (Golf, Leichtathletik) mit mindestens 1,5 Metern Abstand ist wieder mit 3G möglich.

Nordrhein-Westfalen

Alle Kontaktbeschränkungen im Privaten für vollständig geimpfte und genesene Personen fallen weg. Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen bleiben bis zum 19. März bestehen.

Im Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Rheinland-Pfalz

Die 2G-Regelung im rheinland-pfälzischen Einzelhandel ist aufgehoben.

Zudem fallen die Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte komplett weg. Für Ungeimpfte gelten die Einschränkungen hingegen weiterhin.

Saarland

Bei privaten Treffen von Geimpften und Genesene gelten keine Beschränkungen mehr. Für Ungeimpfte bleiben die Kontaktbeschränkungen bis 19. März bestehen.

Die Maskenpflicht im Einzelhandel gilt weiterhin. Das Tragen einer medizinischen Maske reicht aus.

Sachsen-Anhalt

Es wurde eine Notverordnung erlassen. Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen haben nun Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder, falls aufgrund der Infektionszahlen Erzieherinnen und Erzieher ausfallen.

Schleswig-Holstein

Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene entfallen. Bei Treffen, an denen Ungeimpfte teilnehmen, gilt eine Höchstgrenze von 25 Personen.

Ungeimpfte sollen ab 3. März wieder an Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie einen negativen Test vorweisen müssen.

 

Update (17.02.2022)

Folgende Lockerungen sind beschlossen

Bund und Länder haben sich auf Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt. Dies soll in drei Schritten geschehen. Ab 20. März soll ein Großteil der Maßnahmen entfallen.

 

1.Schritt:

Private Treffen:

Geimpfte und Genesene dürfen sich wieder in beliebig großen Runden treffen. Die Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben aber noch bis zum 19. März bestehen. Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

Einzelhandel:

In einem ersten Schritt entfallen die Zugangsbeschränkungen, falls dies noch nicht geschehen ist. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt weiterhin.

2. Schritt:

Gastronomie, Hotels und Clubs:

3G statt 2G. Ab dem 4. März wird der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem negativen Test ermöglicht. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung geöffnet.

Großveranstaltungen:

Bei Großveranstaltungen können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgesehen. Die Personenanzahl von 25.000 Zuschauern darf nicht überschritten werden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

3. Schritt:

Wenn die Situation in den Krankenhäusern das zulässt, werden ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Auch die Homeoffice-Pflicht soll nicht mehr gelten. Arbeitgeber können aber weiterhin den Beschäftigten Homeoffice anbieten.

Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 verschlechtern, soll die Bundesregierung die nötigen Gesetzgebungsverfahren für neue Schutzmaßnahmen einleiten.

Update (09.02.2022)

Anpassung der Coronaregeln mit vorsichtigen Öffnungsschritten

Folgende Beschlüsse wurden heute für die verschiedenen Bundesländer gefasst.

Baden-Württemberg

BW hat zum 9. Februar die 3G-Regeln im Einzelhandel aufgehoben. Weiterhin gilt dort jedoch die Maskenpflicht, eben so in anderen Innenräumen. Die Sperrstunde in der Gastronomie fällt weg. Die Clubs bleiben weiterhin geschlossen, Messen und Ausstellungen werden vorerst abgesagt. Öffentliche Veranstaltungen (Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Kongresse) dürfen nur bis zu 50 Prozent ausgelastet sein. In geschlossenen Räumen sind 2000 Besucherinnen und Besucher, im Freien 5000, erlaubt. Hierbei gilt die 2G Regelung.

Bayern

Bayern lockert seine Regelungen. Demnach fällt die Sperrstunde in der Gastronomie weg. Für Friseure oder kosmetische Behandlungen gilt nun nur noch 3G. Bei Sportveranstaltungen dürfen nun 50 Prozent der Plätze belegt werden. Auch Kinos und Theater dürfen bis zu 75 Prozent ihrer Kapazitäten nutzen.

Berlin

In Berlin muss die Anwesenheit bei Veranstaltungen im Sport, in Gaststätten und ihr Beherbergungsbetrieben nicht mehr dokumentiert werden. Für Geboosterte entfällt die Testpflicht. Auch frisch Genesene und frisch (doppelt) Geimpfte müssen sich in den ersten drei Monaten nicht mehr testen lassen. Der Genesenenstatus gilt nur noch für drei Monate (nach dem positiven PCR-Test).

Bremen

In Bremen kann man ab heute auch ohne den 2G Nachweis einkaufen gehen. Weiterhin muss aber eine FFP2 Maske getragen werden. Restaurants und Cafés, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen keine Kontaktverfolgung mehr durchführen.

Brandenburg

Ab dem 9. Februar können Kunden wieder ohne Geimpften- und Genesenennachweis in Geschäfte, die Maske bleibt Pflicht.

 

Schleswig-Holstein

Der Einzelhandel für alle geöffnet, es gilt Maskenpflicht. Der Besuch von Freizeit- und Kultureinrichtungen bleibt weiterhin mit 2G beschränkt. In Gastronomie, Fitnessstudios, Spaß- und Freizeitbädern bleibt es bei 2G-Plus.

 

Rheinland - Pfalz

In Rheinland - Pfalz müssen geboosterte Menschen, die Kontakt zu einem Infizierten hatten, nicht mehr in die Isolation. Die Verordnung ist bis zum 28. Februar gültig.

 

Update (08.12.2021)

Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Antragsfrist für Überbrückungshilfen einschließlich der Neustarthilfe um drei Monate bis 31. März 2022 zu verlängern. Die Überbrückungshilfe III Plus bezuschusst neben betriebliche Fixkosten auch Neuinvestitionen in Hygienekonzepte und Digitalisierung, die bis zu 100% finanziert werden.
Mehr Infos dazu und warum das Socialwave Marketing Paket förderfähig ist, lesen Sie hier.

 

Update (25.11.2021)

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe steigen derzeit mit hoher Geschwindigkeit an. Bund und Länder haben daher am 18. November die folgenden Regeln beschlossen:

3-G-Regelung am Arbeitsplatz

Bundesweit dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen ihre Arbeitsstätte aufsuchen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.

3-G-Regelung im Personenverkehr

Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs wird zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

2-G-Regelung im Personenverkehr

Ist der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate von 3 überschritten, können Länder besondere Maßnahmen ergreifen um die Infektionsdynamik zu brechen. So kann der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (2G-Regelung) beschränkt werden. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert.

Auch bei geimpften und genesenen Personen können zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 6 überschreitet. Trotz 2G kann dann ein negatives Testergebnis verlangt werden (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen von 2G und 2Gplus möglich, um eine Teilhabe zu ermöglichen. Liegt der Wert der Hospitalisierungsrate über 9, werden die jeweiligen Länder die weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent nutzen.

 

Update (28.10.2021)

Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten fällt vielerorts weg

In einigen Bundesländern ist die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung in Gaststätten, Bars und Kneipen mittlerweile aufgehoben. So müssen beispielsweise in Bayern seit dem 15. Oktober nur noch Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen Kontaktdaten erheben. Auch in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein ist keine Kontaktdatenerfassung mehr notwendig. Des Weiteren gelten Lockerungen größtenteils in Hessen, zum Teil im Saarland und bei einer Inzidenz unter 35 in Sachsen.

 

Update (02.09.2021)

Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Bayern

Seit heute (02.09.2021) gelten in Bayern neue Regelungen im Bezug auf Covid-19. Die Neuerungen gelten vorerst bis zum 01.10.2021 und werden im Folgenden zusammengefasst.

  • Abschaffung der FFP2-Maskenpflicht. Ab sofort reicht eine OP-Maske aus.
  • Abschaffung des Inzidenzwertes als geltendes Kriterium sowie der Entfall aller inzidenzabhängigen Maßnahmen, außgenommen der 3G-Regel ab einer Inzidenz von 35.
  • Zweistufige Krankenhausampel als neuer Indikator:
  • Stufe Gelb: Innerhalb einer Woche wurden mindestens 1200 Corona-Patienten in den bayerischen Krankenhäusern aufgenommen. Die FFP2-Maskenpflicht greift hierbei wieder, Kontaktbeschränkungen ebenfalls und bei Veranstaltungen braucht es einen negativen PCR-Test sowie maximale Teilnehmerzahlen.
  • Stufe Rot: Gilt ab dem Zeitpunkt ab dem mindestens 600 Corona-Patienten in den Betten der Intensivstationen liegen. Diese Stufe ist im Gegensatz zur Stufe Gelb unabhängig eines Zeitraumes. Hierbei beschließt die Staatsregierung weitere Maßnahmen um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern.
  • Allgemeine Kontaktbeschränkungen entfallen komplett.
  • Keine Personenobergrenze bei Versammlungen und Gottesdiensten, insofern die 3G-Regel gilt. Andernfalls herrschen die bisherigen Bestimmungen.
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt.
  • Die 3G-Regel besteht weiterhin unverändert. In Alten- und Pflegeheimen sowie auf Messen und Veranstaltungen mit über 1000 Menschen gilt diese inzidenzunabhängig sowohl drinnen als auch draußen. Im Handel, ÖPNV, in privaten Räumlichkeiten und bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu einer Teilnehmeranzahl von 1000 gilt sie wiederrum nicht.
  • Hotels und Pensionen können Ihre Zimmer wieder ohne Kontaktbeschränkungen vergeben, Gäste müssen jedoch einen negativen Test jeweils bei Ankunft und alle 72 Stunden vorweisen.
  • Im Handel, bei Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen und auf Messen entfällt die flächenabhängige Personenbegrenzung. Messen dürfen jedoch täglich von maximal 50.000 Menschen besucht werden.
  • Keine Personenobergrenzen mehr für private und öffentliche Veranstaltungen. Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen eine 100 prozentige Auslastung der Räumlichkeiten nur bei maximal 5000 Menschen gewährleisten. Ab 5.000 Personen können nur noch 50 Prozent der restlichen Kapazitäten genutzt werden. Mehr als 25.000 Besucherinnen und Besucher sind dagegen nicht erlaubt. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden gilt die Maskenpflicht. Veranstalter müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde unaufgefordert ein Infektionsschutzkonzept vorweisen, insofern die Personenzahl mindestens 1.000

Öffnung der Clubs und Diskotheken ab Oktober

Clubs und Diskotheken sollen in Bayern ab Anfang Oktober öffnen. Die Zeit bis dahin wird als Karrenzeit gesehen, in der die Regierung beobachten möchte, inwiefern Reiserückkehrer das Infektionsgeschehen beeinflussen.

 

Update (23.08.2021)

Die 3G-Regel tritt ab sofort in Kraft

Seit heute (23.08.2021) tritt die sogenannte 3G-Regel bundesweit in Kraft. Deutschland befindet sich derzeit am Anfang der vierten Welle, welche durch die neuen Regelungen größtenteils verhindert werden soll. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass der Zutritt vielerorts nur noch als geimpfte, getestete oder genesene Person möglich ist. Die Bundesregierung bezieht die 3G-Regel hauptsächlich auf Innenräume. Zu diesen zählen Krankenhäuser, Innengastronomie, Beherbergungen sowie körpernahe Dienstleistungen. Zusätzlich betrifft die neue Regel öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise Schwimmbäder. Auch für (private) Veranstaltungen müssen alle Teilnehmer genesen, getestet oder geimpft sein.

Den Ländern steht es allerdings frei Landkreise oder Städte mit einem sehr niedrigem Infektionsgeschehen von der 3G-Regelung zu befreien. Nähere Informationen und eine detaillierte Auflistung der betroffenen Bereiche finde Sie auf der offiziellen Website der Bundesregierung.

Update (11.08.2021)

Neue Beschlüsse ab Herbst 2021

Gestern (10.08.2021) haben sich die Länder auf neue Corona-Regeln für den kommenden Herbst 2021 geeinigt.
Ab dem 11.10.2021 sollen nun Corona-Test für alle deutschen Bürger*innen kostenpflichtig werden. Ausgenommen sind nur Personen, für welche keine Impfempfehlung vorliegt. Diese haben weiterhin die Möglichkeit auf kostenfreie Schnelltests. Insbesondere sind hier Kinder, Schwangere und minderjährige Jugendliche betroffen. Die Länder begründen dies mit einem ausreichenden Impfangebot für alle Bürger*innen in Deutschland, weshalb die Übernahme der Kosten seitens des Staats nicht mehr als angemessen gilt.

Außerdem müssen sich Geimpfte und Genesene ohne Symptome auch bei engen Kontakt mit Infizierten nicht mehr in Quarantäne begeben. Die Befreiung der Quarantänepflicht gilt auch hinsichtlich der Rückkehr aus Hochrisikogebieten. Auch hier ist die übliche 10-14 tägige Quarantäne nicht mehr notwendig.

Ab dem 23.08.2021 gelten erneut schärfere Zugangsregeln für viele Innenräume. Ab einer Inzidenz von 35 wird der Zutritt wieder eingeschränkt. Für Ungeimpfte bedeutet dies, dass eine Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltest notwendig ist. Betroffen sind hier Einrichtungen wie Krankenhäuser, Fitnessstudios, Hotels, Innengastromie etc. sowie körpernahe Dienstleistungen.

 

Update (09.08.2021)

Anstieg von Coronapatienten auf den Intensivstationen

Mit der steigenden Zahl an Coronaneuinfektionen wurde nun auch eine Zunahme an Covid-Patienten in den intensivmedizinischer Behandlung deutlich. Dies bestätigt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Christian Karagiannidis. Vor einer Woche waren es rund 360 Covid-Patienten, welche intensivmedizinisch betreut werden mussten, diese Woche sind es schon 420. Den eindeutigen Anstieg bringen viele Experten mit der dominierenden Delta-Variante in Verbindung. Besonders im Blick auf die kommenden Herbst- und Winter Monate steigt die Befürchtung einer erneut hohen Belastung des Gesundheitssystems. Allerdings gibt das Robert-Koch-Insitut (RKI) zunächst Entwarnung.
Mehr als 54% Prozent der deutschen Bürger*innen sind bereits vollständig geimpft. Alle zugelassenen Impfstoffe schützen laut dem RKI auch gegen die Delta-Variante des Virus. Weiter steigende Infektionszahlen können so mit vermehrten Impfungen entgegengewirkt werden.

Zusätzlich wird derzeit erneut über weiter Grenzwerte debattiert, welche bezüglich der Coronamaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Besonders intensiv wird hier die Auslastung der Krankenhäuser und die Krankenhauseinweisung betrachtet.

 

Update (20.07.2021)

Neue Regeln auch in Hessen

Nachdem im Norden Deutschlands die Coronamaßnahmen weitesgehend gelockert wurden, schließt sich auch Hessen an. Seit gestern (19.07.2021) gelten nun in Hessen neue Regeln. Diese betreffen hauptsächlich die Gastronomie sowie kulturelle und öffentliche Veranstaltungen.

Corona-Regeln für die Gastronomie:
In der Gastronomie fällt in Innenräumen die Pflicht für einen Negativ-Nachweis weg. So können zukünftig Restaurants, Bars oder ähnliche Lokalitäten besucht werden, ohne dass zuvor ein Coronatest durchgeführt werden muss. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Weg zum Sitzplatz bleibt allerdings bestehen.

Corona-Regeln für Veranstaltungen:
Ab kommenden Donnerstag (22.07.2021) dürfen in Hessen wieder Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen stattfinden, ohne dass diese vorerst angemeldet und genehmigt werden müssen. Die maximale Personenanzahl in geschlossenen Räumen wird auf 750 Menschen angehoben. An Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen zukünftig 1500 Personen teilnehmen. Zusätzlich fällt die Testpflicht für Veranstaltung weg, welche weniger als 100 Menschen umfasst. Grundsätzlich werden auch hier vollständig Geimpfte und Genesene nicht zu der maximalen Anzahl an Teilnehmer gezählt.
Diskotheken und Clubs bleiben bis auf weiteres geschlossen.

 

Update (16.07.2021)

Sinkende Fallzahlen führen zu weiteren Öffnungen im Norden

Norddeutschland führt weitere Öffnungsmaßnahmen ein! Diese sind je nach Inzidenzwert von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einheitlich werden allerdings die Grenzwerte der Inzidenz gehandhabt. So werden aktuell die teils noch sehr strikten Regeln in Norddeutschland, den Lockerungsmaßnahmen aus anderen Teilen Deutschlands angepasst. Mit dem Ablauf der bundesweiten Notbremse gelten nun auch in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg neue Regeln.

In Niedersachsen ist heute (16.07.2021) eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Diese betrifft insbesondere den Bereich der Kulturveranstaltungen. Bislang waren Großveranstaltungen streng untersagt, die neue niedersächsische Verordnung ermöglicht nun allerdings Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Menschen. Veranstaltungen dieser Größenordnung müssen allerdings vorab angemeldet und von den zuständigen Ämtern geprüft und genehmigt werden. Dies hängt streng von der Lokalität und der 7-Tages-Inzidenz ab. Vorraussetzung allerdings ist grundlegend ein anhaltender Inzidenzwert von unter 35. Zusätzlich werden Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Gäste müssen einen Negativtest oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen. Masken- und Abstandspflicht entfallen.
Im gleichen Zuge gelten neue Kontaktbeschränkungen. Je nach Inzidenz sind nun Treffen von bis zu 25 Personen in Innenräumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel gestattet. Entscheidend ist hierbei, dass dies ohne vorherigen Coronatest möglich ist.

Auch Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg setzen auf weiter Lockerungen. Das alltägliche Leben soll der Normalität wieder ein Stück näher kommen. So entfällt beispielsweise bereits seit Ende Juni in vielen Bereichen der Öffentlichkeit die Maskenpflicht.

 

Update (02.07.2021)

Die Bundesnotbremse wurde aufgehoben - Weitere Lockerungen in Kunst und Kultur

Seit gestern (01.07.2021) ist es endlich wieder soweit - Kinos dürfen, wenn auch unter Auflagen, wieder öffnen. Je nach Bundesland werden die Corona-Schutzmaßnahmen unterschiedlich umgesetzt, allerdings beschränken sich diese größtenteils auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch die Abstandsregelung von 1,5 Meter sowie eine ausreichende Luftzirkulation sind für Kinobetreiber entscheidende Faktoren zur Prävention von Coronainfektionen.

Für Konzerte, Theater und weitere kulturelle Veranstaltungen gelten seitens der Besucher die bereits bestehenden Regelungen bezüglich der Maskenpflicht bzw. des Mindestabstandes. Die Anzahl der Teilnehmer ist von der Inzidenz, dem Veranstaltungsort (indoor oder outdoor) sowie der Anzahl an verfügbaren Steh- oder Sitzplätzen abhängig. In der Regel liegt diese allerdings zwischen 1.000 und 1.500 Besuchern - einschließlich genesenen und geimpften Personen.

Update (22.06.2021)

Digitaler Impfpass

Um seinen Impfnachweis immer dabei zu haben, gibt es nun auch die digitale Möglichkeit Ihren Impfpass auf dem Smartphone abzuspeichern.

Auf Ihrem Handy muss eine entsprechende App installiert sein - die neue CovPass-App oder die Corona-Warn-App. Beide Apps sind im App Store und im Google Play Store erhältlich. Wenn Sie geimpft werden, wird die Impfung wie üblich in Ihrem gelben Impfpass eingetragen. Zusätzlich wird für Sie bei der Impfung ein sogenannter "2D-Barcode" erstellt. Den Barcode können Sie mit Ihrem Smartphone abscannen und die jeweilige App speichert die Impfbescheinigung dann lokal auf Ihrem Smartphone. So können Gäste, Kunden und Besucher überall, wo eine Impfbescheinigung benötigt wird, diese auf ihrem Smartphone vorzeigen. Das Angebot des digitalen Impfpasses ist freiwillig!

Update (07.06.2021)

Bundesländer-Übersicht zum Thema Öffnung der Hotellerie, Ferienwohnungen und Campingplätze

Baden-Württemberg und Bayern

Die beiden südlichen Bundesländer haben bereits zum Pfingstwochenende ihre Corona-Regeln für touristische Übernachtungen gelockert. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100, sind touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und auf Campingplätzen wieder erlaubt. Gäste brauchen einen Impf- oder Genesungsnachweis oder einen negativen Test, der alle drei Tage erneuert werden muss. Diese Regel gilt nicht für eine Inzidenz unter 50, dann entfällt die Pflicht zur Testerneuerung. Auch Seilbahnen, Reisebusse oder Ausflugsschiffe können begrenzt wieder starten.

Berlin und Brandenburg

Hier hat man sich einheitlich abgesprochen und öffnet vom 11. Juni an wieder die Pforten für private Übernachtungen in Hotels und Co. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.

Hamburg

In der Hansestadt dürfen seit dem 01. Juni wieder Touristinnen und Touristen übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzungen sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein Schnelltest nur 12 Stunden. Außerdem dürfen die Betriebe nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Weiterhin verboten ist das Vermieten von privatem Wohnraum an Touristen. Unter den üblichen Hygiene-Auflagen werden auch Hafen- und Stadtrundfahrten erlaubt.

Hessen

Die hessische Landesregierung hat einen Stufenplan für weitere Corona-Öffnungsschritte beschlossen. Voraussetzung für die Lockerungen ist, dass die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt. Dann greift Stufe 1. Hier können Hotels, Ferienhäuser- und Wohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze unter Auflagen öffnen. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräumen gilt: eine Auslastung mit maximal 60 Prozent, ein Corona-Test bei der Anreise und weitere zweimal pro Woche.

Die zweite Stufe des Öffnungsplans greift, wenn die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 liegt oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang die 50 unterschreitet. Sobald dies der Fall ist, darf die Auslastung auf 75 Prozent erhöht werden, die Testpflicht bliebt weiterhin bestehen.

Mecklenburg-Vorpommern

Einheimische Gäste dürfen schon seit dem Pfingstwochenende wieder Urlaub im eigenen Bundesland machen. Für Gäste aus den anderen Bundesländern war der Startschuss am 04.06. Bei der Anreise muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, dieser muss aber nicht alle drei Tage wiederholt werden. Für Hotelgäste, die ihr Frühstück dort einnehmen oder das hauseigene Restaurant besuchen, bleibt die bisherige Drei-Tage-Regel jedoch bestehen.

Tagestouristen dürfen übrigens ab dem 11. Juni wieder nach Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

Touristische Übernachtungen sind möglich, wo in Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Begrenzung sogar ganz. Kommen dürfen Gäste aus ganz Deutschland – mit negativem Test oder dem Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung. So sind etwa wieder Urlaube an der Nordsee, in der Heide oder im niedersächsischen Teil des Harzes möglich.

Nordrhein-Westfalen

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 und nicht höher als 100 dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen mit Frühstück öffnen, aber ohne weitere Innengastronomie. Auch hier gilt wieder – Negativtest bei der Anreise, der alle drei Tage wiederholt werden muss, es sei dann man ist geimpft oder genesen. Ferienwohnung und Campingplätze dürfen auch wieder öffnen.

Rheinland-Pfalz

In den Hotels dürfen Gäste innen und außen bewirtet werden, Frühstück ist auch als Buffet zulässig. Wellnessangebote sind unter Auflagen für die Hotelgäste möglich. Es bleibt bei der Testpflicht alle 48 Stunden.

Saarland

Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätzen sind mit Hygienekonzept und unter Auflagen wieder möglich, ebenso wie touristische Reisebus- und Schiffsreisen. Reisende müssen einen negativen Test vorlegen, der bei mehrtägigen Aufenthalten alle 48 Stunden wiederholt werden muss.

Sachsen

Campingplätze und Ferienwohnungen in Sachsen dürfen wieder Gäste beherbergen. Hotels und Pensionen müssen sich hingegen noch bis zum 14. Juni gedulden. Dann dürfen sie bei stabilen Inzidenzen unter 100 unter Auflagen öffnen. Auch touristische Busreisen sollen dann wieder möglich sein.

Sachsen-Anhalt

Übernachtungen auf Campingplätzen oder in Ferienwohnungen - also dort, wo sich die Gäste selbstständig verpflegen können – sind erlaubt. Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 dürfen Jugendherbergen und Ferienlager seit Mittwoch öffnen. Auch Busreisen und Stadtrundfahrten sind mit Maske wieder erlaubt. Hotels dürfen auch hier wieder öffnen, falls bei einer Sieben-Tage-Inzidenz im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Ab fünf Tagen unter 50 sollen die Regeln weiter gelockert werden.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und diesen alle drei Tage erneuern. Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen, ausgenommen sind Übernachtungsgäste in „ihrem“ jeweiligen Hotel.

Thüringen

Seit dem 2. Juni gilt, dass Campingplätze und Ferienwohnungen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden können. Reisebusveranstaltungen sind dann für Tages-touristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen. Hotels und Pensionen dürfen Gäste dann ebenfalls beherbergen – mit nur 60 Prozent Auslastung und Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste. Gäste müssen zudem einen negativen Corona-Test vorlegen oder Impf- oder Genesungsnachweise. Auch muss eine Kontaktnachverfolgung möglich sein.

 

Erneute Lockerungen - Bayern hebt den Katastrophenfall auf

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat weitere Lockerungen für den Freistaat veranlasst. Ab heute (07.06.2021) gelten nun neue Regeln für Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie in der Einzelhandel-, Hotel- und Gastronomiebranche. Des Weiteren sind die Grenzwerte der Inzidenz nun bundesweit auf 50 und 100 festgelegt worden. Dies soll der Einheitlichkeit sowie der Übersichtlichkeit dienen.
Folgende Regeln gelten nun in Bayern:

Gastronomie:

Eine der Lockerungsmaßnahmen betrifft die Gastronomiebranche: Ab dem heutigen Tag darf die Innengastronomie wieder öffnen! Unter dem Inzidenzwert 50 ist dies ohne Test und Termin und bis nun 24 Uhr möglich. Die Verlängerung der Sperrstunde um 2 Stunden gilt auch für den Außenbereich der Restaurants und Cafés. Am Tisch selbst gelten die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen. Reine Schankwirtschaften wie Bars oder Kneipen dürfen allerdings noch nicht öffnen. Ebenso wenig die Clubs.

Hotellerie:

Gäste können nun im Rahmen der Kontaktbeschränkungen (10 Personen bei einer Inzidenz von unter 50 und 10 Personen aus maximal 3 Haushalten bei einem Wert zwischen 50 und 100) empfangen werden. In Landkreisen und Städten mit einem Inzidenzwert unter 50 müssen Hotelgäste ausschließlich bei der Ankunft einen negativen Coronatest vorweisen. In Gebieten, in welchen die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, bleibt die 48-stündige Testpflicht bestehen.

Freizeiteinrichtungen:

Hinsichtlich des Sport- und Kulturbetriebs gelten ähnliche Lockerungen. Diese ermöglichen nun bis zu 500 Teilnehmer bei Kultur- und Sportveranstaltungen. Allerdings ist eine Mund-Nasen-Bedeckung ebenso wie ein fester Sitzplatz zwingend. Steigt die Inzidenz über 50, ist die Teilnahme nur mit einem negativen Coronatest möglich. Bayerns Ministerpräsident stellt weitere Lockerungen in Aussicht: "Wenn es sich bis Ende Juni besser entwickelt, kann es dann auch mehr werden", so Söder.

Auch den Bürgerinnen und Bürgern, die selbst aktiv Sport ausüben, wird mit weiteren Möglichkeiten entgegengekommen. Ab einem stabilen Inzidenzwert von unter 100 werden die bisherigen Beschränkungen der Gruppengrößen aufgehoben. Mannschaftssport kann daher ab heute (07.06.2021) wie gewohnt betrieben werden. Dies gilt für kontaktfreien ebenso wie für Kontaktsport unabhängig von der Ausführung in einer Halle oder unter freiem Himmel. Allerdings muss auch hier über dem Grenzwert 50 ein negativer Test vorgelegt werden können.

Mit Bayern als Vorreiter und hinsichtlich der derzeit stetig sinkenden bundesweiten Inzidenz (derzeit 24) schließen sich auch weitere Bundesländer an die Lockerungsmaßnahmen an. Großteils wird die Innengastronomie wieder geöffnet, auch die Kontaktbeschränkungen werden in vielen Ländern gelockert. Einen genauen Überblick je nach Bundesland finden Sie hier.

Update (01.06.2021)

Sinkende Fallzahlen und stabile Inzidenzen ermöglichen weitere Lockerungen

Seit den Lockerungen vor nun knapp einem Monat hat sich die Lage in Deutschland fortlaufend verbessert. Die 7-Tage-Inzidenz sinkt stetig und liegt derzeit (Stand 01.06.2021) bei 35. Dieser Verlauf bringt in einigen Bundesländern weitere Lockerungen mit sich. Hierzu zählt beispielsweise, dass im Großteil Deutschlands nun die Testpflicht für einen Restaurantbesuch oder den Einzelhandel entfällt. In vielen Landkreisen und Städten ist zusätzlich keine Terminvereinbarung vorab mehr nötig.

50 Millionen Impfdosen

50 Millionen Impfungen wurden verabreicht! - ein weiterer Meilensteil in der Bekämpfung der Coronapandemie. Mittlerweile (Stand 01.06.2021) haben nun rund 50 Millionen Bürger*innen mindestens eine Impfung erhalten. In den einzelnen Bundesländern sind durchschnittlich rund 15-20% der Bevölkerung bereits vollständig geimpft. Die Erstimpfung haben durchschnittlich 40% erhalten. Die steigenden Impfzahlen und die hierdurch sinkenden Fallzahlen ermöglichen es zusätzlich, dass die aktuelle Gefahrenlage offiziell als "hoch" eingestuft wird. Bis vor einigen Tagen wurde diese als "sehr hoch" bezeichnet. Dies bestätigte Bundesgesundheitsminister Spahn.

Aufgrund des stetigen und positiven Verlaufs in den letzten Tagen und Wochen in Deutschland werden bereits Vorschläge für weitere Lockerungen erhoben. Darunter fallen beispielsweise Änderungen bezüglich der aktuellen Reisebestimmungen. Wann und ob diese offiziell im Bundestag diskutiert werden, ist allerdings noch unklar. Dennoch blicken viele deutsche Bürger*innen - ebenso wie Unternehmer*innen - positiv in die Zukunft.

Update (05.05.2021)

Weitere Lockerungen in Sicht

Seit gestern (04.05.) berät sich der Bund erneut. Vor dem Hintergrund der sinkenden Fallzahlen innerhalb Deutschlands, werden weitere Lockerungen in Betracht gezogen. Hinsichtlich dieser preschten insbesondere Bayern und Niedersachsen vor. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und der niedersächsiche Ministerpräsident Stephan Weil sind sich über Lockerungen bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 einig.
In Bayern gelten nun folgende Regeln:

Ab dem 06.05.: Geimpfte und Genese werden von der Testpflicht, den Kontaktbeschränkungen, der Quarantänepflicht sowie den Ausgangsbeschränkungen vollkommen befreit. Außerdem werden sie bei der maximalen Kontaktanzahl nicht mitgezählt.

Ab dem 10.05.: Ein Lichtblick für die Gastronomen! Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz ist der Betrieb in der Außengastromie wieder möglich. Allerdings beschränkt bis auf 22 Uhr, sowie Kunden mit negativem Testergebnis und einer Terminvereinbarung. Auch für Kinos, Konzert- und Opernhäuser sowie Theater gelten diese Regeln.

Ab dem 21.05.: Markus Söder möchte "Urlaub in Bayern" wieder möglich machen. Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze sollen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 wieder öffnen - unter strengen Auflagen. Ein negativer Coronatest, Terminvereinbarungenn ebenso wie ausreichende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind verpflichtend. Des weiteren verspricht Bayerns Ministerpräsident "eine Perspektive für den Bereich der Freizeiteinrichtungen".

Niedersachsen schließt sich an

Ähnliche Lockerungen wie in Bayern werden auch in Niedersachsen in Betracht gezogen. Für tagesakutell negativ getestete und geimpfte Personen soll nun der Einzelhandel, der Tourismus ebenso wie die Gastronomie wieder zugänglich werden. Ein konkreter Zeitplan wurde alledings noch nicht festgelegt.
Der Tourismus soll nun zunächst für circa drei Woche und ausschließlich für Einwohner Niedersachsen geöffnet werden. Auch für die Gastronomie gelten zeitliche Einschränkungen. Zunächst wird, ähnlich wie in Bayern, der Außenbereich geöffnet, nach circa zwei Wochen soll auch der Innenbereich wieder genutzt werden können. Auch dies erfolgt ausschließlich unter den Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Weitere Bundesländer ziehen nach

Auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wagen sich an weiter Lockerungen der Coronamaßnahmen. Diese beziehen sich ebenso auf die Öffnung der Außengastronomie, sowie der Einreise von Geimpften, Negativ-Getesteten und Genesenen aus andereren Bundesländern. Das Übernachten in Hotels, Ferienwohnungen etc. bleibt allerdings untesagt.

 

Update (23.04.2021)

Die Bundes-Notbremse tritt in Kraft

Heute (23.04.) tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft. Nach der knapp einwöchigen Beratungs- und Diskussionsphase des Bundestags passierte das neue Gesetz nun auch den Bundesrat und wurde gestern von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet. Das "neue" Infektionsschutzgesetz beinhaltet die "Bundes-Notbremse", welche die coronabedingten Maßnahmen und Regeln bundesweit einheitlich gestaltet. Solange die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage über 100 liegt, greift das neue Gesetz, welches zunächst bis zum 30.Juni befristet wurde.

Für den Handel beinhaltet dieses unteranderem einen relevanten Aspekt:

Jenseits von Lebensmittel-, Blumen-, Drogerie- oder Buchhandel können nur noch Kunden, welche einen negativen und tagesaktuellen Coronatest vorweisen können, eintreten. Außerdem ist das Buchen eines Termins für Kunden verpflichtend. Ab einer Inzidenz von 150 wird auch diese Option verworfen und für den Kunden ist nur noch das Abholen von bereits bestellter Ware möglich. Die detaillierte Auflistung der neuesten Beschlüsse finden Sie auf der offiziellen Webseite des WDR.

Nach fünf Tagen unter dem Grenzwert 100 tritt die Notbremse wieder außer Kraft.

Update (16.04.2021)

Corona-Beschlüsse: Der Bundestag debattiert erneut

Heute (16.04.) diskutiert der Bundestag über die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Thematisiert wird die sogenannte "Bundes-Notbremse" bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100, welche die Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit den Ministern bereits vorgeschlagen hat. Ziel sei es eine bundesweit einheitliche Lösung finden zu können. Ab 9 Uhr wird die Debatte und das abschließende Statement der Bundeskanzlerin stattfinden.

Die Infektionszahlen sind so hoch wie seit langem nicht mehr

Das RKI meldet heute (16.04.) 25.831 Neuninfektionen bei einer bundesweiten Inzidenz von 160. In vielen Landkreisen und Städten liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert bei weit über 200. Das RKI verzeichnet einen "sprunghaften Anstieg" und warnt vor "erneut schweren Wochen".

 

Update (01.04.2021)

Corona-Regeln für das Osterfest (01.04. - 06.04.)

Zum ersten Mal wurden der Gründonnerstag (01.04.) und der Ostersamstag (03.04.) als zusätzliche "Ruhetage" definiert. Es gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Bereits geöffnete Außengastronomie wird wieder geschlossen.

Im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt (max. fünf Personen) sind private Zusammenkünfte möglich. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Lediglich der Lebensmitteleinzelhandel darf am Samstag (03.04.) öffnen. Tankstellen bleiben über Ostern geöffnet. Es könnten wie an Sonn- und Feiertagen auch bestimmte Unternehmen arbeiten.

Nach Ostern sollen wieder Lockerungen möglich sein, "wenn die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden".

Präsenz-Gottesdienste wird es nicht geben. In dem Beschluss heißt es, dass Bund und Länder auf die Religionsgemeinschaften mit der Bitte zugehen wollen, "religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen." Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet.

Bezüglich des Reisens über Ostern heißt es in dem Beschluss des Bundes und der Länder: "Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten - auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage".

Weitere Informationen zu den jüngsten Beschlüssen finden Sie hier.

 

Öffnungsschritt 1 (seit 01.03.) - inzidenzunabhängig

Dieser Schritt ist bereits zum Teil vollzogen worden. In mehreren Bundesländern wurden Grundschulen und Kitas mit Einschränkungen geöffnet. Seit dem 01.03. dürfen zudem Friseurbetriebe Ihre Salons öffnen.

Öffnungsschritt 2 (ab 08.03.) - inzidenzunabhängig

Ab kommenden Montag können Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit öffnen. Die Voraussetzung ist, dass die Kundenzahl begrenzt bleibt. Dies bedeutet: ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 qm. Hierbei sind einige Bundesländer schon vorgepretscht. Auch körpernahe Dienstleistungen wie Fahr- und Flugschulen dürfen öffnen. Die Voraussetzungen sind neben einen tagesaktuellen Schnelltest auch ein Testkonzept für das Personal.

Öffnungsschritt 3 (ab 08.03.) - nach Inzidenz

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*Innen in einer Region oder einem Land sind weitere Lockerungen möglich. Der Einzelhandel kann dann mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmetern öffnen.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können dann öffnen, kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen (bis zehn Personen) im Freien erlaubt. Allerdings müssen die Gäste vorab einen Termin gebucht haben. Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen erlaubt.

Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen. Das bedeutet: jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmetern Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, treten die alten Regeln (bis 7. März) wieder in Kraft.

Öffnungsschritt 4 (frühestens ab 22.03.)

Hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land bzw. Region lang nicht verschlechtert (bleibt unter 50), dann greift die nächste Lockerung: Außengastronomie, Theater, Konzept- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen dann öffnen. Der kontaktfreie Sport ist auch im Innenbereich erlaubt.

Der Besuch im Theater oder Kinos hängt von einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest ab. Die Öffnung der Außengastronomie ist für Besucher mit Terminbuchung möglich.

Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten die alten strengen Lockdown-Regeln.

Öffnungsschritt 5 (frühestens ab 05.04.)

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, können die nächsten Öffnungen kommen. Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen zählen dazu.

Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das Bundesland 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt landesweit oder regional den Einzelhandel mit Begrenzungen öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist möglich.

 

Update (24.03.2021)

Merkel kippt Osterruhe

Nach massiver Kritik entschied Kanzlerin Angela Merkel den Bund-Länder-Entschluss zur Osterruhe zu stoppen, laut dpa.

Corona-Beschlüsse: Kanzlerin Merkel berät erneut mit den Ministerpräsidenten

Heute treffen sich erneut der Bund und die Länder und sprechen über die Beschlüsse von Montag (22.03.). Thema wird die anhaltende Kritik gegenüber den neuen Beschlüssen sein. Um 11.00 Uhr werde es eine Schalte der Kanzlerin mit den Regierungschefs geben.

Löhne in Corona-Krise erstmals seit Jahren gesunken

Erstmals seit den Erhebungen 2007 sind die Löhne in Deutschland nominal gesunken. Die Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen fielen im Corona-Krisenjahr 2020 um 0,7 Prozent zum Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Da zugleich die Verbraucherpreise um knapp 0,5 Prozent stiegen, blieb den Beschäftigten real 1,1 Prozent weniger Gehalt.

 

Update (23.03.2021)

Ifo: Vor allem Hotels spüren Druck auf Finanzen

Laut einer Ifo-Umfrage spüren insbesondere Hotels, Gaststätten und Reisebüros die Auswirkungen der Corona-Krise. "Viele Unternehmen haben Liquiditätsengpässe, die zu mehr Pleiten führen könnten." Am stärksten betroffen sind Hotels, die Gastronomie, die Reisebüros sowie die Vermieter von beweglichen Sachen. In der Industrie leiden vorrangig die Hersteller von Bekleidung und die Getränke-Hersteller.

Einzelhandel kritisiert die Beschlüsse

Der deutsche Handelsverband (HDE) kritisiert die neusten Corona-Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels. Nach wie vor konzentriere sich die Politik im Kampf gegen die Pandemie ausschließlich auf die Inzidenzen und honoriere nicht ausreichend, dass die Ansteckungsgefahren im Einzelhandel auch von Experten als niedrig beurteilt würden.

 

Update (22.03.2021)

Massive Umsatz- & Jobverluste im Gastgewerbe

Aufgrund der Folgen des Corona-Lockdowns leidet das deutsche Gastgewerbe weiterhin schwer. Im Zeitraum zwischen März 2020 und Januar 2021 ging das Geschäft preisbereinigt um 47,1 Prozent zurück. Besonders hoch fällt der Umsatzverlust (54,8 Prozent) bei Hotels und anderen Beherbungsbetrieben. Auch in den Sommermonaten ohne scharfen Lockdown erreichten die Umsätze nicht annähernd die Werte aus den coronafreien Vorjahren.

Hinzukommend sind trotz des Einsatzes von Kurzarbeit viele Jobs verloren gegangen. Die Zahl der Beschäftigten in der Branche ging in der Pandemie-Zeit um 19,2 Prozent zurück. Das bedeutet, jeder fünfte Job in den meist kleinen Betrieben ging bereits verloren.

 

Update (12.03.2021)

Corona-Hilfen werden weiter ausgezahlt

Nachdem die Bundesregierung die Abschlagszahlungen der Corona-Hilfen für Unternehmen wegen mutmaßlichen Betrugsfällen gestoppt hatte, soll das Geld nun wieder fließen. Dies teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit. Ende vergangener Woche waren die Zahlungen vorübergehend ausgesetzt worden. "Die kurzzeitige Unterbrechung der Abschlagszahlungen war rechtlich geboten und notwendig", um sich mit den zuständigen Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden auszutauschen und um die Wiederholung derartiger Betrugsversuche künftig zu verhindern", sagte eine Ministeriumssprecherin der Zeitung.

Hotellerie und Gastronomie: Drängung auf Öffnung rund um Ostern

Ingrid Hartges, die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), teilt mit, dass sich 61 Prozent der betroffenen Betriebe für eine Öffnung vor dem Osterfest aussprechen. "23,8 Prozent der Betriebe sprechen sich mit Blick auf die immer weniger werdende Vorlaufzeit für eine Öffnung direkt nach Ostern am 6. April aus", so Hartges weiter. Hartges fordert schon lange, dass der Bund und die Länder auch der Hotellerie und der Gastronomie Öffnungsperspektiven in Aussicht stellen muss.

 

Update (10.03.2021)

Tourismus-Branche: Zahl der Übernachtungen im Januar eingebrochen

Auch der zweite Lockdown trifft die deusche Hotellerie zum Start des Jahres 2021 hart. Im Januar brach die Zahl der Übernachtungen von Gästen gegenüber dem Vorjahresmonat um 76,3 Prozent auf 6,4 Millionen ein. Das teilte das Statistische Bundesamt unter Berufung auf vorläufige Zahlen mit. Das waren 76,3 Prozent weniger Übernachtungen als im Januar 2020.

 

Update (09.03.2021)

Laut einer Bitkom-Umfrage: Kaum jemand will wieder in ein Großraumbüro

Auch nach der Corona-Krise möchten die meisten Büroangestellten in Deutschland nicht in einem Großraumbüro sitzen. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage unter 1500 Erwerbstätigen ab 16 Jahren hervor.

Nur ein Prozent der Befragten möchte mit Schreibtischarbeit mit fünf oder mehr Kollegen im Raum arbeiten. 38 Prozent der Befragten wünschen sich ein Einzelbüro. Für einen festen Arbeitsplatz in einem Büro mit zwei bis vier Mitarbeitern sprechen sich 27 Prozent der befragten Berufstätigen aus. 17 Prozent präferieren einen Shared Desk, das bedeutet freie Wahl beim Arbeitsplatz. Weitere 12 Prozent wollen auch nach der Pandemie nur noch im Homeoffice arbeiten.

Schufa: Viele Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen in Bedrängnis

Laut einer Umfrage der Schufa ist die wirtschaftliche Lage vieler Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen während der Corona-Krise sehr angespannt. Die Hälfte der Solo-Selbstständigen und mehr als 40 Prozent der Kleinstunternehmen rechneten dieses Jahr mit weniger Umsatz als 2019. Zugleich erwartet aber auch weit mehr als ein Viertel der Befragten in Jahr 2021 Umsatzsteigerungen.

Hotels & Gastronomie: 25 Prozent erwägen Betriebsaufgabe

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sieht in der von Bund und Ländern in Aussicht gestellten Öffnung der Außengastronomie keine wirkliche Perspektive für die Branche. Damit könnten Firmen nicht wirtschaftlich arbeiten, viele Betriebe hätten auch gar keinen Außenbereich. In einer Dehoga-Umfrage geben gut 72 Prozent der Unternehmen an, um ihre Existenz zu bangen. Knapp 25 Prozent ziehen demnach konkret eine Betriebsaufgabe in Erwägung.

Click & Meet: Für viele Händler ein Verlustgeschäft

Seit Montag (08.03.) dürfen Händler in vielen Bundesländern und Regionen Einkaufstermine nach Vereinbarung anbieten. Dieses Konzept kommt allerdings bei vielen Händlern nicht gut an, teilt der Branchenverband HDE mit. Zwar wollten mehr als 90 Prozent der Einzelhändler ihren Kunden diese Möglichkeit anbieten, knapp ein Viertel der vom Verband Befragten sehe aber bei hohem Aufwand und großen Kosten nur geringe Umsatzeffekte. In den vergangenen Wochen verloren die Händler aufgrund des Lockdowns im Vergleich zum Vorjahr drei Viertel ihrer Einnahmen.

 

Update (05.03.2021)

Dehoga bewertet die neuen Corona-Beschlüsse als mangelhaft

Ingrid Hartges, die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), bewertet die neuen Bund-Länder-Beschlüsse als mangelhaft mit Blick auf ihre Branche. Für Restaurants und Hotels gibt es noch keine Öffnungsperspektiven. Diesbezüglich wurden beim jüngsten Treffen von Bund und Länder keine Kriterien definiert. Lediglich die Außengastronomie darf unter Auflagen ab dem 22. März öffnen.

 

Update (03.03.2021)

Heute (03.03.) beraten die MinisterpräsidentInnen der Länder und die Bundeskanzlerin über weitere Strategien bezüglich der Corona-Pandemie. Ab dem Nachmittag wollen Bund und Länder diskutieren, ob es ab der kommenden Woche zu weiteren Lockerungen der derzeitigen Einschränkungen kommt. Die gegenwärtigen Schließungen gelten noch bis zum Sonntag (07.03.).

Im Fokus des Treffs stehen vorrangig die Diskussion über eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen und eine Öffnung weiterer Geschäfte. Hierbei wird eine Öffnungsstrategie angestrebt, welche sich an den Infektionszahlen orientiert. Ebenfalls wird über kostenlose Schnelltests für alle Bürger beraten.

 

Update (02.03.2021)

Schlechten Start in 2021 für den Einzelhandel

Aufgrund des Lockdowns startete der deutsche Einzelhandel schlecht in das neue Jahr. Die Einnahmen fielen im Januar um 3,9 Prozent niedriger aus als im Vormonat.

 

Update (01.03.2021)

Friseur-Salons öffnen wieder

Nach zweieinhalb Monaten dürfen Friseurbetriebe bundesweit wieder öffnen. Seit der harte Lockdown am 16. Dezember verhängt worden ist, mussten auch Friseure ihre Salons geschlossen halten. In einigen Bundesländern öffnen zudem auch andere Einrichtungen, wie Gartenmärkte, Blumenläden, Fußpflegesalons oder Fahrschulen.

Das nächste Bund-Länder-Treff findet diesen Mittwoch (03.03.) statt. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder werden über weitere Öffnungsperspektiven beraten.

EU: Entwurf für digitalen Impfpass noch im März

In diesem Monat will die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines digitalen Impfpass vorlegen.

 

Update (25.02.2021)

Handel fordert Öffnung der Geschäfte ab 8. März

Der Einzelhanel fordert eine rasche Öffnung ab dem 8. März. Der Hauptgeschäftsführer des deutschen Handelverbandes (HDE), Stefan Genth, appelliert an den Bund und die Länder eine transparente, verbindliche und evidenzbasierte Öffnungsstrategie mit konkreten Maßnahmen zu formulieren. Genth plädiert für eine "Wiederöffnung in Stufen".

 

Update (24.02.2021)

Ansturm auf die Friseure

Die Friseure in Deutschland bereiten sich nach mehrmonatiger Schließung auf einen Kunden-Ansturm vor. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks, Jörg Müller, geht von einem noch größeren Ansturm aus als nach dem ersten Lockdown. Viele Salons sind bereits bis Ende März ausgebucht.

 

Update (22.02.2021)

2020: Industrieproduktion um ein Zehntel eingebrochen

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die deutsche Industrie ein Zehntel weniger produziert in 2020. Die Produktion fiel preis- und kalenderbereinigt 10,8 Prozent weniger aus als 2019. Während der ersten Phase der Corona-Einschränkungen im April und Mai brauch sie um 29,7 bzw. 23,4 Prozent ein. Es folgte eine Erholungsphase. Im Dezemeber lag der Rückstand der Industrieproduktion gemessen am Vorjahresmonat nur noch bei 1,5 Prozent. Besonders stark fiel der Einbruch in der Automobilindustrie aus.

Bayern und Baden-Württemberg: Ab 1. März dürfen Gärtnerein, Blumenläden & Fußpflege öffnen

Neben Friseuren fürfen ab kommender Woche auch weitere körpernahe Diensleistungen wie die medizinische Fußpflege öffnen. Hinzukommend dürfen auch Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenmärkte wieder öffnen. Söder betont zudem, dass bei einer Inzidenz von unter 35 der gesamte Handel öffnen dürfe. Auch für Sport und Kultur seien dann Lockerungen machbar.

 

Update (19.02.2021)

Nach zuvor zehn Wachstumsjahren fielen die Umsätze im deutschen Gastgewerbe um 36,6 Prozent. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. Demnach fiel der Rückgang noch stärker aus als bislang angenommen.

 

Update (18.02.2021)

Mehr Arbeitslose zum Jahresende

Zum Jahresende 2020 ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland gefallen. Im vierten Quartal gab es 44,8 Millionen Erwerbstätige. Dies bedeutet saisonbedingt 1,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte dies heute (18.02.) mit.

Gesetz zur Homeoffice-Pflicht zeigt Wirkung

Die Pflicht für Arbeitgeber, Beschäftigen die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, gilt seit knapp drei Wochen. Dieses Gesetz wird offenbar auch weitesgehend befolgt. Bis zum 15. März soll die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" noch bestehen.

Ifo-Institut: Fast jedes dritte Unternehmen meldet Kurzarbeit an

Seit Jahresbeginn greift jede dritte Firma auf Kurzarbeit zurück. Dies geht aus einer Erhebung des Münchner-Ifo-Instituts hervor. Im Januar 2021 haben 31 Prozent der Betriebe die staatliche Lohnzuschüsse bei der Arbeitsagentur beantragt.

 

Update (17.02.2021)

Deutsche Löhne fallen wegen Corona

Im vergangenen Jahr haben die Arbeitnehmer in Deutschland wegen der Corona-Krise erstmals seit 2007 weniger verdient. Laut des Statistischen Bundesamtes sanken die Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen um durchschnittlich 0,6 Prozent. Sogar während der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 waren die Verdienste gewachsen (0,2 Prozent).

Bei den Reallöhnen fällt der Rückgang noch größer aus. Da die Verbraucherpreise 2020 um knapp 0,5 Prozent stiegen, sanken die Reallöhne um durchschnittlich 1,0 Prozent im Vergleich zu 2019.

 

Update (16.02.2021)

Selbstständige können neue Corona-Hilfen beantragen

Ab sofort können auch Selbstständige die zuletzt angehobenen Corona-Hilfen beantragen, lässt das Bundesfinanzministerium heute (16.02.) verlauten. Selbstständige können im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfe III für mehrere Monate eine Kostenpauschale von bis zu 7500 Euro bekommen.

Corona lässt Karneval-Geschäft einbrechen

In diesem Jahr fielen nicht nur die zahlreichen Karnevalveranstaltungen aus, zudem brach das Geschäft rund um die fünfte Jahreszeit massiv ein. Von Januar bis November 2020 wurden Karnevals- und Unterhaltungsartikel im Wert von 71,3 Millionen Euro nach Deutschland importiert. Fast ein Viertel (-23,2 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Export von Artikeln wie beispielsweise Luftschlangen oder Girlanden fiel zusätzlich um fast 26 Prozent auf 33,2 Millionen Euro, laut des Statistischen Bundesamtes.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verkündete jüngst, dass der Schaden durch den diesjährigen Ausfall der Session auf etwa 1,5 Milliarden Euro bundesweit zu beziffern ist. Hierbei liegen die größten Einbußen in der Gastronomie, gefolgt vom Einzelhandel, Hotelgewerbe und dem Transportsektor.

Branchenverband Dehoga erwartet Öffnungsperspektiven

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erwartet von der Regierung konkrete Vereinbarungen in der Corona-Pandemie. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges erklärt: "Wir erwarten, dass es eine konkrte Öffnungsperspektive gibt, und dass man uns nicht, , totschweigt. Mit Blick auf sinkende Infektionszahlen sei dies für die unter der Situation leidenden Unternehmen wichtig."

Branchenverband Dehoga rechnet mit Umstatzeinbruch

Seit fast einem Jahr haben die Gaststätten und Hotels schwer mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu kämpfen. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) rechnet mit 37 Prozent weniger Umsatz als im Vorjahr und sieht zahlreiche Existenzen bedroht.

Zahl der Kinobesuchter stark gesunken

Während der Corona-Pandemie sind die Besucherzahlen deutscher Kinos massiv gesunken. 2020 wurden etwa 28,1 Millionen Tickets verkauft, etwa 80,5 Millionen weniger als im Jahr zuvor. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 68 Prozent, wie aus den Zahlen der Filmförderungsanstalt (FFA) hervorgeht. Zudem machten die Kinos entsprechend weniger Umsatz. 2020 nahmen sie etwa 318 Millionen Euro ein, fast 69 Prozent weniger als 2019.

Hierfür ist der Grund die andauernden Schließungen der Lichtspieltheater. Bereits im Frühjahr 2020 mussten die Kinos mehrere Wochen schließen, aufgrund der Abstandsregeln durften sie auch im Sommer und Herbst nur wenige Besucher begrüßen. Seit November 2020 sind bundesweit alle Kinos wieder geschlossen.

 

Update (15.02.2021)

Dänemark verschärft Einreisebeschränkungen

Das skandinavische Land Dänemark verschärft aufgrund der Sorge vor mutierten Varianten des Coronaviruses die Einreisevorschrifte für Menschen aus den Grenzgebieten. Wer aus Schleswig-Holstein oder den südschwedischen Grenzregionen nach Dänemark einreist, muss ab Mittwoch (17.02) neben einem triftigen Einreisegrund auch einen maximal 72 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen. Diese Regelung gilt auch für Pendler.

Studie: Ein Viertel der Erwerbstätigen im Homeoffice

Während des aktuell andauernden Lockdowns arbeitet ein Viertel der deutschen Erwerbstätigen von zu Hause aus. In einer Umfrage der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gaben 24 Prozent an, Ende Januar vorwiegend oder ausschließlich im Homeoffice gearbeitet zu haben. Damit folgten sie der Empfehlung der Bundes- und Landesregierungen in der Pandemie auch die beruflichen Kontakte auf das Nötigste zu beschränken.

 

Update (10.02.2021)

Friseure dürfen öffnen

Friseursalons dürfen ab dem 01. März wieder ihre Salons öffnen. Für viele Inhaber der 80.000 Salons in Deutschland seien die Wochen der Schließung existenzbedrohend. Weiterhin müssen strikt die vorgeschriebenen Arbeitsschutzstandards- und Hygieneregeln in den Salons eingehalten werden.

Lockdown-Lockerungen erst ab Inzidenz unter 35

Der Bund und die Länder haben sich darauf verständigt, dass erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 weitergehende Lockerungen des Lockdowns etwa im Handel oder für die Gastronomie beschlossen werden soll. Darüber wird im März beraten.

Bund-Länder-Treffen zur aktuellen Corona-Lage

Heute (10.02.) treffen sich Bund und Länder und beraten, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergehen soll. Zwar sinken die Corona-Fallzahlen in Deutschland, allerdings bereiten die verschiedenen Virusmutationen Sorge. Daher soll sich Angela Merkel für eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 01.03. (Mo.) ausgesprochen haben. Hierbei steckt die Politik in einer Zwickmühle: Es herrscht in Deutschland eine zunehmende Pandemie-Müdigkeit. Dazu beigetragen haben beispielsweise Homeschooling, Homeoffice, Kontaktbeschränkungen, Kurzarbeit und enttäuschte Erwartungen bei den Impfungen. "Einerseits wächst der gesellschaftliche Druck auf die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten, jetzt eine klare Lockerungsperspektive aufzuzeigen, andererseits scheint die Informationsgrundlage für einen verlässlichen Fahrplan derzeit noch zu fragil", fasst der Soziologe Michael Corsten zusammen.

2020: Rekordminus an Hotelübernachtungen

Die deutsche Tourismusbranche muss sich aufgrund der Corona-Pandemie mit starken Verlusten abfinden. Die Zahl der Übernachtungen brach um 39 Prozent auf 302,3 Millionen ein - so wenige wie noch nie seit 1992. Die Zahl der Übernachtungen inländischer Gäste sank um gut ein Drittel auf 270,3 Millionen, die der ausländischen Gäste fiel sogar um fast zwei Drittel auf 32,0 Millionen.

 

Update (08.02.2021)

Zweiter Lockdown trifft Mittelstand weniger hart

Zufolge einer Umfrage trifft der deutsche Mittelstand der aktuelle Corona-Lockdown weniger heftig, als die ersten Beschränkungen im Frühjahr 2020. Laut der Chefsvolkswirtin der staatlichen Förderbank KfW, Fritzi Köhler-Geib, haben viele aus den Erfahrungen des Vorjahrs gelernt. Hinzukommend trug die wirtschaftliche Erholung im Sommer und Herbst seinen Teil dazu bei, dass Liquiditätsreserven wieder aufgefüllt wurden. Auch die staatlichen Hilfsmaßnahmen trügen zur Stabilisierung bei.

Österreich lockert Auflagen, aber verschärft Grenzkontrollen

Ab heute lockert Österreich seine Corona-Einschränkungen. Schulen, Museen und Geschäfte dürfen wieder öffnen. Allerdings muss jederzeit eine medizinische Maske getragen werden. Für einen Besuch beim Friseur ist zusätzlich ein negativer Corona-Test vorzulegen. Ebenfalls dürfen sich ab heute Menschen aus mehr als zwei Haushalten wieder treffen. Aufgrund der Lockerungen verschärft Österreich ab heute seine Grenzkontrollen zu allen Nachbarländern. Das Ziel ist es, die Reisebewegungen auf ein Minimum zu reduzieren.

 

Update (01.02.2021)

Dezember-Hilfen fließen

Die Auszahlungen der regulären Dezember-Hilfen für Firmen in der Corona-Krise starten nun. Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass die technischen Voraussetzungen endlich bestehen würden. Die Länder sind ab sofort in der Lage mit den Auszahlungen zu beginnen.

Rekordminus im Weihnachtsgeschäft für den Einzelhandel

Aufgrund des verhängten Lockdwons Mitte Dezember 2020 erfuren deutsche Einzelhändler das größte Umsatzminus seit mehr als einem Vierteljahrundert. Zum Vormonat sank der Umsatz im Dezember um 9,3 Prozent. Im Gesamtjahr hatte die Branche real: 3,9 Prozent mehr in den Kassen. Der Verlierer war 2020 vor allem der Bekleidungshandel (rund 23 Prozent weniger Umsatz) und die Gewinner der Branche sind eindeutig im Internet- und Versandhandel (Wachstum um fast 25 Prozent) zu finden.

Kurzarbeit steigt um 20 Prozent

Nach Schätzungen des Münchner Ifo-Institutes steigt die Zahl der Kurzarbeiter im Januar um knapp 20 Prozent. 2,6 Millionen Menschen mussten im Januar in Kurzarbeit gehen. Im Dezember waren es 2,2 Millionen Menschen. Besonders betroffen ist die Gastronomie. Hier stieg der Anteil von 54,1 Prozent auf 55,9 Prozent. Auch im Handel stieg die Zahl laut Ifo um mehr als das Doppelte (von 5,7 Prozent auf 12,2 Prozent). Im Gegensatz dazu geht die Kurzarbeit in der Industrie zurück.

75 Millionen mehr Impfstoffdosen von BioNTech

Im kommenden Quartal wird BioNTech 75 Millionen mehr Dosen ihres Impfstoffes an die Europäische Union liefern.

 

Update (27.01.2021)

Homeoffice-Vorgaben treten in Kraft

Von heute an treten die Homeoffice-Vorgaben in Kraft. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Jegliche Arbeit, welche aus dem Homeoffice erledigt werden kann, soll zu Hause bearbeitet werden. Harte Kontrollen wird es nicht geben. Lediglich die Arbeitsschutzbehörden der Länder kontrollieren, ob die Verordnung eingehalten wird.

 

Update (19.01.2021)

Bundesregierung berät über Lockdown bis Mitte Februar

Die Bundesregierung berät sich heute über eine mögliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 15. Februar. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP und die ARD. Vor allem sollen dabei die Regeln für das Homeoffice verschärft werden, da aktuell zu viele Pendler in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs seien. Arbeitgeber sollen überall dort, "wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen" (AFP).

Weitere Hilfen für Firmen und Selbstständige

Die Nachrichtenagentur dpa berichtet, dass das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium weitere Finanzhilfen für Selbstständige und Firmen in Planung hätten. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach dazu von einem zweistelligen Milliardenbetrag in den kommenden Wochen.

 

Update (15.01.2021)

Vorgezogenes Bund-Länder-Treffen

Das ursprünglich für den 25. Januar angesetzte Bund-Länder-Treffen soll laut Regierungskreisen schon nächste Woche stattfinden. Man wolle aufgrund der hochansteckenden, neuen Mutationen des Virus keine Zeit verlieren.

 

Update (14.01.2021)

Kinderkrankengeld beschlossene Sache

Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes wurde heute vom Bundestag beschlossen. Statt bisher zehn Tage können dieses Jahr bis zu 20 Tage beantragt werden. Das Ganze gilt pro Elternteil, das heißt, Alleinerziehende erhalten 40 Tage. Die Regel wird rückwirkend am dem 5. Januar 2021 gelten.

 

Update (12.01.2021)

Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen?

Bayerns Ministerpräsident Söder bringt eine mögliche Impfpflicht für bestimmte Gruppen ins Spiel. Laut Söder gebe es unter den Angestellten in Pflege- und Altenheimen "zu viele" Impfverweigerer. So soll der deutsche Ethikrat besprechen, ob eine Impflicht sinnvoll und vertretbar sein könnte.

700 Millionen Euro Kinderkrankengeld

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, dass die Bundesregierung für das erweiterte Kinderkrankengeld 700 Millionen Euro zur Verfügung stellen möchte. Demnach soll jeder Elternteil, der pandemiebedingt wegen seinem Kind zuhause bleiben muss, für maximal 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten können. Alleinerziehende sollen 40 Tage erhalten. Ausgezahlt werden soll das Geld von den Krankenkassen, es stammt aber nicht von den Beitragszahlungen der Versicherten.

Bayern: FFP2-Maskenpflicht

Ab nächsten Montag wird in Bayern das Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel zur Pflicht. "Wir wollen auch den Alltag sicherer gestalten. Die Verfügbarkeit im Handel ist ausreichend gewährleistet", so Ministerpräsident Söder.

 

Update (11.01.2021)

Beschränkungen treten in Kraft

Die neuen Verschärfungen gelten ab heute in jedem Bundesland, teilweise aber mit Abweichungen. Einen Überblick über die neuen Regeln in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

 

Update (08.01.2021)

Biontech-Impfstoff schützt wohl vor Mutation

Der Impfstoff von Biontech & Pfizer schützt scheinbar auch vor der Mutation des Virus aus Großbritannien. "Wir haben jetzt 16 verschiedene Mutationen getestet, von denen keine wirklich signifikante Auswirkungen hatte. Das sind die guten Nachrichten. Das heißt aber nicht, dass die 17. keine Auswirkungen haben wird.", so einer der führenden Wissenschaftler für virale Impfstoffe bei Pfizer.

Neue Höchstzahl an Todesfällen

Das Robert-Koch-Institut meldet innerhalb eines Tages 1188 neue Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19, was einen neuen Höchststand bedeutet.

Neue Einschränkungen in Hamburg ab heute

Hamburg hat als erstes Bundesland die neuen Verschärfungen in Kraft gesetzt. Seit Mitternacht dürfen sich Angehörige eines Haushalts nur noch mit einer weiteren Person treffen. Für Kinder gibt es keine Ausnahme mehr.

 

Update (07.01.2021)

Verlängerung bis 31.01. & verschärfte Maßnahmen

Der Lockdown wird bis zum 31.01.2021 verlängert. Gleichzeitig wurden die Regeln verschärft. Die Beschlüsse im Überblick:

  • Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und die meisten Geschäfte bleiben geschlossen.
  • Betriebskantinen sollen, wenn es die Arbeitsabläufe erlauben, schließen.
  • Treffen ist nur noch mit einer Person aus einem weiteren Haushalt erlaubt.
  • Der Bewegungsradius um den Wohnort wird auf 15 Kilometer eingeschränkt. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Landkreis eine 7-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr aufweist. Der Gang zur Arbeit und Arztbesuche bleiben auch bei über 15 Kilometer Entfernung erlaubt.
  • Schulen und Kindertagesstätten bleiben geschlossen und bieten Notbetreuung an. Unterricht findet ab Montag im Distanzformat statt.
  • Eltern sollen sich in diesem Jahr doppelt so lange für Kinder krankschreiben lassen können, wie üblich.
  • Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten: Bei Einreise nach Deutschland soll eine zusätzliche Testpflicht eingeführt werden: Entweder bis 48 Stunden vor der Einreise oder direkt bei der Einreise.

Auszahlung der Novemberhilfe

Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe soll spätestens "ab dem 10. Januar" erfolgen.

 

Update (23.12.2020)

Freigabe für mehr als vier Millionen Impfdosen

Das Paul-Ehrlich-Institut gab am Dienstag drei Chargen mit etwa 4,1 Millionen Dosen des Impfstoffs von Biontech und Pfizer frei. Somit stehen den ersten Impfungen nichts mehr im Weg.

 

Update (21.12.2020)

Sorge wegen Mutation des Virus

Wegen einer neuen Variante des Coronavirus in Großbritannien haben diverse Länder die Flugverbindungen ins britische Königreich eingestellt. In Deutschland sei die neue Variante laut Gesundheitsminister Spahn bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Virologe Christian Drosten hält es allerdings für sehr wahrscheinlich, dass die Mutation auch in Deutschland schon angekommen ist. Man müsse aber die Datenlage dazu abwarten.

 

Update (17.12.2020)

Homeoffice-Pauschale beschlossene Sache

Die seit zweieinhalb Wochen diskutierte Homeoffice-Pauschale von 5€ am Tag (siehe Update vom 30.11.2020) ist nun beschlossene Sache. Der Bundestag entschied, diesen Betrag für maximal 120 Tage im Homeoffice, also 600€ im Jahr, festzusetzen. Allerdings zählt die Pauschale zu den Werbungskosten, die zum Beispiel Arbeitsklamotten oder Weiterbildungen beinhaltet, die pauschal mit 1000€ gerechnet werden. Nur, diejenigen, die inklusive der Homeofficepauschale über jene 1000€ kommen, profitieren von dieser Maßnahme. Für jeden anderen verpufft die Maßnahme.

Impfstart nach Weihnachten

Mit rund 400.000 Dosen von Biontech und Pfizer erwarten die Gesundheitsminister den Impfstart am 27.12. Bis zum Ende des ersten Quartals sollen elf bis 13 Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein. Die ersten Impfungen werden in Pflegeheimen stattfinden.

Warn-App überarbeitet

Das neue Update der Corona-Warn-App wird eine Verbesserung der Risikoberechnung beinhalten. Zudem ist nun sichtbar, wann einem positiv Getesteten begegnet wurde.

Doch Höchststand an Infektionen

Das RKI korrigiert die heutigen Fallzahlen, da aus Baden-Württemberg 3.500 Fallzahlen zu wenig übermittelt wurden. Das bedeutet einen neuen Rekordwert von knapp 30.400. Die fehlenden Zahlen werden morgen inbegriffen sein.

 

Update (16.12.2020)

952 neue Todesfälle

Die Gesundheitsämter haben für die letzten 24 Stunden 952 neue Todesfälle übermittelt, die mit dem Coronavirus in Verbindung gebracht werden. Allerdings beinhaltet diese Zahl auch mögliche Nachmeldungen aus Sachsen, die am Vortag nichts gemeldet hatten.

Neue Auflagen für Gottesdienste an Weihnachten

Das Innenministerium und die Kirchen haben sich auf Regeln für die Gottesdienste an Weihnachten verständigt. Demnach darf nicht gesungen werden und jeder Teilnehmer muss sich vor seinem Kommen anmelden. Maskenpflicht besteht ohnehin.

 

Update (15.12.2020)

Abholung im Einzelhandel?

Der Handelsverband Deutschland appeliert an die Politik, dem Einzelhandel die Übergabe von im Internet bestellter Ware zu ermöglichen. Dies solle stationären Händlern die Möglichkeit geben, sich im Lockdown besser gegen Online-Händler zu behaupten. Der Vorschlag bekommt viel Zustimmung aus der Branche, unter anderem von IKEA, Media Markt, Saturn und Buchhändlern.

Impfstoffzulassung am 23. Dezember möglich

Die europäische Zulassungsbehörde will laut Medienberichten den Impfstoff von Biontech und Pfizer am 23. Dezember zulassen. Als Impfstart sei der 26. Dezember geplant. Auch Gesundheitsminister Spahn bekräftigte, dass eine Zulassung noch vor Weihnachten möglich sei. Allerdings geschehe dies durch ein reguläres Verfahren, nicht durch eine Notzulassung.

 

Update (14.12.2020)

Bundesweiter Lockdown ab Mittwoch

Was sich die letzten Tage abgezeichnet hat, ist nun beschlossene Sache: Das öffentliche Leben wird ab Mittwoch erneut heruntergefahren. Der Einzelhandel, Schulen und Kitas müssen in ganz Deutschland schließen. Vorerst gelten die Einschränkungen bis zum 10. Januar, eine Verlängerung ist aber möglich.

Die aktuellen Maßnahmen im Überblick:

  • Private Treffen sind auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen begrenzt. Hier gilt die gleiche Regelung wie im Lockdown light.
  • Für den 24. bis zum 26.12. darf ein Hausstand vier weitere Personen treffen. Diese müssen aus dem engsten Verwandtenkreis kommen. Zum Beispiel sind das Lebenspartner, Geschwister oder Verwandte in gerader Linie.
  • Für Silvester werden die Ausnahmen zurück genommen, es gelten die bestehenden Kontaktbeschränkungen. Weiterhin wird es keinen Verkauf von Feuerwerkskörpern geben.
  • Der Einzelhandel wird vom 16.12. bis mindestens zum 10.01. geschlossen. Auch Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Tattoo-Studios oder Massagepraxen müssen schließen. Geöffnet bleiben nur Geschäfte des täglichen Bedarfs. Darunter fallen Lebensmittelläden, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien, Ergotherapien, Logopäden oder Podologie bleiben ebenfalls möglich.
  • In Schulen soll Distanzunterricht ermöglicht werden. Die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird aber weiterhin bestehen, auch für Kitas.
  • Arbeitgeber sind dringend gebeten, Homeoffice-Möglichkeiten anzubieten oder Betriebsferien zu ermöglichen.
  • Die Lieferung und Abholung von Speisen zum Verzehr für den privaten Raum bleibt erlaubt. Es gilt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
  • Gottesdienste sind zulässig, wenn der Mindestabstand gewahrt werden kann. Maskenpflicht besteht auch am Platz.
  • Es werden besondere Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime getroffen.
  • In allen Hotspots sollen, länderspezifisch, zusätzliche Einschränkungen gelten.
  • Auf alle nicht notwendigen Reisen soll verzichtet werden, diese werden aber nicht verboten.
  • Vom Lockdown betroffene Unternehmen und Selbstständige sollen weiterhin Unterstützung erhalten. Die Überbrückungshilfe III, welche Zuschüsse zu den Fixkosten gibt, soll verbessert werden. Wertverluste von Waren sollen mithilfe unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.

Für den 5. Januar ist eine erneute Tagung angesetzt, um über die Zukunft nach dem 10.01. zu entscheiden.

 

Update (11.12.2020)

Seehofer fordert sofortigen Lockdwon

Innenminister Horst Seehofer fordert dazu auf, mit dem "harten" Lockdown nicht bis Weihnachten zu warten: Die einzige Chance, wieder Herr der Lage zu werden, ist ein Lockdown, der aber sofort erfolgen muss. Warten wir bis Weihnachten, werden wir noch Monate mit den hohen Zahlen zu kämpfen haben."

Höhere Corona-Hilfen in Aussicht

Bundeswirtschaftsminister Altmaier erwägt im Falle eines "harten" Lockdowns, den Förderhöchstbetrag zu erhöhen. Aktuell liegt dieser bei 200.000€ im Monat. Man gehe davon aus, dass man zeitnah zu klaren Aussagen kommen werde.

Ladenschließungen in Thüringen

Angesichts der rasant steigenden Zahlen plant Thüringen ab dem 19. Dezember Ladenschließungen und Distanzunterricht ab der ersten Klasse. Ausgenommen sind Geschäfte für den Grundbedarf.

Verschärfungen in Baden-Württemberg

Das öffentliche Leben wird Anfang nächster Woche laut der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg heruntergefahren. Geplant sei unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre sowie eine Ausgangsbeschränkung am Tag. So soll das eigene Haus tagsüber nur noch mit triftigem Grund verlassen werden. Das Kabinett wird heute Mittag über die genauen Auflagen entscheiden. Laut Ministerpräsident Kretschmann sei ein "harter" Lockdown von Weihnachten bis mindestens zum 10. Januar ohnehin schon geplant.

Update 15:35 Uhr: Die Verschärfungen sind beschlossene Sache und gelten ab dem Samstag. Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen dürfen Freunde und Verwandte nach 20 Uhr nur noch zwischen dem 23. und dem 26. Dezember besucht werden.

Neuer Höchstwerte bei Neuinfektionen und Todesfällen

Das Robert-Koch-Institut meldet am heutigen Freitag fast 30.000 Neuinfektionen und 598 Todesfälle in Deutschland. Damit wurde der bisherige Rekordwert von 23.679 neuen Fällen vom Vortag um über 6.000 Neuinfektionen übertroffen.

Überblick über die Bundesländer

Auf tagesschau.de finden Sie eine aktuelle (11.12.2020) Übersicht über die Lage und getroffenen Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern: Klick

 

Update (10.12.2020)

Höhere Abschlagszahlungen abgesegnet

Die Erhöhung der Abschlagszahlungen (siehe 09.12.2020) ist beschlossene Sache. Der Vorschlag des Ministeriums wurde von den Ländern angenommen. Statt bisher 10.000€ sollen Unternehmen jetzt bis zu 50.000 € erhalten. Weiter maximal 5.000€ erhalten hingegegen Selbstständige. Diese Zahlen sollen vorerst nur für November und Dezember gelten.

 

Update (09.12.2020)

Erhöhung der Abschlagszahlungen

Die Abschlagszahlungen an Unternehmen werden in der November- und Dezemberhilfe offenbar von 10.000 auf 50.000€ erhöht. Diesbezüglich sei eine Einigung im Bundeswirtschaftsministerium erzielt worden, so die Nachrichtenagentur Reuters. Allerdings stehe die Zustimmung der einzelnen Bundesländer noch aus.

Warn-App jetzt auch ohne Google-Dienste verfügbar

Die offizielle Corona Warn-App ist nun auch für Android-Nutzer ohne Google-Dienste nutzbar. Darunter fallen unter anderem die neuesten Huawei-Modelle, die aufgrund der Differenzen mit der US-amerikanischen Regierung ohne Google auskommen müssen.

Mecklenburg-Vorpommern verschäft die Maßnahmen

Das Kabinett in Schwerin beschloss jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Verschärfung der geltenden Maßnahmen. Die Maskenpflicht wird auf öffentlichen Plätzen erweitert, die Schüler werden ab der 7. Klasse nach den Ferien per Homeschooling unterrichtet.

Auch in hessischen Hotspots Verschärfungen

Ministerpräsident Bouffier kündigte für Hotspots in Hessen eine nächtliche Ausgangssperre und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit an. Dies sei mit den weiter steigenden Infektionszahlen zu begründen.

Anzeichen auf harten Lockdown ab dem 24.12.

Nachdem zuletzt vermehrt Stimmen danach laut wurden, plädierte nun auch Virologe Christian Drosten auf einen "richtigen" Lockdown ab dem 24. Dezember. "Wir müssen in Deutschland jetzt unbedingt etwas tun". Er setzte sich dafür ein, lieber dieses Jahr noch zu handeln, "als dann Ende Januar und im gesamten Februar in einen richtigen Lockdown zu gehen, der die Wirtschaft massiv schädigt". Auch Gesundheitsminister Spahn sieht diesen Weg als richtig an: "Ich weiß nicht, wie es anderen geht, aber meine ruhigste Zeit im Jahr ist tatsächlich die um Weihnachten bis Anfang Januar. Und mir fiele fast keine bessere Zeit im Jahr ein, in der Gesellschaft weiter runterzukommen, Kontakte zu reduzieren".

590 neue Todesfälle

Die Zahl der Todesfälle mit Covid-19 Erkrankung ist sprunghaft angestiegen. In den letzten 24 Stunden wurde mit 590 Fällen ein neuer Höchstwert gemeldet. Das entspricht 103 Todesfällen mehr als beim bisherigen Höchststand vor einer Woche.

 

Update (08.12.2020)

Technische Probleme bei Antragstellung

Eine repräsentative Umfrage von Bitkom zeigt auf, dass 92% der Firmen technische Probleme bei der Antragstellung auf die staatliche Hilfe beklagen. Nur 52% seien mit dem Prozess der Beantragung im Insgesamten zufrieden. Lediglich 35% der befragten Unternehmen gaben an, die Hilfe schnell erhalten zu haben. Das Problem liege hauptsächlich in Versäumnissen in der Vergangenheit, die Digitalisierung voranzutreiben. Gerade in der regionalen Verwaltung werde 2020 noch viel analog gearbeitet. Insgesamt wurden 605 Unternehmen aus allen Branchen mit 20 oder mehr Mitarbeitern befragt.

Corona-Hilfen erst im Januar

Laut des Bundeswirtschaftsministeriums werden die Corona-Hilfen erst im Januar fließen. Unionsfraktionschef Brinkhaus kritisierte dies deutlich. Durch die staatliche Hilfe sollen die betroffenen Unternehmen 75% des versäumten Umsatzes erhalten, wovon zehntausende Direkt- und Abschlagszahlungen bisher schon bewilligt wurden.

Erneuter Lockdown im Einzelhandel möglich

Gesundheitsminister sprach im Fernsehsender Phoenix erstmals von weiteren Verschärfungen, die den Einzelhandel betreffen sollen: "Wir müssen das abhängig machen von den nächsten Tagen, ob es uns gelingt, die Zahlen runterzubringen". Auch Bundeskanzlerin Merkel plädierte zuletzt auf weitere Maßnahmen vor Weihnachten, um die zahlen endlich zu senken.

 

Update (07.12.2020)

40% mehr Intensivpatienten

Laut der Deutschen Krankhausgesellschaft befinden sich aktuell 40 Prozent mehr Intensivpatienten mit COVID-19 auf den Intensivstationen als noch während der ersten Welle. Gernot Marx, Intensivmediziner an der Uniklinik Aachen: "Wir befinden uns jetzt im zweiten Marathon. Die Teams auf den Intensivstationen in ganz Deutschland verbringen Tag für Tag wirklich Höchstleistungen."

Auch Schleswig-Holstein jetzt Risikogebiet

Als letztes Bundesland hat Schleswig-Holstein in den vergangenen sieben Tagen die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten und gilt damit als Corona-Risikogebiet. Am Sonntagnachmittag hatte zudem Mecklenburg-Vorpommern den Warnwert überschritten. Die beiden Bundesländer weisen in Deutschland bisher die niedrigsten Infektionszahlen auf.

Bayern: Verschärfung der Maßnahmen ab Mittwoch?

Angesichts der hoch bleibenden Neuinfektionen entscheidet sich in Bayern am Dienstag, ob die geltenden Maßnahmen deutlich verschäft werden. Im Überblick:

  • Ausgangsbeschränkung: Wohnungen sollen nur noch mit triftigem Grund verlassen werden
  • Die Ausnahmen für Treffen mit über fünf Personen soll es nur für Weihnachten geben, für Silvester aber nicht
  • Wechselunterricht ab der 8. Klasse, Berufsschulen sollen Präsenzunterricht beenden
  • Besuch in Pflegeheimen nur mit negativem Test und FFP2-Maske
  • Ausgangssperre für Hotspots (Inzidenz von 200) von 21 - 5 Uhr

Die Maßnahmen sollen bis Anfang Januar gelten.

Thüringen: Keine Lockerungen für die Feiertage?

Laut Ministerpräsident Bodo Ramelow soll es über die Feiertage in Thüringen keine Entspannung der Corona-Maßnahmen geben: "Es wird keine Entlastungen für Weihnachten und Silvester geben". Das Landeskabinett werde sich demnach, wie Bayern, am Dienstag mit dem Thema befassen.

Bundeswehr plant 26 Impfzentren

Die Bundeswehr will pro Tag 18.000 Menschen impfen. Dafür werden deutschlandweit bis zu 26 Impfstandorte geplant, die mit 20-25 Soldaten betrieben werden sollen. Das ausgeschriebene Ziel sei, bis Mitte Dezember einsatzbereit zu sein.

 

Update (04.12.2020)

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich auf nächtliche Ausgangsbeschränkungen geeinigt, wenn ein Landkreis einen Inzidenzwert von 200 übersteigt. Demnach sollen Menschen in den betroffenen Gebieten ihre Häuser nur noch aus Arbeitsgründen oder in medizinischen Notfällen verlassen dürfen. Am Freitag werde kommuniziert, in welchem Zeitraum die Beschränkungen gelten werden.

 

Update (03.12.2020)

Teil-Lockdown bis Januar verlängert

Der Teil-Lockdown in Deutschland soll bis zum 10. Januar 2021 verlängert werden. Dies verkündeten die Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin Merkel. Man sei noch immer weit entfernt vom Zielwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Prüfung einer Erhöhung von Abschlagszahlungen

Aktuell prüft das Bundeswirtschaftsministerium eine mögliche Steigerung der Abschlagszahlungen für einige Betriebe. Wirtschaftsminister Peter Altmaier sagte dazu, dass die Zahlungen für große und mittelständische Unternehmen aktuell nicht ausreichend seien. Dabei gilt es aber, haushaltsrechtliche Vorgaben zu beachten. Das Geld der Steuerzahler solle verantwortlich an den Mann gebracht werden.

 

Update (02.12.2020)

Impfstoff-Start in Großbritannien

Per Notfallzulassung startet Großbritannien als erstes Land die Impfung. Bereits nächste Woche sollen die ersten Menschen den Impfstoff von Biontech und Pfizer erhalten. Somit erhalten die Briten die weltweit erste Zulassung für BNT162b2. Laut eigenen Aussagen hat Großbritannien genug Dosen geordert, um 20 Millionen Menschen zu impfen. Es ist allerdings noch nicht klar, wie viele Dosen tatsächlich bis Jahresende eintreffen werden.

Neuer Höchstwert der Todesfälle

In Deutschland wurde heute ein neuer Spitzenwert der Todesfälle mit COVID-19-Erkrankung erreicht. In den letzten 24 Stunden wurden 487 Todesfälle gemeldet.

Ausgangsbeschränkung in Sachsen

Aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen gilt in ganz Sachsen, mit Ausnahme der drei großen Städte, eine verschärfte Ausgangsbeschränkung. Die Häuser dürfen nur noch mit driftigem Grund verlassen werden. Es sei höchste Eile geboten, weil die Krankenhäuser "bereits extrem belastet seien", so Ministerpräsident Kretschmer.

 

Update (01.12.2020)

Moderna beantragt Zulassung

Der US-amerikanische Pharmakonzern Moderna hat als erstes Unternehmen die Zulassung eines Impfstoffs in der EU beantragt. Der entsprechende Antrag ging am Montag bei der Europäischen Arzneimittel Agentur Ema ein. das Mittel von Moderna ist der Wirksamkeit und der Wirkweise des Impfstoffs von Biontech und Pfizer vergleichsweise ähnlich. Wenn die Zulassung erfolgt, könnte der Impfstoff in der EU schon im Dezember ausgeliefert werden.

Erste Massentests an Kindern und Erziehern

Im Hotspot Hildburghausen in Thüringen können sich erstmals alle Kindergarten- und Schulkinder sowie Erzieher und Pädagogen einem Corona-Schnelltest unterziehen. An dem freiwilligen Test wollen sich etwa ein Drittel der Kindergartenkinder und die Mehrheit der Erzieher beteiligen. Insgesamt werden 11.000 Tests zur Verfügung gestellt. Künftig sollen in Pflegeheimen, Kliniken und Schulen vermehrt Schnelltests zur Verfügung gestellt werden.

Keine kostenlose Tests mehr für Reiserückkehrer

Für Reisende aus Risikogebieten im Ausland soll es ab dem 15. Dezember keine kostenlosen Tests mehr bei Ankunft geben.

 

Update (30.11.2020)

Einigung auf Homeoffice-Pauschale

Laut der "FAZ" haben sich Finanzpolitiker der Großen Koalition auf eine Steuerpauschale von 5€ pro Tag geeignet, um Arbeitnehmer im Homeoffice zu entlasten. Die Pauschale soll allerdings höchstens 600€ im Jahr betragen. Unklar ist aber noch, ob die Steuerpauschale neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000€ gewährt wird. In dem Fall, dass dies wie andere Werbekosten behandelt wird, profitieren nur diejenigen, die mehr als 1000€ Werbungskosten haben. Dazu aus einem zitierten Konzept des Finanzministeriums: "Würde die Homeoffice-Pauschale unabhängig, also zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag gewährt, wäre dies eine übermäßige (und verfassungsmäßig zweifelhafte) Begünstigung."

Planung einer nationalen Gesundheitsreserve

Um für die Zukunft besser gerüstet zu sein, plant der Bund eine nationale Gesundheitsreserve an 19 Standorten. Diese soll aus Schutzausrüstung, Schutzmasken, Beatmungsgeräten und Medikamenten bestehen. Gesundheitsminister Spahn dazu gegenüber der "DPA": "Diese Pandemie lehrt uns, dass wir mehr vorsorgen müssen. So unterstützen wir im Notfall besonders diejenigen, die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen arbeiten. Am Material soll gute Gesundheitsversorgung nicht scheitern." Hintergrund ist vor allem, dass zu Beginn der Pandemie im Frühjahr diverses Material wie Schutzmasken knapp wurden. Die Reserve soll zudem Anreize für inländische Hersteller schaffen.

 

Update (26.11.2020)

Gestern, beim Treffen der Regierung mit den Ministerpräsidenten, wurde wie erwartet der Lockdown bis in den Dezember hinein verlängert. Hier finden Sie eine Übersicht über die Maßnahmen:

Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen

Diese müssen auch im Dezember geschlossen bleiben. Dafür sollen die Staatlichen Hilfen, welche im November eingeführt wurden auch im Dezember gelten.

Groß- und Einzelhandel

Geschäfte dürfen grundsätzlich geöffnet bleiben, jedoch mit einer Personengrenze von einer Person pro 10 Quadratmetern. Bei mehr als 800 Quadratmetern Fläche gilt eine Person pro 20 Quadratmeter.

Kontaktbeschränkungen

Diese werden weiter verschärft. Künftig dürfen sich nurnoch Personen aus maximal zwei Haushalten, maximal aber 5 Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre sind dabei ausgenommen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt weiterhn im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an öffentlichen Plätzen oder Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten. Die Maskenpflicht gilt nun auch z.B. auf Plätzen und Parkplätzen vor Geschäften. Auch am Arbeitsplatz gilt grundsätzlich Maskenpflicht, außer es kann ein Mindestabstand direkt am Arbeitsplatz gewährt sein.

Schulen

Ein grundsätzlicher Wechselunterricht oder Online-Unterricht ist nicht geplant. Die Schulen haben individuell die Möglichkeit ein Konzept umzusetzten. Jedoch soll in einer Region mit einem Inzidenzwert ab 200 Hybriedunterricht möglich sein. Diese Maßnahmen sollten aber nur Schüler ab der 8. Klasse exklusive den Abschlussklassen betreffen. Eine Maskenpflicht gilt bundesweit ab der 7. Klasse. Jedoch haben die meisten Länder diese bereits schon ab der 5. Klasse eingeführt. Die Weihnachtsferien sollen dieses Jahr gesammelt am 19. November beginnen.

Weihnachten und Silvester

Über diese Zeit sollen zumindest die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert werden. Dann dürfen sich bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. An Silvester gibt es keine öffentlichen Feuerwerke, privat wird es allerdings nicht verboten. Außer an öffentlichen Plätzen oder belebten Straßen. Grundsätzlich wird aber dazu aufgerufen, darauf zu verzichten.

 

Update (25.11.2020)

Heute tagen der Bund und die Länder erneut, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise zu entscheiden. Die Minister der einzelnen Länder haben sich dabei auf einen gemeinsamen Fahrplan geeinigt, den sie heute durchsetzen wollen. Dieser beinhaltet, dass der Lockdown Light uneingeschränkt noch bis 20. Dezember vortgeführt werden soll. Dabei soll sogar die Maskenpflicht noch ausgeweitet werden. Zum Beispiel soll diese dann nicht nur in Geschäften gelten, sondern auch davor und auf den Parkplätzen.

Ob ab dem 20. Dezember etwa Restaurants oder Fitnessstudios wieder öffnen dürfen bleibt noch unklar. Klar ist aber, dass es vom 23. Dezember bis 1. Januar zu einmaligen Sonderregelungen kommen wird, um ein familiäres Weihnachtsfest zu ermöglichen. Es sollen Kontaktbeschränkungen zu dieser Zeit etwas gelockert werden. Unklar ist, ob Restaurants das Weihnachtsgeschäft aufnehmen können.

All diese Maßnahmen sind bis jetzt lediglich die Vorlagen der Länder. Änderungen bei der heutigen Tagung sind wahrscheinlich.

 

Update (23.11.2020)

In einer Ländervorlage von Sonntag ist davon die Rede, den Teil-Lockdown über den November hinaus weiterzuführen und teilweise sogar zu verschärfen. Verlängert werden sollen die Maßnahmen mindestens bis zum 20. Dezember. Die Kontaktbeschränkungen sollen noch verschärfter gelten, für Personen aus maximal zwei Haushalten, aber in keinem Fall über 5 Personen. Auch die Maskenpflicht soll noch weiter ausgedehnt werden. Die Gastronomie und sämtliche weitere Freizeiteinrichtungen müssen wohl damit rechnen, weiterhin geschlossen zu bleiben. Dabei soll es aber möglich sein, dass in Regionen mit sehr geringem Infektionsgeschehen, die Regeln gelockert werden. Nach Möglickeit wolle man die Regeln, vor allem die Kontaktbeschränkungen, auch über Weihnachten etwas lockern, sodass trotz der Umstände ein familiäres Fest Möglich ist. Es sollen sich dann auch Perosnen aus mehr als zwei Haushalten treffen können, jedoch ebenfalls mit einer Obergrenze von 5 bis 10 Personen. Außerdem will man dieses Jahr zu Silvester keine Feuerwerke zulassen. Man wolle vermeiden, dass sich viele Menschen ansammel und die Kapazitäten der Einsatzkräfte schonen. Daher soll der Verkauf von Feuerwerkskörpern dieses Jahr nicht zulässig sein.

Diese Vorlage soll als Grundlage für die Diskussion zwischen Bund und Länder am Mittwoch gelten. Dann wolle man konkret über das weitere Vorgehen bis zum Ende des Jahres entscheiden.

Überbrückungshilfen sollen ausgeweitet werden

In der Vorlage hieß es auch, dass die Überbrückungshilfen für Branchen, die in der nächsten Zeit mit erheblichen Einschränkungen zu kämpfen haben, bis Mitte 2021 verlängert werden sollen. Dies betrifft etwa die Veranstaltungsbranche, Künstler und Solo-Selbstständige, sowie die Reisebranche.

 

Update (20.11.2020)

Das deutsche Unternehmen Biontech und der amerikanische Pharmakonzern Pfizer haben heute bekannt gegeben, eine Notfallzulassung für ihren Corona-Impfstoff BNT162b2 in den USA beantragt zu haben. Sie rechnen damit, dass der Impfstoff dann ab Mitte oder spätestens Ende Dezember verfügbar ist. Das Mittel erreichte in der Phase-III eine 95 prozentige Erfolgsrate, was der Grund für den Antrag ist. So wie es derzeit aussieht, wird der Impfstoff wohl zuerst in den USA zugelassen. Aber auch die zuständige Europäische Behörde führt gerade eine Prüfung durch. Nur sind hier die Zulassungskriterien anders als in den USA. Daher wird es wohl etwas länger dauern. Laut Experten kann Europa im besten Fall ab der zweiten Dezemberhälfte mit dem Impfstoff rechnen.

 

Update (19.11.2020)

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte, dass im Falle einer Verlängerung des Teil-Lockdowns auch eine Verlängerung der finanziellen Hilfen nötig sei. Sollten sich die Beschränkungen auf den Dezember ausweiten, so müsse es zusätzlich zu den November-Hilfen auch Dezember-Hilfen geben. Wie diese aussehen könnten, dazu äußerte er sich nicht. Er betonte aber, dass eine Aufhebung der Maßnahmen nicht in Sicht sei. Die zunächst nur für den November angedachten Beschränkungen müssen wahrscheinlich verlängert werden. Zwar hatten die Maßnahmen bereits Wirkung gezeigt und der exponentielle Anstieg der Fallzahlen konnte aufgehalten werden, jedoch sinken die Zahlen noch nicht auf ein akzeptables Niveau. Wie es weitergehen soll, darüber beraten Bund und Länder erneut am 25. November. Söder warnte aber bereits vor einem frühzeitigen Auflösen der Maßnahmen, da dies nur zu einem ungewissen auf und ab führen würde. Er sprach sich für eine weitere strikte nationale Hotspot-Strategie aus.

 

Update (18.11.2020)

Heute soll im Bundestag das geänderte Infektionsschutzgesetz besiegelt werden. Die Regierung brachte das Verfahren so schnell über die Bühne, wie es bei einer Gesetzesänderung nur möglich ist. Erst am 6. November war die erste Sitzung dazu. Nun folgten heute die zweite und dritte Sitzung an einem Termin. Der Grund für das schnelle Verfahren: viele Maßnahmen der Bundesregierung im Zuge der Coronapandemie wurden immer wieder von den Gerichten gekippt, da diese auf keine fundierte Rechtslage zurückgreifen konnten. Um eine Gesetztesbasis für die Maßnahmen zu schaffen, soll dafür ein neuer Artikel aufgeführt werden.

Nicht allen ist dieses schnelle Verfahren recht. Die Opposition übte Kritik aus und forderten mehr Mitspracherecht. Sie fühlten sich in diesem Eilverfahren hintergangen. Der gleichen Meinung sind einige Bürgerinnen und Bürger. In Berlin kam es heute zu Demonstrationen, die von der Polizei aufgelöst wurden.

 

Update (17.11.2020)

Gestern haben sich erneut Bund und Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Zu konkreten Entscheidungen oder einer Verschärfung der Maßnahmen kam es dabei nicht. Die Bundeskanzlerin deutete an, dass dies nicht in ihrem Interesse war, jedoch die Minister der Länder gegen erneute Regelungen, vor Ablauf der alten, waren. So blieb es ersteinmal bei Apellen. Die Bevölkerung wurde noch einmal dazu aufgerufen, Kontakte so gut es geht zu reduzieren und sich am besten nur mit einem einzigen festen anderen Haushalt zu treffen.

Über das anschließend weitere Vorgehen wird erneut am 25. November beraten. Dann soll beschlossen werden, wie es nach dem Teil-Lockdown weitergehen soll. Die Kanzlerin machte aber bereits jetzt deutlich, dass nicht mit großen Lockerungen gerechnet werden kann. Die Tatsache, dass bei den Zahlen der Neuinfektionen noch kein gegenläufiger Trend erkennbar sei, lässt dies nicht zu. Aber auch wenn die Wintermonate wohl weiter von starken Einschränkungen geprägt sein werden, so wurde auch betont, dass man Beständigkeit und Berechenbarkeit für die nächsten Monate anstrebe. So kann sich jeder, und vor allem die Unternehmen, darauf einstellen.

 

Update (13.11.2020)

Gestern hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag stattgegeben und die Schließung von Fitnessstudios aufgehoben. Der BayVGH begründetet dies mit dem Gleichberechtigungsprinzip. Andere Sportstätten, für Indoor-Individualsport durften nämlich geöffnet bleiben. Dies würde Fitnessstudios benachteiligen.

Auf diesen Beschluss hin reagiert nun die Bayrische Staatsregierung. Seit heute müssen alle Indoorsportstätten für Individualsport geschlossen bleiben. Somit gilt dies auch wieder für Fitnessstudios. "Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung. Deshalb wird sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten dadurch herstellen, dass mit Wirkung zum Freitag, 13. November, in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden", heißt es vom Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek.

 

Update (12.11.2020)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers teilweise stattgegeben. Er hat die Regelung in der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV), die den Betrieb von Fitnessstudios vollständig untersagt, außer Vollzug gesetzt. Der Unternehmer klagte gegen die seit 02. November geltende Regelung, weil sie gegen die Gleichberechtigung verstoße. Laut den Maßnahmen, im Zuge des zweiten Lockdown, bleibt Individualsport, solange er alleine oder zu zweit betrieben wird, nämlich weiterhin erlaubt. Dies gilt aber nicht für Fitnessstudios, denn diese mussten ganz schließen. Der BayVGH geht daher von einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz aus und erachtet die generellen Schließungen als unverhältnismäßig. Der Betrieb kann somit wieder aufgenommen werden, jedoch nur sehr stark eingeschränkt, wie der BayVGH betonte.

 

Update (10.11.2020)

Das Mainzer Unternehmen Biontech und der US-Pharmakonzern Pfizer hatten zuletzt ermutigende Daten über ihren Wirkstoff veröffentlicht. Demnach biete ihr Impfstoff laut Studiendaten einen 90 prozentigen Schutz gegen Covid-19. Man wolle vorraussichtlich ab der kommenden Woche eine Zulassung bei der US-Arzneimittelbehörde FDA beantragen. Dies würde zuerst zu einer Zulassung in den USA führen. Für eine Zulassung in Europa müsste der Antrag bei der entsprechenden europäischen Behörde EMA gestellt werden. Bundesgesundheitsminister Spahn geht jedoch von einer parallelen Beantragung aus. Er wolle auch verhindern, dass ein Impfstoff eines deutschen Unternehmen zuerst in anderen Ländern verfügbar wäre.

Währenddessen hat die EU bereits seit Monaten mit den beiden Unternehmen einen Vertrag ausgehandelt. Es geht um die Zusicherung der Lieferung mehrer hundert Impfstoffdosen für die EU. Heute wurden laut EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides die Verhandlungen abgeschlossen. Der fertige Vertrag müsse nur noch in den nächsten Tagen unterschrieben werden.

 

Update (09.11.2020)

Demonstration in Leipzig

Am Wochenende fand in Leipzig eine angemeldete Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen statt. Zur Versammlung aufgerufen hatte die Organisation "Querdenker". Das OVG hatte die Demonstration mit 16.000 Teilnehmern in der Innenstadt unter Hygieneauflagen gestattet. Jedoch kamen weit mehr Menschen als geplant, über 20.000 aus ganz Deutschland versammelten sich. Außerdem wurde sich größtenteils nicht an Hygiene-Regeln gehalten. Daraufhin löste die Polizei die Demonstration auf. Viele Teilnehmer wollten den Platz nicht verlassen und so kam es zu Gewaltausbrücken mit Angriffen auf Beamte sowie Pressemitarbeiter vor Ort. In einem links geprägten Stadteil versammelten sich zudem mehrere hundert "gewaltbereite Menschen", welche gewalttätig gegen Polizisten wurden und Barrikaden anzündeten.

Viele Politiker verurteilten das Verhalten der Demonstranten, aber auch an der Polizei und dem OVG wurde Kritik laut. Eine Veranstaltung dieser Größe könne im Hinblick auf das Infektionsgeschehen so nicht stattgegeben werden, vor allem angesichts der Offensichtlichkeit, dass sich nicht an Hygiene-Regeln gehalten werden will. Innenminister Horst Seehofer widersprach Kritikern und setzte sich für die Beamten ein.

Bayerns Teststrategie auf dem Prüfstand

Der bayerische Ministerpräsident hielt sich in der vergangenen Zeit nicht an die vom Bund und RKI empfohlene Teststrategie. In Bayern darf sich jeder Bürger, ohne besonderen Grund, kostenfrei testen lassen. Markus Söder begründete diesen Sonderweg mit Bayerns Stellung als Transitland. Er sei fest davon überzeugt, dass diese Strategie auch die richtige war. Nun drohen aber die bayerischen Labore zu überlasten. Mit der Menge an Tests kommen sie nicht mehr hinterher. Deshalb äußerte sich Söder nun zu seiner Strategie und kündigte an, zu beraten, ob diese Strategie so weiter praktizierbar ist, oder ob es Änderungen bedarf.

Update (06.11.2020)

In Deutschland wurde erstmals die Schwelle von 20.000 Corona-Neuinfektionen binnen 24h überschritten. Das RKI meldet für heute 21.506 neue Fälle. So viele wie nie zuvor. Vor einer Woche lag die Zahl noch bei 18.681. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass das Infektionsgeschehen abflaut. Der sogenannte R-Wert lag gestern bei 0,97. Am Tag zuvor waren es 0,81. Liegt der R-Faktor für längere Zeit unter 1, so flaut die Infektionskurve ab.

 

Update (04.11.2020)

Corona-Hilfen im November

Die Bundesregierung kündigte letzte Woche zeitgleich mit den neuen Beschränkungen auch neue Hilfen an. Zunächst nur einen groben Plan, an dessen Umsetzung immer noch unter Hochdruck gearbeitet wird. Zunächst warf der Plan, Unternehmen 75% ihres Umsatzes zu erstatten, viele Fragen auf. Mittlerweile sind die Hilfen etwas ausgereifter. Klar ist, dass Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die direkt von den Schließungen betroffen sind, 75 % ihres Umsatzes vom Staat erstattet bekommen. Berechnungsgrundlage dafür ist der Umsatz aus dem November 2019. Unternehmen, welche noch kein Jahr existieren, berechnen den Umsatz von Oktober 2020. Bei Soloselbstständigen, die oft starken monatlichen Schwankungen unterliegen gibt es ein Wahlrecht. Sie können sich aussuchen, ob der November 2019 oder der Oktober 2020 als Berechnungsgrundlage dienen soll. Unternemen mit mehr als 50 Mitarbeitern haben ebenfalls einen Anspruch auf Umsatzerstattung, hier bemisst sich der Prozentsatz am europäischen Beihilferecht. Durchschnittlich können sie voraussichtlich mit etwa 60% rechnen.

Klar ist mittlerweile auch, dass die Anträge über die Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gesellt werden. Wann genau die Antragstellung möglich ist, ist noch unklar, aber es wird mit Hochdruck daran gearbeitet.

 

Update (03.11.2020)

Immer mehr deutsche Unternehmen klagen gegen die Beschränkungen des zweiten Lockdown im November. Bei den Verwaltungsgerichten mehrerer Bundesländer sind zahlreiche Klagen eingegangen. Diese betreffen meistens die Zwangsschließung von Hotels für Touristen und der Gastronomie. Aber auch Freizeiteinrichtungen und Fitnesstudios zählen zu den Klagenden. Die Betroffenen sprechen von Unverhältnismäßigkeit der Zwangsschließungen. Sie verweißen dabei auf erarbeitete Hygienekonzepte, unter deren Einhaltung das Infektionsgeschehen nicht nachweislich vorangetrieben wird. Viele Klagen beruhen auch darauf, dass es unverhältnismäßig sei, ganze Branchen schließen zu lassen, während andere, wie zum Beispiel der Handel, unter Hygieneauflagen trotzdem geöffnet bleiben dürfen. Wie die Gerichte in den einzelnen Fällen urteilen werden bleibt noch abzuwarten.

 

Update (30.10.2020)

Staatliche Hilfspakete

Um Unternehmen auch während des zweiten Lockdown zu unterstützen, plant der Staat weitere umfangreiche Hilfsmaßnahmen. Erstmals will er Unternehmen, welche nun im November schließen müssen, eine Umsatzerstattung zahlen. Etwa Kinos, Gastronomien, Fitnesstudios oder Schwimmbädern. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter sollen demnach 75% ihres regulären Umsatzes vom Staat gezahlt bekommen. Bemessen wird der Wert am Umsatz des Vorjahres, also November 2019. Größere Unternehmen hätten auch Anspruch auf Umsatzerstattung, jedoch muss hier der Prozentsatz anhand des europäischen Rechts bemessen werden und kann somit variieren. Auch Unternehmen, die nicht schließen müssen, aber indirekt, in ähnlichem Maße, an durch den Lockdown geschädigt werden. Beispielsweise eine Wäscherei für Hotel-Wäsche, sie darf zwar theoretisch arbeiten, wird aber durch den Lockdownkaum Arbeit haben. Von den Hilfszahlungen sollen bereits erhaltene Hilfen, wie etwa Überbrückungsgelder und Kurzarbeiterlohn, abgezogen werden. Die Hilfen sollen laut Olaf Scholz schnell, umfassend und unbürokratisch sein.

 

Update (29.10.2020)

Die Beschlüsse im Überblick

Gestern gab Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz bekannt, dass es zu einem erneuten Lockdown in Deutschland kommt. Die Beschlüsse im Detail:

  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet
  • Groß- und Einzelhandel können unter Hygieneauflagen weiter geöffnet bleiben
  • Gottesdienste sind ebenfalls unter Hygieneauflagen erlaubt
  • Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen müssen schließen, einzg ein Abhol- und Lieferservice ist erlaubt
  • Verbot von Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen
  • Kinos, Theater, Opern, Freizeitparks, Spielhallen und ähnliches bleiben ebenfalls geschlossen
  • Amateur- und Freizeitsport wird untersagt
  • Profisport wird nurnoch ohne Zuschauer zugelassen
  • Fittnesstudios und Schwimmbäder müssen schließen
  • Hotels und andere Unterkünfte dürfen ausschließlich Gäste in dringend notwendigen Reisen beherbergen, touristische Übernachtungen sind untersagt
  • Generell gilt eine Kontaktbeschränkungvon maximal zwei Haushalten im öffentlichen sowie privaten Raum

Alle Maßnahmen gelten ab dem 2. November und dauern vorerst bis Ende November an .

Erneute Herausforderungen für die Gastronomie

Seit gestern steht fest, dass in ganz Deutschland die Gastronomie erneut für 4 Wochen schließen muss. Ein harter Rückschlag für alle Gastronomen. Viele fürchten nun um ihre Existenz, sagen, dass sie eine zweite Schließung nicht überstehen werden. Die Angst in der Branche ist groß.

Jetzt heißt es schnell neue Lösungen zu finden. Da Abhol- und Lieferservices weiterhin erlaubt sind, werden dies die einzigen Einnahmequellen in der nächsten Zeit sein. Umso wichtiger ist es, dass dieses Modell gut läuft. Über Soziale Medien, Aushänge vor Ihrem Geschäft und E-Mail Newsletter können Sie Ihre Kunden über Ihre Angebote informieren. Auch über Drittanbieter, wie Lieferservice-Apps, haben Sie eine Mögichkeit, Kunden zu einer Bestellung in Ihrem Restaurant zu bewegen. So können Sie auch in dieser schwierigen Zeit Einnahmen generieren.

 

Update (28.10.2020)

Bund und Länder tagen seit heute im Corona-Gipfel

Beim heutigen Corona-Gipfel tagen Bund und Länder gemeinsam, um über das weitere Vorgehen in der Coronakrise zu diskutieren. Bereits gestern sickerten einnige Details zur Strategie der Kanzlerin durch. Dem sogenanten "Lockdown Light" stimmten aber nicht alle zu, und einige Ministerpräsifenten kündigten bereits an, diese Beschlüsse so nicht übernehmen zu wollen.

Erste Beschlüsse durchgesickert

Die Pressekonferenz von Kanzlerin Angela Merkel ist heute um 16:30 angesetzt. Erst Informationen sickerten ereits durch. Demnach wollen Bund und Länder den deutschlandweiten Gesundheitsnotstand ausrufen, so hieß es heute. Durch die Verschärfung der Lage müssen nun drastische Maßnahmen folgen. Angeblich soll es in ganz Deutschland Kontaktbeschränkungen geben. Das heißt, dass sich im öffentlichen, wie im privaten Raum nurmehr Personen aus zwei unterschiedlichen Hausahalten aufhalten dürfen. Kinos, Theater, Restaurants und Bars müssen erneut schließen. Veranstaltungen sind untersagt und Zuschauer etwa bei Sportveranstaltungen nicht weiter erlaubt. Außerdem sollen Übernachtungen im Inland nur noch in triftigen Fällen möglich sein. Die Bürger werden dazu aufgerufen, Reisen und Besuche bei Familienangehörigen oder Freunden nicht anzutreten. Diese Maßnahmen sollen ab dem 2. November bis Ende des Monats gelten. Schulen und Kitas sollen aber den ganzen Monat geöffnet bleiben. Auch der Groß- und Einzelhandel soll unter strengen Auflagen geöffnet bleiben. Ebenso Friseure. Andere Kostmetische Studios und ähnlche Einrichtungen müssen hingegen scließen.

Der entsehende Schaden für Unternehmen soll laut einem Vorschlag von Wirtschaftsminister Olaf Scholz zu einem Teil erstattet werden. Demnach plane man kleinen Betrieben 75% des Vorjahresmonatsumsatz zu erstatten und großen Unternehmen 70%.

Die Pressekonferenz

Angela Merkel eröffnete die heutige Pressekonferenz, indem sie ein weiteres mal betonte, wie ernst die Lage ist. Heute gab es doppelt so viele Neuinfektionen wie vor einer Woche. Und wenn das Infektionsgeschehen so weiter gehen würde, wären die Gesundheitsämter und Krankenhäuser bald überlastet. Deshalb brauche es Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Die Zahl der Neuinfektionen müsse sich erst stabilisieren und danch sinken, sodass die Inzidenz von 50 nicht weiter flächendeckend überschritten sei, so Merkel.

Daher werden im November, genauer ab dem 2. November, nationale Maßnahmen folgen. Die bereits spekulierten Kontaktbeschränkungen für Personen aus maximal zwei Haushalten bestätigkte die Kanzlerin. Freizeitangebote und Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen sind untersagt. Gastronomiebetriebe jeglicher Art müssen schließen, einzig ein Liefer- und Abholservice bleibt erlaubt. Den Betrieben wurde außerordentliche Unterstützung zugesagt. Demnach können Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern bis zu 75% ihrer Ausfälle rückerstattet bekommen. Auch größeren Betrieben wurde Unterstützung zugesagt, hier müsse man europarechtlich und finanziell sehen, was machbar ist.

Aussagen darüber, dass bestimmte Bereiche nicht maßgeblich zum Infektionsgeschehen betragen würden, widerlegte die Kanzlerin, da man mittlerweile bei 75% der <infektionen gar nicht mehr nachvollziehen könne, woher sie stammen. Somit seinen solche Aussagen nicht tragend.

Angela Merkel betonte auch noch einmal, dass die Maßnahmen national umgesetzt werden. Entgegen vorheriger Aussagen von einigen Ministerpräsidenten konnten sich also der Bund und alle Länder einigen.

 

Update (27.10.2020)

Pressekonferenz von Markus Söder

Heute hat sich ein weiteres mal das bayerische Kabinett zur aktuellen Situation und weiteren Maßnahmen beraten. Seit 13:00 Uhr findet eine Pressekonferenz statt. Zu Anfang lobte der Ministerpräsident die Entwicklung im Corona-Hotspot Berchtesgaden. Die Zahlen haben sich relativ schnell wieder stabilisiert, und so zeigt sich, dass die Maßnahmen erfolgreich waren. Markus Söder betonte, dass es immer besser sei, sofort und konsequent zu handeln, als verzögert.

Morgen treten erneut alle Ministerpräsidenten zusammen und beraten über das weitere Vorgehen. Kanzlerin Angela Merkel sprach bereits von einem "Lockdown-Light". Dieser soll beinhalten, dass Gastronomien schließen müssen, Schulen und Betreuungseinrichtungen jedoch, soweit möglich, offen bleiben können. Auch Markus Söder betonte, dass die oberste Priorität Schulen und Kitas sind, und diese als letzes geschlossen werden sollen. Der bayerische Kultusminister sprach von einer Prämie für Schulleiter und vereinzelte Lehrkräfte. Man verlangt von den Schulen und Lehrkräften höchste Flexibilität in der aktuellen Situation. Der Angepriesene "Lockdown-Light" stößt aber auch auf Kritik. Vor allem seit das RKI bereits letze Woche erwähnte, dass Gaststätten keine treibenden Kräfte des Infektionsgeschehens seien. Jetzt gibt es erneute Berichte darüber, dass das RKI in Gesprächen mit dem Kanzleramt erklärt haben soll, dass die Infektionen im Bereich der Gastronomie sehr gering seien und die Hygienekonzepte dort sehr gut eingehalten werden können.

Erste deutsche Weihnachtsmärkte abgesagt

Viele haben es bereits seit längerem vermutet, jetzt wird es langsam officiell: Die Weihnachtsmarkt-Saison in Deutschland wird größtenteils ausfallen. Die ersten großen Städte haben bereits bekannt gegeben, dass ihre Weihnachtsmärkte nicht stattfinden werden. Unter ihnen Nürnberg, Augsburg, Hamburg und noch viele weitere. Man wolle in dieser Zeit kein falsches Signal senden, sagte der Oberbürgermeister von Nürnberg. Zwar hatte man versucht, Hygienekonzepte zu erarbeiten, aber man wolle es nicht riskieren, dass sich viele tausende Menschen in den Innenstädten versammeln. Angesichts der steigenden Fallzahlen wäre dies nicht zu verantworten.

Ein harter Rückschlag für die zahlreichen Aussteller. Die meist selbstständigen Handwerker und Künstler verlieren so ihr Jahreshauptgeschäft, was für viele eine nicht zu tragende finanzielle Last ist. Zwar hatte die Bundesregierung bereits Hilfen für Künstler und Freiberufler angekündigt, dennoch trifft der Ausfall viele stark. In der heutigen Pressemitteilung von Ministerpräsident Markus Söder wurde verkündet, dass der Freistaat für seine Kultur und die Künstler ein Programm in Höhe von 370 Millionen Euro auf den Weg bringen werde.

 

Update (26.10.2020)

Am Wochenende kam es in Berlin zu weiteren Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen. Laut den Veranstaltern waren 2500 Teilnehmer angemeldet. Die Teilnehmer hatten die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen und den Mindestabstand einzuhalten. Da viele Menschen diese Regeln aber nicht befolgten, stellte sich die Polizei dem Zug entgegen und hinderte die Menschen am Weitergehen. Daraufhin kam es zu vereinzelten Ausschreitungen, Rangeleien und Festnahmen. Nachdem weitere Einsatzkräfte eintrafen, zerstreute sich die Menge aber nach und nach, sodass die Demonstration erfolgreich aufgelöst werden konnte.

Eigentlich war eine weitere Demonstration in Berlin angekündigt, diese wurde jedoch vom Veranstalter abgesagt. Ein Grund dafür war ein Vorfall in der Nacht zum Sonntag. Bisher unbekannte warfen Brandkörper in ein Gebäude des RKI. Die Flammen konnten glücklicherweise gelöscht werden.

Weiter steigende Fallzahlen

Währenddessen steigen in Deutschland die Fallzahlen weiter an. Zuletzt lag die Zahl der Neuinfizierten bei 8.685. Weiterhin ist der Süden, unter anderem Bayern fast am stärksten betroffen. 20 Städte und Kreise in Bayern haben derzeit den Status "dunkelrot". Das heißt, dass die Inzidenz über 100 liegt. In ganz Oberbayern liegt der Wert bei 93,3, also ebenfalls fast an der Grenze zu 100. Ab diesem Schwellwert gelten weitere, strengere Maßnahmen. Veranstalungen oder Versammlungen sind nur noch mit 50 Menschen zulässig. Außerdem wird die Sperrstunde um eine Stunde vorverlegt, auf 21:00 Uhr.

 

Update (23.10.2020)

Zum zweiten mal in Folge liegt die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland über 11.000. Markus Söder sagte, dass nun das eintrete, was man schon befürchtet hatte. Er geht davon aus, dass die Zahlen jetzt zunächst exponentiell steigen werden, mahnt aber zur Geduld, da man in den nächsten Wochen sehen werde, ob die Maßnahmen Wirkung zeigen. Auch der Welt-Ärztepräsident rief zur Vorsicht auf. Laut ihm könnte ab 20.000 Neuinfektionen pro Tag ein erneuter wirtschaftlicher und sozialer Lockdown in Deutschland erforderlich sein. Denn dann wäre die Lage außer Kontrolle und eine Nachverfolgung der Infektionsketten nicht mehr möglich.

Ministerpräsident Markus Söder betonte auch noch einmal den Ernst der Lage. Er rief für den Freistaat bereits die neue Warnstufe Dunkelrot aus, angesichts der steigenden Zahlen. Heute am Freitag wolle man mit einem Landesweiten Kontrolltag verschärft die Einhaltung der Regeln überprüfen. Man bemerke, dass die Bereitschaft der Bevölkerung zur Einhaltung der Regeln sinke. Heute werden vermehrt Polizisten an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen vor allem die Einhaltung der Maskenpflicht überprüfen.

 

Update (22.10.2020)

Zahlen auf neuem Höchststand

Aktuell spitzt sich die Lage in Deutschland weiter zu. Die Zahl der Neuinfektionen erreichte heute mit 11.287 einen neuen Höchststand seit Beginn der Pandemie. Zwar sind die Werte nur bedingt mit den Werten zu Anfang der Pandemie vergleichbar, da mittlerweile mehr getestet werden kann. Dennoch wurde über die letzten Monate hinweg ähnlich viel getestet, aber die Positivenrate stieg von 0,75% auf 3,63%. Die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes räumte auch ein, dass es derzeit nicht mehr überall gelinge, die Kontakte Infizierter nachzuverfolgen.

 

Update (21.10.2020)

Pressekonferenz Markus Söder

Markus Söder berichtete heute noch einmal in einer Pressekonferenz zur aktuellen Lage. Dabei betonte er die Priorität der Regierung in dieser Situation seien klar Wirtschaft, Schulen und Kitas. Laut dem Ministerpräsidenten ist hierführ das wichtigste Mittel die Maske. Sie ermöglich es Präsenzunterricht und alltägliche Situationen so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Er kriztisiert hier scharf den Glaubenskrieg an den Masken, der derzeit häufig in Deutschland herrscht. Die Maske sei eines der mildesten Mittel, mit großer Wirkung und man habe gesehen, dass die allgemeine Maskenpflicht ab einer Inzidenz von 35 sehr gute Wirkung zeigt.

Zudem äußerte er den Wunsch, dass ab einem Inzidenzwert von 100 erneute verschärfte Regelungen gelten müssen. Veranstaltungen sollten dann nicht mehr möglich sein und Sperrstunden verschärft werden. Diese Maßnahmen sollen in der nächsten Zeit noch diskutiert werden.

Er kündigt auch wirtschaftliche Hilfen für Künstler und Selstständige an. Bayern will unabhängig von der Bundesregierung Fonds für die Kunst- und Kulturscene zur Verfügung stellen. Auch ein fiktiver Unternehmerlohn steht hier zur Diskussion.

Corona Hotspot in Bayern

Die Zahl der Coronainfizierten in Deutschland steigt immer weiter an. In Bayern mahnte Ministerpräsident Söder erneut zur strengen Einhaltung der Maßnahmen, um einen zweiten Lockdown verhindern zu können. Der Landkreis Berchtesgaden in Bayern hatte zuletzt sogar so viele Fälle, dass es dort seit Dienstag den 20.10. zu einem Lockdown gekommen ist. Es gelten strikte Kontaktbeschränkungen, die Menschen dürfen Ihr Zuhause dort nur noch aus einem triftigen Grund verlassen und die Gastronomie muss auch geschlossen bleiben. Für Gastronomen ist das ein erneuter harter Schlag, wo sie gerade dabei waren, Ihre Umsätze wieder zu verbessern. Auch der Tourismus ist natürlich betroffen. Bestehende Gäste müssen mit sofortiger Wirkung abreisen und gebuchte Reisen werden storniert. Und das so kurz vor den Herbstferien, in welchen die Berge des Berchtesgadener Landes ein beliebtes Reiseziel sind. Das wäre für Hoteliers und Gastronomen noch einmal eine wichtige Gelegenheit gewesen, die Ausfälle des Frühjahres einigermaßen zu begleichen. Somit trifft dieser Lockdown vor allem die Gastro- und Tourismusbranche noch einmal hart.

 

Update (20.10.2020)

Neue Funktionen der Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App wurde in Deutschland bereits über 19 Millionen mal installiert. Experten gehen davon aus, dass die Zahl der aktiven Nutzer etwa bei 16 Millionen liegt. Seit Montag gibt es ein Update der App, welches zwei wesentliche neue Funktionen bietet. Das Update wird automatisch vollzogen und die Nutzer müssen die Funktionenen nicht manuell aktivieren. Zum einen können infizierte Nutzer ihre Symptome jetzt in einer Tagebuch funktion eintragen. Ein Algorythmus kann dann mit diesen Informationen das Infektionsrisiko präziser berechnen. Außerdem macht die neue Version eine länderübergreifende Risikoermittlung möglich. Die App tauscht nun auch Informationen mit den offiziellen Apps anderer europäischer Staaten aus. So soll die europaweite Risikoermittlung dazu beitragen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen. Zunächst tauschen die Apps aus Deutschland, Irland und Italien ihre Informationen. Weitere Länder, wie zum Beispiel Dänemark, Spanien und Österreich folgen. Bis zum Ende des Jahres sollen so die Apps von bis zu 16 europäischen Staaten ihre Informationen tauschen.

 

Update (19.10.2020)

Aktuelle Zahlen

In ganz Deutschland steigt die Zahl der Infektionen stetig. Im Vergleich zum Vortag stieg laut Robert-Koch-Institut die Zahl der infizierten Personen um 4325. Besonders betroffene Bundesländer sind Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Hier liegen die 7-Tage-Inzidenzen über dem Wert von 50, was als deutschlandweite Warnmarke gilt. Mit verstärkten Maßnahmen und Beschränkungen wird versucht das Infektionsgeschehen möglichst unter Kontrolle zu halten. Das oberste Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, die Wirtschaft vor einem erneuten Zusammenbruch, wie im März, zu bewahren. Außerdem ist laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Aufrechterhaltung des Regelbetriebs von Schulen und KiTas eine Priorität.

Gastgewerbe erholt sich leicht

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind die Umsätze im deutschen Gastgewerbe im August im Vergleich zum Vormonat um 5,5% angestiegen. Somit erholen sich die Gastbetriebe langsam weiter vom coronabedingten Einbruch. Allerdings liegt der Umsatz im Jahresvergleich noch 22,2% unter dem Wert vom August 2019. Die Auswirkungen der Krise sind also immer noch deutlich zu spüren.

 

Update (16.10.2020)

Strengere Regeln für Bayern

Nachdem die Regierung am Mitwoch gemeinsam mit den Ministerpräsidenten über Maßnahmen im Zuge der Coronakrise getagt hat, traf sich gestern auch das bayerische Kabinett um über die Maßnahmen zu beraten. Dabei kamen sie zu dem Beschluss, die bundesweit geltenden Regeln noch zu verschärfen. Man orientiert sich dabei am sogenannten Ampelsystem. Das bedeutet eine Regelverschärfung in 3 Stufen.

Gilt in einer Region ein Inzidenzwert unter 35 so

  • gilt wie bisher die Maskenpflicht an besonderen Orten, wie in der Gastronomie oder dem ÖNPV
  • sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen erlaubt und im Freien mit bis zu 200 Personen

Ab einem Inzidenzwert von 35 gilt

  • eine Erweiterte Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz
  • eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 23:00 Uhr
  • eon Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und ein Konsumverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23:00 Uhr
  • eine Kontaktbeschränkkung von 10 Personen bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen

Ab einem Inzidenzwert von 50 gilt

  • eine Maskenpflicht auch an Grundschulen und in Horten
  • eine verschärfte Sperrstunde ab 22:00 Uhr
  • eine Kontaktbeschränkung von nur mehr 5 Personen oder 2 Haushalten

Somit geht Bayern in einigen Punkten über die Beschlüsse der Bundesregierung hinaus.

Beherbergungsverbot

Das Beherbergungsverbot wurde in baden-Württemberg und in Sachsen aufgehoben. Andere Regionen, darunter auch Bayern halten weiter daran fest. Jedoch gibt es immer noch keine einheitlichen Regelungen. Diese will man ab 8. November auf den Weg bringen.

 

Update (15.10.2020)

Beschluss der Bundesregierung zu Coronamaßnahmen:

Laut dem Beschluss der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten gelten bundesweit einheitliche Beschlüsse zur sogenannten Hotspot-Strategie:

  • Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gelten folgende Maßnahmen:
    • Eine Teilnehmerbegrenzung von 25 Personen im öffentlichen und 15 Personen im privaten Raum
    • Ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum
    • Weitere Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
    • Es gilt eine Empfehlung zur Einführung einer Sperrstunde in der Gastronomie
  • Ab einer Inzidenz von 50 ist die Region verpflichtet weitere, strengere Maßnahmen zu ergreifen, diese sind:
    • Die Pflicht zur noch stärkerer Erweiterung der Maskenpflicht
    • Beschränkung der Anzahl an Teilnehmer von Veranstaltungen auf 100
    • Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen
    • Feiern im öffentlichen Raum mit maximal 10 Teilnehmern und privat maximal 10 Teilnehmer aus maximal 2 Haushalten
    • Generelle Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr und ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol

Diese Maßnahmen dienen der Eindämmung des Infektionsgeschehens und der Aufrechterhaltung der Möglichkeit der Kontaktverfolgung. Sollte in Hotspot Regionen das Infektionsgeschehen durch die Maßnahmen nicht reduziert werden, so werden diese weiter verschärft.

 

Update (14.10.2020)

Beherbergungsverbote innerhalb Deutschlands

Derzeit gelten in den meisten Bundesländern Beschränkungen für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Als Risikogebiete gelten Städte oder auch Landkreise, welche die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb 7 Tagen überschritten haben. Die genauen Regelungen zum Beherbergungsverbot weichen unter den Bundesländern teilweise ab. Jedoch gilt fast überall ein Übernachtungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Dieses kann in den meisten Fällen durch einen negativen Corona-Test umgangen werden. Für Hotelinhaber ist es wichtig sich über die aktuell in ihrem Bundesland geltenden Regeln zu informieren, um keine Verstöße zu riskieren. Die jeweils geltenden Regeln in den Bundesländern finden Sie auf den Seiten der Regierung. Allgemeine Regelungen darüber, wer für eventuell entstandene Stornierungskosten aufkommt, gibt es nicht. Das ist abhängig von den jeweiligen Einzelverträgen.

Strengere Regeln bei hohen Fallzahlen

Derzeit treten ab einer Überschreitung von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche verschärfte Maßnahmen in Kraft. In München beispielsweise gilt ab dieser Woche wieder eine Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen und eine Beschränkung von 5 Personen, die sich treffen dürfen. Die genauen Regelungen weichen unter den Regionen ab, grundsätzlich galt aber bis jetzt, dass ab dem Richtwert von 50 verstärkte Maßnahmen getroffen werden müssen. Das könnte sich mit der heutigen Sitzung allerdings ändern. Laut einem ersten Entwurf will der Bund die verschärften Regelungen bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner geltend machen. Dann soll es zu Kontaktbeschränkungen, Sperrstunden und der Schließung von Bars und Clubs kommen. Die genauen Details und Zahlen werden wohl noch diskutiert.

Mehr finanzielle Hilfe für betroffene Branchen

Da die immer weitreichenderen Maßnahmen für viele Branchen erneute Einschränkungen ihres Betriebs bedeuten, soll für diese Betriebe die Hilfe verstärkt werden. Hilfsmaßnahmen sollen demnach verlängert und die Konditionen verbessert werden. Genaueres wird in der Presseerklärung der Regierung heute Abend bekannt gegeben.

 

Update (01.07.2020)

Jetzt gilt die Mehrwertsteuersenkung

Ab heute gilt 16 Prozent statt die gewohnten 19 Prozent Mehrwertsteuer und der ermäßigte Steuersatz sinkt auf fünf Prozent. Fraglich war bisher, ob Unternehmen die Steuersenkung auch an die Verbraucher weitergeben. Wie sich jetzt in den Einzelhandel gezeigt hat, wird in der Tat die Steuersenkung an den Kunden weitergeben. Von Amazon bis hin zu Lidl sind Preissenkungen zu sehen, was aber schnell klar wird ist das die Steuersenkung nicht auf das komplette Produktsortiment weitergegeben wird. Zusätzlich zu der Mehrwertsteuersenkung gibt es mehr Rente und einen steigenden Mindestlohn in der Pflege.

Wie das Konjunkturpaket den Unternehmen helfen will

Neben der aktuellen Mehrwertsteuersenkung soll das Konjunkturpaket vor allem den Kleinunternehmen und mittelständischen Unternehmen dabei helfen die Pleitewelle zu überbrücken. Die Überbrückungshilfe im Umfang von max. 25 Milliarden Euro dauert für die Monate Juni bis August an. Zudem sollen Fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für die drei Monate erstattet werden.

 

Update (30.06.2020)

Stabilisierungshilfe für Gastronomien und Hotellerie

Die Gastronomie und Hotelerie gehört zu den am meisten betroffenen Bereichen während der Coronazeit. Baden-Württemberg will deshalb der Gastronomie und Hotellerie helfen. Ein Hilfsprogramm soll ab dem 1.Juli mit 330 Millionen Euro starten und drei Monate lang andauern. Demnach können Hotels und Gastronoimien Hilfezahlung beantragen, soweit sie eine Bescheinigung von ihrem Steuerberater haben, der aufzeigt das ein Liquiditätsengpass entstanden ist aufgrund der Corona-Pandemie. Dabei handelt es sich um eine einmalige Hilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich max. 2.000 Euro für jeden Beschäftigten. Besonders den mittelständischen Betrieben des Gastgewerbes im Land soll so geholfen werden.

Lockerungen für Hamburg im Eventbereich

Ab dem 1. Juli dürfen Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmer im Freien stattfinden und in geschlossenen Räumen bis zu 650 Teilnehmer. Allerdings muss eine Genehmigung eingeholt werden und die Gäste brauchen feste Sitzplätze.

Update (29.06.2020)

Hessen und Saarbrücken: Neue Lockerungen in der Gastronomie

Die Landesregierung von Saarbrücken erlässt neue Lockerungen für Restaurants. Die Maskenpflicht fällt nun aus und das Buffet ist wieder eröffnet. Unter bestimmten Bedingungen ist es nun wieder die Selbstbedienung gestattet auch dürfen Bars und Kneipen bis 1 Uhr morgens öffnen. Eine Maskenpflicht gilt nur noch für das Personal und das auch nur dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Hessen hat der Hotel- und Gästeverband das Ende der umstrittenen Fünf-Quadratmeter-Regel am Dienstag bekannt gegeben. Heute tritt die neue Lockerung in Kraft. Nichtsdestotrotz gelten die übrigen Hygieneregeln in der Gastronomie.

Steigende Kurzarbeit an Autostandorten und im Tourismus

Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Böckler-Stiftung haben ergeben, dass Städte und Kreise mit starken Autobranchen eine hohe Quote bei der angezeigten Kurzarbeit hatten. Demnach haben in den Monaten März und April an den VW-Standorten Emden und Wolfsburg mehr als die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigen Kurzarbeit vorgezeigt. Der bundesweite Durchschnitt lag im April bei 31 Prozent. Trotz vermehrten Einsatz von Kurzarbeit, sei die Arbeitslosigkeit ebenfalls gestiegen. Nach WSI-Berechnungen war der größte Anstieg der Arbeitslosenquote von den Tourismusgebieten Westpommern-Rügen (3,2 Prozentpunkte) und Ostfriesland (Wittmund) in Wittmund (2,6 Prozentpunkte) getragen.

Update (26.06.2020)

Die Zahl der Downloads der Corona-Warn-App liegt seit letzten Freitag bei 13,3 Millionen

Neuste Ereignisse in Gütersloh haben gezeigt, dass die Gefahr weiterhin noch nicht vorbei ist und betont die Wichtigkeit der Vorbeugung der Ausbreitung des Virus. Forscher und Forscherinnen aus der Universität Oxford simulierten in einer Studie wie eine Tracking-App dabei helfen kann die Ausbreitung des Virus zu unterbrechen. Das Ergebnis zeigte das mindestens 15 Prozent der Bevölkerung mitmachen müssten um einen Effekt erzielen zu können. Ohne Schutzmaßnahmen wie Atemmasken oder Sicherheitsabstände sind 60 Prozent erforderlich, um signifikante Ergebnisse zu erzielen. Momentan entspricht die Zahl der Downloads der deutschen Corona-Warn-App am Freitag bei ca. 13 Millionen, somit sind das 16 Prozent der Bevölkerung.

Saarland verhängt Beherbungsverbot für Corona-Hotspots

Mehrere Bundesländer hatten in den letzten Tagen Beschränkungen für Reisende aus den Risikogebieten erlassen. Grund dafür war der jüngste Corona-Ausbruch in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) befürwortete ein "nationales einheitliches Verfahren" im Umgang mit Reisenden aus Ländern mit hohen Infektionsraten.

 

Update (25.06.2020)

Das bayrische Kabinett beschließt Beherbungsverbot für Reisende aus dem nordrhein-westfälischen Corona-Risikogebiet

Nach dem Anstieg an Infizierten in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf setzt Bayern ein Beherbungsverbot für Urlauber aus diesen Gebieten. Gastgeber sind verpflichtet Buchungen von Reisenden aus Landkreisen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen stammen zu unterbinden. Wenn also ein Hotelier die Buchung absagt ist es aufgrund der Landesregelung grundsätzlich erlaubt. Durch das Infektionsschutzgesetz wird vorgesetzt, das die Allgemeinheit vor Infektionen geschützt werden muss, auch wenn dass das Grundrecht auf Freizügigkeit einschränkt. Nichtsdestotrotz haben Betroffene, dessen Buchungen storniert werden, dass Recht auf Rückerstattung, ein Schadenersatz ist jedoch nicht möglich.

Trotz Corona kehren allmählich die Kunden in die Innenstädte

Laut dem Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Textil (BTE), Rolf Pangels, der Deutschen Presse-Agentur zeigen Messungen in den Fußgängerzonen sowie Umfragen unter Einzelhändlern, das die Besucherfrequenzen in den Einkaufsstraßen fast wieder erreicht wurden. Auch das Unternehmen Hystreet, dass für die Kundenfrequenz in Innenstädte spezialisiert ist, stützt die Einschätzungen der Messungen. Nach wie vor sind 20 bis 25 Prozent weniger Kunden in den Ländern auf den Straßen zu finden. Zudem zeigte eine Umfrage des Branchen-Fachblatts "Textilwirtschaft", dass die Umsätze in den vergangenen Wochen im Durchschnitt noch acht Prozent geringer sind als das Vorjahresniveau.

 

Update (24.06.2020)

Kabinett beschließt milliardenschweres Hilfspaket

Das Bundeskabinett verabschiedet mehrere große Schutzschirme, die sowohl Bürger als auch Unternehmen vor den finanziellen Folgen des Virus schützen sollen. Für mittelgroße Firmen soll ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank bereitgestellt werden. Große Unternehmen wie die Lufthansa erhalten Hilfe durch Verstaatlichungen. Kleine Firmen und Selbstständige können für drei Monate 9.000 bis 15.000 Euro erhalten, wenn sie nachweisen können das durch Corona ein Liquiditätsengpass haben. Zusätzlich beschloss das Kabinett ein Schutzschirm für Lehrlinge im Wert von 500 Millionen Euro. Betriebe erhalten pro erhaltenen Lehrling 2.000 oder 3.000 Euro, wenn sie durch Kurzarbeit oder Umsatzeinbruch von der Krise betroffen sind aber dennoch die Lehrstellenanzahl halten oder sogar erhöhen.

Lockdown in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf

Nordrhein-Westfalen: Seit gestern sind die Kreise Gütersloh und Warendorf wieder im Lockdown. Grund dafür war der massive Ausbruch des Coronavirus bei Fleischverarbeiter Tönnies. Mit über 1550 Coronafällen wurde, dass Schlachthof für mindestens zwei Wochen geschlossen. Da nun auch im Wiesenhof-Schlachterei Coronafälle auftraten, wurde der Lockdown bis zum 30. Juni ausgesetzt. Alle Einwohner der Kreise dürfen sich auf das Virus kostenlos testen lassen. Sollte bis Ende Juni kein massiver Anstieg an Infektionsfälle ausfallen wird der Lockdown aufgehoben. Das Bundesland Bayern hat bereits ein Beherbergungsverbot für Gäste aus Landkreisen mit hohen Infektionszahlen angekündigt, Menschen mit negativen Tests aber ausgenommen.

Update (23.06.2020)

Corona-Hilfe durch die Mehrwertsteuersenkung

Ab dem 1. Juli soll die befristete Mehrwertsteuersenkung eingeführt werden. Statt die gewohnten 19 Prozent Mehrwertsteuer sind es ab nächsten Mittwoch nur noch 16 Prozent. Große Einzelhandelsketten haben bereits angekündigt, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, obwohl die Lebensmittelpreise derzeit stark steigen. Viele Restaurantbesitzer hingegen geben zu, dass es ihnen aufgrund höherer Kaufpreise nicht möglich ist, die Preise zu senken. Dehoga Bundesverband und Dehoga Bayern haben nützliche Informationen gesammelt, um Gastgewerben, Gastronomen und Hoteliers bei der Umstellung im Arbeitsalltag behilflich zu sein. Das Merkblatt des Dehoga Bundesverbands finden Sie hier.
Diese Corona-Lockerungen gelten seit dem 22.06.2020

Nachdem der Katastrophenfall letzte Woche aufgehoben wurde, sind in Bayern jetzt Maßnahmen zur weiteren Lockerung in Kraft getreten. In Zukunft werden unter bestimmten Bedingungen wieder Feste und Gruppenreisen möglich. Die Sauna darf auch wieder geöffnet werden. Auch im Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen reichen pro Person nun 10 qm aus, statt 20 Quadratmeter. Zudem dürfen Mitarbeiter von Ladengeschäften in Kassen- und Thekenbereichen oder Rezeptionen ihre Maske abnehmen, wenn eine transparente Schutzwand vorhanden ist. Für Gastronomien wurden die Sperrstunde bis zu 23 Uhr verlängert. Für weitere Informationen zur den Lockerungen klicken sie hier.

 

Update (22.06.2020)

Verbraucherschützer sehen der Mehrwertsteuersenkung kritisch entgegen

Der oberste Verbraucherschützer von Deutschland hat sich in Bezug auf dem Konjunkturpaket der Bundesregierung und der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung geäußert. Laut dem Chef der Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller soll es keine spürbare Entlastung eines jeden Einzelnen geben. Gaststätten und Hotelverbände sowie einzelne Unternehmen haben bereits angekündigt, dass Sie die Senkung kaum den Verbraucher weitergeben werden.

Auf mehr als 85 Prozent der Handys läuft die Corona-Warn-App

Seit der Veröffentlichung der Corona-War-App gibt es mehr als 11 Millionen Downloads. Für einem wirksamen Beitrag müssen jedoch mehr der 83 Millionen Einwohner Deutschlands diese App nutzen. Zudem funktioniert die Warn-App lediglich für neuere Smartphones, ältere Geräte können das Produkt aufgrund der neuen Technik und dem Sicherheitsverfahren nicht herunterladen.

 

Update (19.06.2020)

Galeria Karstadt Kaufhof schließt 62 Filialen

Auch das Kaufhaus leidet unter den Folgen des Coronavirus. Heute Nachmittag werden die Mitarbeiter von der Geschäftsführung über die Schließungspläne für 62 der 172 Filialen informiert. Bis zu 6000 Vollzeit- und etwa 7500 Teilzeitkräfte Stellen sollen abgebaut werden. Laut der Tagesschau waren Ursprünglich bis zu 80 Filialschließungen geplant, doch dies wurde durch Zugeständnisse von Vermietern und Beschäftigten verhindert. Das Unternehmen hatte sich bereits Anfang April Hilfe einholen müssen in einem Schutzschirmverfahren. Das Warenhaus rechnet mit Umsatzeinbußen von 1,4 Milliarden Euro bis Ende 2022.
Institut für Weltwirtschaft: Corona kostet eine Millionen Arbeitsplätze

Nach Einschätzung des Institutes für Weltwirtschaft kommt es dieses Jahr zu einem Einbruch der Wirtschaftsleistung von 6,8 Prozent und den Verlust von einer Million Arbeitsplätze. Dennoch sagte der IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths das der Tiefpunkt der Krise überwunden sei. Grund zu Sorge bleibt trotzdem bestehen, den dieser Tiefpunkt sorgte dafür, dass das Bruttoinlandsprodukt um zwölft Prozent sank und damit den schärfsten Wirtschaftseinbruch seit Bestehen der Bundesrepublik markierte. Das IfW erklärte zudem das besonders das Exportgeschäft einen längeren Weg zur Erholung vor sich hat.

 

Update (18.06.2020)

Was sich alles am Montag ändern wird

Ab dem 22.06.2020 dürfen Gastronomen wieder bis 23 Uhr öffnen. Veranstaltungen mit 50 Personen im Inneren und mit 100 Personen sind im Freien möglich. Bis Anfang Juli soll für Bars und Kneipen eine Lösung her, laut dem Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Für die Reisebranche dürfen ab Montag Hotels ihre Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche öffnen.

Gesundheitsämter werden überschüttet mit Arbeit dank der Corona-Warn-App

Seit Dienstag ist die App der Regierung erhältlich und macht zunächst einen positiven Eindruck. Die App stellt fest, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person waren und daraus ein Ansteckungsrisiko besteht. Gesundheitsämter klagen bereits über eine Überflut an Anrufen von verunsicherten Nutzer. Noch am Tag der Veröffentlichung der Corona-Warn-App haben 434 Menschen in Berliner Gesundheitsämter angerufen. Die App-Nutzer sollen mit der App nicht zurechtkommen auch mit der Telefonnummer, die da angezeigt wird haben, Sie Schwierigkeiten. Dies führte dazu, dass die Menschen stattdessen bei der Corona-Hotline oder den Gesundheitsämtern anrufen.

Update (17.06.2020)

Finanzierung des Corona Konjukturpaket durch zweiten Nachtragshaushalt

Die Regierung will mit einem zweiten Nachtragshaushalt von 62,5 Milliarden Euro ihr Corona-Konjunkturpaket finanzieren. Dadurch erreicht Deutschland jedoch eine Neuverschuldung von 218,5 Milliarden Euro. Dies soll die Wirtschaft in den kommenden Monaten wieder ankurben, laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Nebenbei soll eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer und Überbrückungshilfen im Wert von 25 Milliarden Euro für kleine und mittelständische Unternehmen in der Coronakrise helfen.

CureVac darf seinen Impfsoff an gesunde Frewillige testen

Weltweit arbeiten 139 Pharmafirmen, Universitäten sowie Forschungseinrichtungen an der Entwicklung eines Impfstoffes gegen den Coronavirus. Insgesamt haben 10 von Ihnen die Genehmigung von der zuständige staatliche Behörden erhalten ihren Impfstoff an Menschen zu testen. Heute erhielt das Pharmaunternehmen CureVac als elfter die Erlaubnis. Berichten zufolge habe CureVac-Vorstand Mariola Fotin-Mleczek gesagt, dass die präklinischen Daten sehr gut aussehen und mit dem Impfstoff wirklich in allen Tieren eine gute Schutzwirkung erzielt wurde.

 

Update (16.06.2020)

Corona-Warn-App ist nun auch in Deutschland

Nach längeren Vorbereitungen ist die Warn-App auch in Deutschland da. Diese soll durch Bluetooth-Technologie dabei helfen die Infektionsketten zu erkennen und rechtzeitig zu stoppen. Die App ist für jeden Bürger freiwillig zu nutzen. Wie effektiv die Warn-App sein kann, hängt von der Nutzerzahl der App an, so der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhart.

Corona-Lockerungen im Überblick

Trotz Zweifel zur Corona-Pandemie werden weitere Lockerungen beschlossen:

  • ab dem 17.06.2020 wird der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben
  • ab 17.06.2020 Treffen von bis zu zehn Personen möglich aus verschiedenen Haushalten
  • Veranstaltungen im Freien mit bis zu 50 Personen in Innenräumen und bis zu 100 Personen außen dürfen ab dem 22.06. stattfinden.
  • am 22. Juni 2020 Kulturveranstaltungen mit mehr Zuschauern möglich
  • Hallenbänder und Thermen werden nächsten Montag wieder geöffnet
  • ab 22.06.2020 Sperrstunde für die Gastronomie verlängert sich auf 23 Uhr

 

Update (15.06.2020)

Ein Gesetz für die Corona-Warn-App?

Am Dienstag soll die App offiziell vorgestellt werden und in verschiedenen App Stores erhältlich sein. Doch laut dem Sachverständigenrat für Verbraucherfragen soll die Corona-Warn-App per Gesetz geregelt werden. Der Einsatz eines Gesetzes für die Contact-Tracing-App wirkt sich positiv auf die Legitimation aus, so der SVRV-Vorsitzender Peter Kenning. Bundesjustizminister Christine Lambrecht (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weisen darauf hin, dass die allgemeinen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) alle datenschutzrechtlichen Fragen abgedeckt und "eindeutig" regeln. Demnach soll die Einführung eines Gestzes nur dazu führen, dass die Bürger sich zur Nutzung gedrängt fühlen.

Ende der Corona-Grenzkontrollen

Seit heute ist es möglich Grenzlos aus und nach Deutschland zu reisen. Um Mitternacht hat die Bundespolizei die Kontrollen an den Grenzen eingestellt die Bundesinnenminister Horst Seehofer am 16. März verhängt hatte. Die Grenzkontrolle zu Österreich bleibt jedoch bestehen, um Migration von Asylbewerbern aus Drittsaaten zu verhindern.

 

Update (12.06.2020)

Zahlt die Versicherungen für die Folgen von Corona?

Viele Gastronomen und kleinere Hotels mussten wegen der Corona-Krise schon wochenlang schließen, nun mussten sie auch mit entstandenen Schäden selbst zu Recht kommen. Betriebsschließungsversicherungen behaupten keine Verantwortung für die aufgekommenden Schäden von Covid-19 tragen zu müssen. Laut dem Allianz-Chef Oliver Bäte würde der Branche den Boden unter den Füßen wegziehen, da sie zuvor keine Prämie für den Versicherungsschutz geleistet haben.

Corona-App soll die Ausbreitung des Virus verhindern

Ab nächster Woche soll die Warn-App der Bundesregierung helfen die Infenktionszahlen niedrig zu halten. Die Entwicklung soll 20 Millionen Euro gekostet haben. Die App soll Nutzer informieren wenn die Gefahr bestehen könnte, dass sie sich mit dem Virus infiziert haben. Dadurch bekommen sie den Hinweis sich rechtzeitig in Quarantäne begeben zu können.

 

Update (10.06.2020)

Online Supermarkt Rohlik kommt nach München

Wegen der Corona-Krise erlebten Supermarktketten einen Abstieg und Online Supermärkten einen Aufstieg. Nun kommt ein neuer Online Lieferhandel nach München. Rohlik heißt der neue Supermarkt, dieser ist in Österreich bereits bekannt unter den Namen "Gurkel". Ende des Jahres soll Rohlik mit seinem Standort in München starten, ob dieser Onlinehandel eine Konkurrenz für die Giganten Rewe, Edeka und Co. sein wird, wird sich zeigen.

Bundesregierung einigt sich auf "Nationale Wasserstoffenergie"

Nachdem Corona-Konjukturpaket einigte sich die schwarz-rote Koalition letzendlich auf die Wasserstoffstrategie. Durch die Nationale Wasserstoffenergie sollen bis 2030 deutsche Erzeugungsanlagen bis zu fünf Gigawatt Gesamtleistung entstehen. Laut Anja Karliczek, Ministerin für Bildung und Forschung, CDU ist der grüne Wasserstoff das zentrale Thema im Energiebereich und zur Vermeidung von CO2-Emissionen. Ziel dabei ist es Deutschland zum internationalen Vorreiter bei grünem Wasserstoff zu positionieren.

Die Hotellerie kämpft weiterhin mit den Folgen des Coronavirus

Berichten zufolge erlitten Beherbergungsbetriebe im April einen Rückgang des Gästeaufkommens von 89,3 Prozent. Im Vormonat sollen es 52,7 Prozent gewesen sein. Laut dem Statistischen Bundesamt Destatis ist dies seit dem Jahr 1992 der bisher stärkste Rückgang. Nach Angaben des Hotelreportes von Fairmas sollen, trotz Lockerungen in den Bundesländern, die Zahlen für den Monat Mai für weiterhin fallen.

 

Update (09.06.2020)

Corona-Auflagen: Thüringer Kabinett beendet die Kontaktbeschränkung.

Ab dem 13. Juni wird die in Corona-Pandemie erlassene Kontaktbeschränkungen nun aufgehoben. Neue Vorschriften empfehlen lediglich Treffen mit einer maximalen Anzahl von zehn Menschen oder nur mit einem weiteren Haushalt. Des Weiteren gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Geschäften und im Öffentlichen Personenverkehr.

TK die erste gesetzliche Kasse die Arztbesuche per Video-App anbietet.

Die Techniker Kasse soll nun Sprechstunden über Video-App für ca. 10 Millionen anbieten. Laut dem TK-Chef Jens Baas war die Anfrage nach virtuelle Sprechstunden, da diese unkompliziert und komfortablen Zugang ohne Ansteckungsgefahr anbieten. Demzufolge sollen Online-Sprechstunden mit niedergelassenen Ärzten stattfinden, die acht Krankheitsbilder behandeln werden: grippalen Infekt, Magen-Darm-Infekt und Migräne bis hin zu Rückenschmerzen und Corona-Symptomen. Zeitungsberichte zufolge sollen auch Medikamente verschrieben und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

 

Update (08.06.2020)

Fitnessstudios dürfen wieder öffnen mit Rücksicht auf Hygienemaßnahmen

Ab heute sind in Bayern Fitnessstudios,Tanzschulen und Bowlingbahnen wieder geöffnet. Doch das Tragen von Masken ist bei Betreten und Verlassen der Betriebe Pflicht. Fitnessgeräte werden nach jedem Gebrauch desinfiziert und ein Mindestabstand muss zu jedem Gerät bestehen. Zudem wird zu Beginn vom exzessiven Sport abgeraten.

Deutsche Produktion leidet unter den Auswirkungen des Konjunktureinbruchs in den Frühjahrsmonaten

Laut dem Statistischen Bundesamt soll die deutsche Produktion einen Rückschlag von - 17,9 % erlitten haben. Besonders betroffen sollen die Energieversorgung, der Bau sein. Nach Angaben vom Handelsblatt wird auch weiterhin mit einem Produktionsrückgang gerechnet, nur soll dieser flacher ausfallen.

 

Update (04.06.2020)

Koaltion verabschiedet ein Konjunkturpaket in Höhe von 130 Milliarden Euro

Eine vorübergehende niedrigere Mehrwertsteuer, Hilfen für Kommunen, Zuschüsse für Familien und höhere Kaufprämien für Elektroautos - die Spitzen der großen Koalition verständigten sich nach zähem Ringen am späten Mittwochabend auf ein Konjunkturpaket für 2020 und 2021 in Höhe von 130 Milliarden Euro. Auf den Bund entfallen dabei 120 Milliarden Euro. Damit sollen Wirtschaft und Konsum der Bürger wieder angekurbelt und eine schwere Rezession infolge der Corona-Pandemie vermieden werden.

Union und SPD haben sich auf einen Kinderbonus geeignet

Aufgrund der Pandemie haben sich Union und SPD geeinigt, dass Familien einmalig 300 Euro pro Kind bekommen. Das Geld soll voraussichtlich zusammen mit dem Kindergeld in den nächsten Monaten ausbezahlt werden.

 

Update (27.05.2020)

EU-Kommission will 750 Milliarden Euro mobilisieren

Die EU-Kommision schlägt ein Hilfspaket von 750 Milliarden Euro für die wirtschaftliche Erholung Europas nach der Corona-Krise vor. Laut mehreren Agenturen sollen 500 Milliarden Euro als nicht rückzahlbare Zuwendung und 250 Milliarden Euro als Kredite fließen. Dafür sollen im Namen der Europäischen Union über Anleihen Kredite am Kaptialmarkt aufgenommen werden und über Jahrzehnte gemeinsam getilgt werden.

Söder verkündet das Fitnessstudios in Bayern wieder öffnen dürfen

Auf einer Pressekonferenz verkündete Bayerns Ministerpräsident Söder, dass Fitnessstudios im Freistaat ab dem 8. Juni und unter strengen Hygienevorschriften wieder öffnen dürfen.

 

Update (26.05.2020)

Kinos und Theater in Bayrn dürfen wieder ab 15. Juni wieder öffnen

Bayerns Kabinett hat sich mit neuen Lockerungen befasst. Laut Ministerpräsident Söder dürfen bald Kinos und Theater ab 15. Juni wieder öffnen. In Theater soll eine Mundschutzpflicht herrschen. Die Theater sind dabei, angepasste Konzepte für Vorstellungen zu entwickeln - zum Beispiel Aufführungen ohne Pausen und kürzere Stücke.

Die Außengastronomie darf in Bayern ab 2. Juni bis 22.00 Uhr geöffnet sein

Laut Wirtschaftminister Aiwanger (Freie Wähler) hat wie vorab angekündigt erklärt, dass Biergärten und andere Außengastronomien ab 2. Juni bis 22. 00 Uhr geöffnet sein dürfen. Durch die Lockerungen habe man keine negativen Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen sehen können.

Lockerungen im Schulbetrieb in Bayern

Söder kündigte an, dass das Ziel sei, die Schulen und Kitas im Juli großteils wieder zu öffnen, damit nach den Sommerferien wieder ein Regelbetrieb stattfinden kann.

Bayern verspricht eine Test-Garantie für Menschen mit "Sars-CoV-2"-Symptomen

Der Test soll innerhalb von 24 Stunden stattfinden und innerhalb von 48 Stunden ein Ergebnis zeigen. Für besonders kritische Bereiche, wie den Pflege- und Gesundsheitsbereich (Pfleger etc.) oder sozialen Bereich, soll es in Zukunft Reihentests geben.

 

Update (20.05.2020)

Angela Merkel und Emmanuel Macron verständigen sich auf ein 500-Milliarden-Euro-Hilfspaket

Kanzlerin Merkel und und Frakreichs Präsident Macron einigten sich auch ein Hilfspaket in Höhe von 500-Milliarden Euro, um den von der Corona-Krise betroffenen Staaten zu helfen. Die Unionsfaktion trägt den Kompromiss mit. Festzuhalten ist: Dieser deutsch-französische Kompromiss kann als Meilenstein betrachtet werden - zumal Europa in dieser Krise bislang ein weniger gutes Bild abgegeben hatte.

Zahl der aktiven Corona-Fälle sinkt auf 11.000

Derzeit wird der Coronavirus langsam zurückgedrängt. Ingesamt gibt es in Deutschland nach Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) aktuell noch rund 11.000 aktive Fälle.

 

Update (15.05.2020)

Testkapazitäten und neue Meldepflichten sollen ausgeweitet werden

Corona-Tests und neue Meldepflichten werden in Deutschland ausgeweitet. Das beschloss der Bundesrat am heutigen Freitag im Zuge seiner Abstimmung zum Pandemieschutzgesetz, das der Bundestag erst am Donnerstag beschlossen hatte. Die Neuregelung legt fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Tests auch dann bezahlen müssen, wenn jemand keine Symptome zeigt. Vorallem im Umfeld besonders gefährdeter Menschen - etwa in Altenheimen oder Pflegeheimen - soll verstärkt auf das Virus getestet werden.

Deutschland ist in eine Rezession gerutscht

Die deutsche Wirtschaft ist im ersten Quartal im Vergleich zum vorherigen Quartal um 2,2 % geschrumpft. Experten prognostizieren einen noch deutlicheren Abwärtstrend im zweiten Quartal.

Testkapazitäten in Deutschland bei weitem nicht ausgeschöpft

In Deutschland wurden bislang insgesamt mehr als 3,1 Millionen Coronavirus-Tests durchgeführt worden - davon rund 197.100 positiv (Quelle: RKI). Tagesaktuell wurden 913 Neuinfektionen und 101 Todesfälle gemeldet laut Robert-Koch-Institut.

 

Update (11.05.2020)

Kontaktverbotverlängerung

Das Kontaktverbot gilt grundsätzlich weiter bis zum 5. Juni, aber es dürfen sich nun auch Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen. Maskenpflicht und Abstandsregeln werden beibehalten.

Lockerungen in Teilen Deutschlands

In mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Bayern werden die Auflagen zur Eindämmung des Virus weiter gelockert. Große geschäfte dürfen wueder öffnen, Beschränkungen etwa für gastronomische Betriebe oder im Sport werden gelockert, weitere Schüler kehren an die Schulen zurück.

  • Niedersachsen: Große Geschäfte dürfen unter Auflagen wieder öffnen, die Kita-Betreuung wird erweitert, bestimmte touristische Reisen werden wieder möglich. Restaurants, Gaststätten, Cafes und Biergärten dürfen wieder öffnen. Die Betreiber müssen jedoch einige Auflagen erfüllen: So dürfen maximal die Hälfte der Plätze vergeben werden. Tische müssen mit einem Abstand von mindestens zwei Metern angeordnet sein. Restaurantbesucher müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen.
  • Bayern: Alle Geschäfte, Museen und Zoos dürfen öffnen. Schüler, die im kommenden Jahr Abschluss machen, dürfen zurück an die Schulen. Die Staatsregierung sieht einen wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und Unterricht zu Hause vor. Auch Läden mit mehr aus 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen nun öffnen und Dienstleister wie Nagel - und Kosmetikstudios oder Fahrschulen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Ebenso dürfen Mannschaftssportler unter Auflagen wieder trainieren.
  • Nordrhein-Westfalen: Restaurants, Cafes und Kneipen mit Sitzplätzen dürfen im Innen- und im Außenbereich öffnen, zusätzlich dürfen auch Fitnessstudios wieder öffnen.

 

Update (06.05.2020)

Neue Lockerungen auf Landesebene

Die Gastronomie in Rheinland-Pfalz darf ab dem 13. Mai wieder öffnen. Es gelten entsprechende Hygiene-Maßnahmen.

In NRW dürfen unter strengen Auflagen ab dem 11. Mai schon wieder Fitnessstudios, Tanzschulen und Vereinsheime öffnen. Neun Tage später, am 20. Mai sollen auch Freibäder geöffnet werden.

Hessen plant Veranstaltungen zu erlauben

Einige Ausgestaltungen der Corona-Maßnahmen können die einzelnen Bundesländer alleine vornehmen. So plant Hessen als erstes Bundesland, Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmern oder sogar eventuell 200 Teilnehmern (je nach Größe) zu erlauben. Das Hygienekonzept müsse entsprechend eingehalten werden.

Merkel verkündet Lockerungen

Die Bundesregierung in Form von Angela Merkel hat heute, am 06. Mai, weitere Lockerungen verkündet.

So dürfen nun alle Geschäfte - unabhängig von der Größe - wieder öffnen. Zuvor galt eine Maximalgröße von 800qm. Gastronomiebetriebe sollen ab kommendem Samstag geöffnet werden können. Hier gelten jedoch starke Hygiene-Auflagen, die von den einzelnen Bundesländern spezifiziert werden können. So gilt in Niedersachsen beispielsweise eine Reservierungspflicht, wie auch .eine Maximalauslastung eines Gastbetriebes von 50%.

Die allgemeine Kontaktbeschränkung bleibe vorerst bis zum 5. Juni bestehen. Genauso wie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen.

Weiter steht ein Notfallplan bereit, der es einzelnen Regionen ermöglicht, flexibel auf neue Ausbrüche zu reagieren. Überschreitet die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen die 50-Personen-Marke, werden die Lockerungen zeitweise wieder zurückgenommen, bis sich die Fallzahlen normalisiert haben.

Öffnungsgipfel erwartet

Heute, 06. Mai, trifft sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder. Es wird erwartet, dass weitere Lockerungen auf Bundes- und Landesebene bekannt gegeben werden. Folgende Bereiche sind Gegenstand der Diskussion:

  • (Einzel-)Handel: Die 800qm Meter-Regel ist heftig umstritten. Ob und welche Lockerungen für den Handel beschlossen werden, wird daher heiß erwartet.
  • Fitnessstudios: Eine Branche, die bisher in der allgemeinen Diskussion noch nicht allzu prominent vertreten war, sind Fitnessstudios. Der Branchenverband DSVV will nun den Druck für eine Öffnung der Gesundheitseinrichtungen erhöhen.
  • Gastronomie: Niedersachsen und Bayern haben bereits konkrete Pläne zur schrittweisen Lockerung präsentiert. Gerüchten zufolge könnte eine bundesweite Strategie der Lockerung schon ab dem 09. Mai beginnen. Ziel sei es, einen breitflächigen Betrieb bis zum 22. Mai zu ermöglichen.
  • Theater, Kultur, Messen, Freizeit: Aufgrund der Vielfalt an Freizeitanlagen werden hier aller Voraussicht nach Beschlüsse auf Länderebene gefallen. Auch regionale Strategien seien denkbar. Großveranstaltungen wie Feste, Konzerte oder Sportturniere bleiben bis zum 31. August untersagt.

 

Update (05.05.2020)

Bayern zieht langsam nach

In Bayern dürfen ab dem 25. Mai Speiselokale mit strengen Auflagen öffnen. Zudem dürfen Hotels ab dem 30. Mai wieder öffnen. Dort gelten ebenfalls strenge Auflagen, wie beispielsweise, dass es keine Saunen geben darf.

Ministerpräsident Söder hält auf einer Pressekonferenz fest: "Wir müssen nicht lernen mit Corona zu leben, sondern mit den neuen Freiheiten verantwortungsgemäß umzugehen.". Weiter betont Söder, dass die Bayern die Lebensfreude nicht verlieren wollen. Dennoch ermahnt er weiter zur Verantwortung und Wachsamkeit. Wirtschaftsminister Aiwanger spricht von einem "großen Schritt in Richtung Normalität" im Freistaat und betont die systemrelevante Gastronomie in Bayern.

Ab dem 18. Mai dürfen Biergärten zudem wieder öffnen.

Schon eine Woche zuvor, am 11. Mai, dürfen auch Einkaufsgalerien und der Handel auch über 800qm öffnen.

Mecklenburg-Vorpommern lässt Tourismus aufleben

Noch vor dem morgigen Corona-Gipfel der Bundesregierung, lockert nach Niedersachsen auch Mecklenburg-Vorpommern die Lockdown-Maßnahmen.

Gastronomiebetriebe sollen so am Samstag wieder öffnen dürfen, solange maximal sechs Erwachsene an einem Tisch sitzen. Dazu gelten strenge Hygienevorschriften.

Ab dem 18. Mai soll das Gastgewerbe öffnen dürfen und eine Woche später, ab dem dem 25. Mai dürfen Touristen aus anderen Bundesländern Urlaub im Bundesland an der Ostsee machen dürfen. Es gelte aber eine Maximalbelegung von 60% pro Betrieb.

Begleitend zu diesen Lockerungen sollen auch kleinere Betriebe wie Fahrrad- oder Bootsverleiher ab dem 11. Mai wieder öffnen dürfen.

 

Update (04.05.2020)

Niedersachsen prescht bei Gastronomie-Öffnung bei Corona vor

Bernd Althusmann, niedersächsischer Wirtschaftsminister, verkündet, dass ab Montag, dem 11. Mai Gastronomiebetriebe unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Die Welt berichtet.

Die Restaurants und Cafés dürfen maximal 50% der Plätze für Gäste zur Verfügung stellen. Außerdem gelte Reservierungspflicht.

Heilberufe erhalten nun auch staatliche Hilfe

Noch sind nicht alle Details bekannt, aber Zahnärzte sollen bis zu 90% des Verdienstes des Vorjahres durch staatliche Hilfen erreichen. Eventuell könne diese Zahl aber noch sinken. Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten erhielten 40% ihres Umsatzes aus dem letzten Quartal 2019 als Einmalzuschuss.

Treffen von bis zu 5 Personen in Sachsen-Anhalt erlaubt

Die schwarz-rot-grüne Landesregierung in Sachsen-Anhalt lockert die Kontaktbeschränkung von 2 auf 5 mögliche Personen, die sich treffen können. Verwiesen wird auf die vergleichsweise niedrigeren Infektionszahlen im Bundesland. Ob weitere Länder folgen, wird unter anderem von den Ergebnissen vom Mittwoch, dem 06. Mai abhängen, an dem die Bundesregierung wieder tagt.

 

Update (30.04.2020)

Kontaktbeschränkungen wohl bis zum 10. Mai verlängert

Kanzleramtssprecher Helge Braun hat noch im Vorfeld der Regierungskonferenz am heutigen Donnerstag (10. Mai) erklärt, die Kontaktbeschränkungen blieben in Deutschland bis mindestens 10. Mai bestehen.

Hotellerie und Gastronomie im Schwebezustand - bis zu 18 Milliarden Verlust bis Ende Mai

Über einen weiteren Fahrplan für Hotels und Gaststätten will die Bundesregierung erst am Mittwoch, den 06. Mai sprechen. Derweil berichtet Guido Zöllick (Dehoga) von Prognosen nach denen das Gaststättengewerbe bis zu 18 Milliarden Verlust bis Ende Mai fahren könnte. Außerdem wäre rund ein Drittel aller Unternehmen in diesem Bereich existenzgefährdend. In Zahlen seien das rund 70.000 Betriebe.

 

Update (28.04.2020)

Neue Initiative für Münchner Gastronomie

Die Website Lunchaffair listet interessierte Gastronomen in und um München, die einen Lieferdienst anbieten. Auf der Website teilnehmen können Gastronomen kostenlos.

Neue Entwicklungen zur Corona-Krise auch in Deutschland

Am heutigen Dienstag gab es auch weitere Anpassungen auch in Deutschland am bisherigen Kurs der Regierung.

Die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht als Maßnahmen wurden vom 03. Mai auf den 10. Mai verlängert. Die Zeit solle genutzt werden, um weitere Anpassungen zu evaluieren.

Weiter sollen ab dem 04. Mai wieder Demonstrationen und Versammlungen im freien erlaubt sein. Maximal 50 Teilnehmer sind erlaubt und müssen weiterhin einen Abstand von 1,5 Metern halten.

Auch dürfen größere Geschäfte nun wieder öffnen. Sollten sie größer als 800 Quadratmeter sein, muss der für Kunden zugängliche Bereich künstlich eingegrenzt werden.

Paukenschlag in Österreich

Die österreichische Regierung hebt die Ausgangsbeschränkungen zum 01. Mai auf. Auch baldige Zeitpläne für Tourismus und Gastronomie bekannt.

Zum 01. Mai sollen die strengen Ausgangsbeschränkungen aufgrund der günstigen Entwicklung der Fallzahlen aufgehoben werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Maskenpflicht bleiben weiter bestehen. Zudem dürfen alle Geschäfte, wie auch Friseure ab dem 04. Mai wieder öffnen.

Gastronomiebetriebe sollen Mitte Mai und Tourismusbetriebe dürfen ab dem 29. Mai wieder öffnen.

 

Update (27.04.2020)

Noch keine Strategie im Tourismus

Noch weniger klar als bei der Gastronomie, scheint eine Lösungsstrategie für den Tourismus ersichtlich. Aufgrund der Internationalität des Themas wollen die EU-Tourismusminister in den nächsten Wochen gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Beispielsweise sei es möglich, dass zunächst der Tourismus zwischen benachbarten Ländern mit ähnlichen Fortschritten in der Pandemie-Bekämpfung wieder hochfahren kann. Der tschechische Außenminister Tomas Petricek hält sogar eine Rückkehr zum Schengen-Raum ab Juli für möglich.

In Deutschland bremst Außenminister Spahn die Erwartungen noch stärker. Das "Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes" plant derweil mit drei verschiedenen Szenarien. Im optimistischen Szenario könne bis Ende 2020 eine fast vollständige Normalisierung des Vorjahresumsatzes erreicht werden (90%), zumindest innerhalb Deutschlands. Im realistischen Szenario wird eine Normalisierung erst Mitte 2021 angenommen. Im pessimistischen Szenario sogar erst Mitte/Ende 2023.

Die internationale Reisewarnung, die momentan bis zum 03. Mai gilt, wird wahrscheinlich darüberhinaus aufrechterhalten, wie ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Montag berichtete.

Bemühungen um Gastronomie, aber noch keinen Fahrplan

Manche Politiker, wie der Hamburger Wirtschaftssenator Michael Westhagemann, hoffen auf baldige Lockerungen im Gastgewerbe. Westhagemann hält den 18. Mai für angebracht um die Gastronomie mit Lockerungen wieder zu öffnen. Andere Politiker, wie beispielsweise der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, mahnen weiterhin zur Geduld. Söder öffne Gaststätten lieber eine Woche später als in anderen Bundesländern, wenn dafür mehr Sicherheit herrsche.

Detaillierte Vorstellungen hat man derweil schon in Sachsen. Hier könnte der 06. Mai oder Himmelfahrt (21. Mai) geeignete Zeitpunkte sein. Starten könnte man mit Eröffnung von Außenflächen. In der Schweiz seien Lockerungen für Gastronomie-Betriebe eventuell schon ab dem 11. Mai zu erwarten.

Bundesweit gab es kürzlich stille Protestaktionen zahlreicher Gastronomen. Symbolisch stellen sie an bekannten Plätzen der Republik leere Stühle auf.

Bundesweite Maskenpflicht tritt in Kraft

Seit dem 27.04. herrscht in Deutschland Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Räumen müssen nun Masken getragen werden, die Nase und Mund bedecken. In manchen Bundesländern genügt jedoch auch ein Schal oder ein Tuch.

800-Quadratmeter-Regel in Bayern verfassungswidrig

Eigentlich dürfen seit dem 20. April viele Läden in Bayern wieder öffnen. Bei weitem aber nicht alle. Denn Läden über 800qm galten bisher als zu problematisch im Kampf gegen die Virus-Ausbreitung. Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Regelung jetzt für verfassungswidrig erklärt. Die Regel sei demnach nicht gerechtfertigt. Folgen hat das Urteil aber vorerst keine. Das Gericht setze die geltenden Vorschriften nicht außer Kraft. Begründung ist die allgemeine Ausnahmesituation, sowie der Fakt, dass auch größere Läden wohl ab dem 04. Mai sowieso hätten aufsperren dürfen.

 

Update (23.04.2020)

Anhebung des Kurzarbeitergeldes

CDU und SPD haben sich nach längeren Verhandlungen auf eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes von bisher 60% auf 80% geeinigt. Bei Arbeitnehmern mit Kindern wird das Kurzarbeitergeld ebenfalls um 20 Prozentpunkte von 67% auf 87% angehoben.

Die Änderungen greifen jedoch nicht sofort, sondern gestaffelt. In den ersten drei Monaten greifen weiter 60%/67% Kurzarbeitergeld. Dieser Betrag wird nach vier Monaten auf 70%/77% und nach sieben Monaten auf 80%/87% erhöht.

Ermäßigte Umsatzsteuer für Gastronomen

Ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 wird die Umsatzsteuer für Gastronomie-Betriebe von 19% auf 7% verringert. Das soll Gastronomen helfen schnell mehr Kundschaft anzulocken und die Branche als Ganzes anzukurbeln.

Wann Gastronomen regulär und großflächig öffnen dürfen, steht indes noch nicht fest.

Verrechnung von Verlusten im laufenden Geschäftsjahr

Kleine und mittelständische Unternehmen können nun zu erwartende Verluste mit bereits Steuervorauszahlungen des Jahres 2019 verrechnen.

 

Update (21.04.2020)

Welche Läden dürfen wo öffnen?

Aufgrund der föderalen Struktur dürfen in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Händler ihre Läden wieder aufsperren. Eine Übersicht dazu finden sie in diesem Artikel des Business Insiders.

Hygiene-Label als Hilfe bei Restaurant-Wiedereröffnung?

Hunderttausende bis Millionen Gastronomen auf der ganzen Welt haben momentan sehr geringe bis keine Einnahmen. Der Hotelkonzern Accor will nun in einer Zusammenarbeit mit Bureau Veritas (Zertifizierungs-Unternehmen) ein Hygiene-Label entwickeln, dass Hotels und Restaurants helfen könnte, schneller wieder zu öffnen.

Bereits in den nächsten Tagen sollen Gespräche mit französischen Ministerien stattfinden. Zudem sollen Organisationen wie die WHO eingebunden werden, um einheitliche Standards zu schaffen.

Ob und wann es ein solches Label in Deutschland, Österreich und der Schweiz geben soll, ist noch nicht klar.

Bundesbank prognostiziert keine schnelle Erholung der deutschen Wirtschaft

Die Experten der Bundesbank gehen davon aus, dass die Wirtschaft in Deutschland weiter schrumpft. In welchem Ausmaß das geschehe, hänge aber vor allem von den möglichen Lockerungen in der Krise ab. Positiv zu sehen ist, dass die Bundesbank momentan nicht von einer Abwärtsspirale ausgeht. Grund dafür seien die Milliardenhilfen sowie Instrumente wie Kurzarbeit.

Steuererleichterungen für Hotels und Gastronomen?

Am 22.04. will die Bundesregierung über die Situation im Gastgewerbe sprechen. Eine Möglichkeit, um Gastronomen und Hotelbesitzern zu helfen, sei eine Senkung der Umsatzsteuer auf 7% - zumindest in der Hotellerie. Diese Maßnahme würde vielen Gastbetrieben einige Wochen oder gar Monate Zeit verschaffen.

Österreich will Restaurants in zweiter Mai-Hälfte wieder öffnen

Wieder einmal geht Österreich bei der Lockerung der Corona-Beschränkungen womöglich voran. Ab Mitte Mai sollen Restaurants wieder öffnen, jedoch unter strengen Auflagen. Wie genau die Auflagen aussehen, ist bisher noch nicht final bestätigt. Eine Mundschutzpflicht für Keller soll aber genauso gelten, wie eine Begrenzung der Tische und Personenzahl.

 

Update (16.04.2020)

Erste zaghafte Lockerungen für kleinere Geschäfte

Wie die Bundesregierung gestern mitteilte, werden die Kontaktbeschränkungen noch bis mindestens 3. Mai gelten.

Dennoch gibt es auch gute Nachrichten. Kleinere Geschäfte wie Buchhandlungen, Fahrradhändler und Co. mit weniger als 800qm Verkaufsfläche dürfen ab dem 20. April wieder öffnen. Für sie gelten aber strenge Hygiene-Maßnahmen.

Berliner Unternehmen schließen sich zusammen

Auf der Plattform "Unternehmer helfen Unternehmen Berlin" können sich in der Bundeshauptstadt ansässige Unternehmen vernetzen und Informationen, sowie Ressourcen austauschen, um gemeinsam durch die Krise zu kommen.

 

Update (14.04.2020)

Notfallplan für Chefs und Betriebe bei Corona-Infektion

Sollte sich in einem Betrieb ein Geschäftsführer mit Corona infiziert haben, ist Unsicherheit vorprogrammiert. Deshalb stellt die Stuttgarter Zeitung klare Empfehlungen zusammen, um für den Worst-Case vorzubeugen. Die Anleitung umfasst grundlegende Empfehlungen, aber auch detaillierte Listen und ist hier einzusehen.

#Gotodinner als Corona-Soforthilfe für Hamburger Gastronomen

Bei der Aktion #gotodinner können Gäste einen Gutschein über 100€ für 85€ erwerben. Gastronomen geben also 15% Rabatt und erhalten eine sichere Einnahme von 85€ pro Kunde. Die Gutscheine können nach der Corona-Krise eingelöst werden.

Hamburger Gastronomen können sich für die Initiative registrieren, indem sie eine Mail an gotodinner@opium.hamburg schreiben.

 

Update (09.04.2020)

Betrugsfälle bei Soforthilfe-Anträgen in NRW

In Krisen-Zeiten gibt es immer Betrüger, die die schlimme Situation von kleinen Unternehmen ausnutzen wollen. So auch NRW. Dort haben Kriminelle versucht mit einer gefälschten Website an sensible Daten von Unternehmen zu kommen, indem sie die Möglichkeit vortäuschten auf der Website Soforthilfe-Anträge ausfüllen zu können.

Bitte achten Sie darauf, nur auf offiziellen Seiten (wie dieser von NRW) Anträge zu stellen. Prüfen Sie im Zweifel die Seiten doppelt, sprechen Sie mit der zuständigen IHK vor Ort oder Ihrem Steuerberater.

Gesundheitsminister Spahn spricht von Lockerungen des Shutdowns

Da die Forderungen nach Lockerungen des Shutdowns aus Industrie, Wirtschaft und Gesellschaft immer lauter werden, überlegt sich die Bundesregierung, welche Möglichkeiten es dazu gebe. Die momentanen Regeln zur Ausgangsbeschränkung und zur weitestgehenden Stilllegung des öffentlichen Lebens gelten bis zum 20. April. Jedoch, so erstmals Gesundheitsminister Spahn, gebe es bereits Überlegungen, die Maßnahmen schrittweise zu lockern.

Regeln für Bäckereien über die Osterfeiertage

Wie die Konditoreninnung Bayern in einem internen Schreiben berichtet, das Socialwave vorliegt, können Bäckereien und Konditoreien Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag den Betrieb wie bisher im Rahmen der Corona-Krise aufrechterhalten. Das gelte aber nur für Betriebe, die auch vor der Corona-Krise nach den gaststättenrechtlichen Bestimmungen schon über Ostern den Betrieb hätten weiterführen können.

Reine Verkaufsstellen ohne angeschlossenes Café hingegen, dürfen nur an Karfreitag und Ostersonntag öffnen. Das jedoch nur drei Stunden pro Tag. Ostermontag müssen sie geschlossen bleiben.

 

Update (08.04.2020)

Socialwave hilft - Übersicht der Fördermittel nach Bundesländern und Ansprechpartner verfügbar

Auf unseren neuen Übersichtsseite finden Sie finanzielle Hilfen für Ihr jeweiliges Bundesland inklusive Ansprechpartner.

Veranstalter können Kunden Gutscheine für hinfällige Tickets ausstellen

Wie das Kabinett beschlossen hat, können Veranstalter Kunden nun für ausgefallene Events einen Gutschein ausstellen, der bis Ende 2021 eingelöst werden kann. So soll verhindert werden, dass Veranstalter, die durch fehlende Einnahmen sowieso mit am schwersten betroffen sind, durch Ticket-Rücknahmen weiter belastet werden.

 

Update (06.04.2020)

Bund übernimmt 100% der Haftung für Kredite kleinerer und mittlerer Unternehmen

In einem sogenannten "Schnellkreditprogramm" kommt der Bund in Zeiten der Corona-Krise kleineren und mittleren Unternehmen deutlich entgegen. Bei einer Kredithöhe von bis zu 800.000 € (je nach Unternehmensgröße) und mit einer Maximallaufzeit von 10 Jahren, können kleinere und mittlere Unternehmen Kredite der KfW erhalten. Das Programm solle eventuell schon am Donnerstag, dem 09.04.2020, starten.

Hotels können Home-Office anbieten

Viele Hotels fürchten momentan um ihre Existenz. Damit Hotels nicht komplett auf Einnahmen verzichten müssen, gibt es kreative Wege, um mit der Corona-Krise umzugehen. Einige Hotels bieten schon Home-Office für Menschen an, die daheim nicht gut arbeiten können. Auf dieser Übersichtsseite sind die Hotels zu finden. Außerdem kann man als Hotelbesitzer auch eine Anfrage auf Listung stellen.

Unternehmensberatung für KMUs und Selbstständige mit bis zu 4.000€ gefördert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt bekannt, dass kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund der Corona-Krise mit bis zu 4.000€ gefördert werden, um Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung laufe dabei ohne Eigenanteil der Unternehmer statt. Die Förderung ist bis zum 31.12.2020 wahrnehmbar und soll kleineren Unternehmen helfen durch die Krise zu kommen.

 

Update (02.04.2020)

Europaweites Kurzarbeitergeld und Fokus auf Selbstständige, Landwirte und Fischer

Die EU will einen "Marshall-Plan" für Europa aufsetzen, um der Corona-Krise geeint zu begegnen. Dazu sollen 100 Milliarden Euro am Finanzmarkt aufgenommen und als europäisches Kurzarbeitergeld "Sure" ausgezahlt werden. Außerdem seien besondere Hilfen für Landwirte, Fischer und Selbstständige geplant, die beispielsweise mit Entschädigungen von Einkommen rechnen könnten.

Hilfe für Start Ups in der Corona-Krise vom Bund

Die Bundesregierung will junge Start Ups in Deutschland mit insgesamt 2 Milliarden Euro in der Corona-Krise unterstützen. Die Gelder sollen, so Wirtschaftsminister Altmaier und Finanzminister Scholz, zusammen mit privaten Co-Investoren in Start Ups investiert werden. Dadurch sollen geplante Finanzierungsrunden trotz Krise stattfinden. Dazu arbeite man an einem Zukunftsfonds mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro. Dieser solle in den nächsten Wochen bereitstehen.

Update (31.03.2020)

Neue Apps und Anbieter, um lokalen Handel zu schützen

Die App "LokalKauf" geht demnächst live. Dort können lokale Händler und auch Gastronomen sich registrieren. Kunden können dann per App bestellen. Der Anbieter "Einzelheld" hilft stationären Händlern einen Online-Shop schnell und zuverlässig aufzusetzen. Die Stadt München arbeitet an einem ähnlichen Ansatz mit der Initiative "Miagehnonline".

Zahlreiche Gutschein-Initiativen für Gastronomen und lokale Händler starten im DACH-Raum

Krisen machen erfinderisch. Die meisten Restaurantbetreiber und lokalen Händler fürchten momentan um ihre Existenz. Neue Initiativen sollen helfen. Auf unterschiedlichen Plattformen können sich Gastronomen und Händler kostenlos registrieren. Verbraucher kaufen jetzt Gutscheine und können diese nach der Corona-Krise einlösen. Hier die Portale, die Sie ebenfalls nutzen können:

Google hilft mit bis zu 800 Millionen Dollar in der Corona-Krise

Die größte Suchmaschine der Welt erwartet durch ausbleibende Werbeeinnahmen selbst einen Umsatzrückgang. Dennoch will Google fast 1 Billionen Dollar für Corona-Hilfe ausgeben. Davon sollen circa 340 Millionen Dollar als Kredite für KMUs vergeben werden, um kleineren und mittelständischen Unternehmen Werbeanzeigen zu ermöglich, um ihre Kunden beispielsweise darauf aufmerksam zu machen, dass jetzt ein Lieferdienst besteht. Der Großteil des restlichen Budgets soll vor allem Gesundheitsbehörden und NGOs bereitgestellt werden, um ebenfalls Werbeanzeigen zu schalten, in denen Bürger weltweit auf Gesundheitsinformationen aufmerksam gemacht werden können.

Süddeutsche Zeitung startet lokales Portal für Münchner Gastronomie und Handel in Corona-Krise

Die Münchner Gastronomie und der Handel wehren sich entschlossen gegen die Corona-Krise. Neue Hilfe kommt dabei von der Süddeutschen Zeitung. Diese hat ein Internet-Portal aufgebaut, in dem sich Gastronomen und lokale Händler schnell und unkompliziert registrieren können. Verbraucher können dann sehen, wer in Zeiten von Corona was liefert. Unternehmer erhoffen sich dadurch weiterhin Umsätze generieren zu können und dabei die Reichweite der Süddeutschen zu nutzen. Zum Portal gelangen Sie hier.

 

Update: (30.03.2020)

DEHOGA Bayern startet "Lokal-Helden"-Plattform für Gastronomen

Um Gastronomen vor der drohenden Insolvenz bei längeren Shutdown-Maßnahmen zu bewahren, startet die DEHOGA in Bayern das Portal "SNOOOP.net". Hier können sich Gastronomiebetriebe registrieren und auf ihre Maßnahmen wie Lieferdienst und/oder Abholung aufmerksam machen. Mehr Möglichkeiten für Gastronomen finden Sie in unserem Gastronomie-Corona Artikel.

Soforthilfen für KMUs auf dem Weg

Die staatlichen Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen in Höhe von circa 50 Milliarden Euro sind auf dem Weg. Ab Montag, dem 30.03.2020 können die Länder die entsprechenden Gelder schnell und unbürokratisch abrufen.

Portal für lokale Händler in Österreich wird ausgebaut

Die SNOOOP.net kooperiert mit dem Online-Händlerportal SNOOOP.net, um lokale Händler vor den Auswirkungen der Corona-Krise zu schützen. Einzelhändler und Restaurants können sich registrieren. Verbraucher haben die Möglichkeit zu sehen, welche Händler und Restaurants Mitnahme oder Lieferung anbieten. So soll ein Umsatzeinbruch auf 0% verhindert werden. Weitere Möglichkeiten für Gastronomen haben wir in unserem Corona Gastronomie Artikel für Sie zusammengestellt.

Wirtschaftsweise gehen von schwerer Rezession aus

In drei unterschiedlichen Szenarien haben die Wirtschaftsweisen ihre Prognose für die SNOOOP.net dargestellt. Im günstigsten Fall, erhole sich die deutsche Wirtschaft schon in der zweiten Jahreshälfte 2020. Im ungünstigsten Fall würde Deutschland 2020 komplett in eine Rezession abstürzen und die Erholung 2021, verliefe schleppend.

 

Update (26.03.2020)

G20-Staaten wollen 5 Billionen Dollar investieren

Bei einer Videokonferenz der G20-Staaten, an der auch Kanzlerin Merkel teilnahm, beschlossen die führenden Industrienationen im Kampf gegen das Corona-Virus bis zu 5 Billionen Dollar zu investieren. Welche Maßnahmen sich daraus ergeben werden und wie eine Aufteilung auf einzelne Länder erfolgt, ist zur Zeit noch unklar.

Sky erlässt Wirten und Hotels Gebühren

Der Bezahlsender Sky verzichtet rückwirkend zum 14. März Wirten und Hotels auf die Gebühren für das Sky-Programm. Diese Hilfe für Gastronomie und Hotellerie richte sich zeitlich an der Länge der Corona-Krise.

Mieterschutz in Corona-Krise durch Bundestag verabschiedet

Während der Corona-Krise darf Mietern nicht gekündigt werden, falls eine Mietzahlung aufgrund der Folgen von Corona nicht geleistet werden kann. Ebenfalls dürfen Strom, Wasser und Energie nicht abgeschalten werden. Der Bundestag sieht vor, Mietern die Möglichkeit zu geben, ausgefallene Mieten zwischen April und Juni bis Ende Juni 2022 zurückzuzahlen.

Ob es spezielle Maßnahmen für gewerbliche Mieter gibt, ist noch unklar. Jedoch sollten Sie sofort mit Ihrem Vermieter sprechen und eine Lösung finden. Auch Vermieter sind nur Menschen und werden daran interessiert sein eine Lösung für beide Parteien zu finden.

Wirtschafsstabilisierungsfonds für Großunternehmen mit mehr als 400 Milliarden

Das Finanzministerium setzt einen Stabilsierungsfonds mit mehr als 400 Milliarden Euro Volumen auf. Kleineren und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeitern, sowie Selbstständigen bleiben diese Mittel verwehrt. Die Mittel des Fonds stehen nur für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern zur Verfügung.

Staatliche Hilfe in der Krise für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige

Die Bundeshilfen für Unternehmen haben Form angenommen. Für Kleinunternehmer und Soloselbstständige bedeutet das laut BMWi:

    • bis zu 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate (bis zu 5 Beschäftigte)
    • bis zu 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate (bis zu 15 Beschäftigte)
    • bei Mietnachlässen, kann Hilfs-Summe gestreckt werden
    • mehr Informationen direkt beim BMWi

Einschätzung der wirtschaftlichen Lage im Tourismus-Sektor fällt vorerst nicht weiter

Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes, befragt Beschäftigte in der Tourismusbranche täglich zu einer Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Situation. Es scheint für Hotels und Co. momentan ausweglos, jedoch scheint der Tiefpunkt bereits erreicht. Mehr Infos hier.

KfW-Sonderprogramm für KMUs gestartet

Das KfW-Sonderprogramm 2020 ist ab sofort verfügbar. Das bundesweite Programm für staatliche Hilfe für Unternehmen in der Krise läuft an.

Dabei übernimmt die KfW bis zu 90% des Risikos bei Kreditaufnahme für Unternehmen. Die Kredite sind für Betriebsmittel und Investitionen möglich. Die KfW bietet sowohl Kredite für bereits etablierte Unternehmen (ab 5 Jahren Geschäftstätigkeit: KfW-Unternehmerkredit (037/047)), als auch für neue Unternehmen (weniger als 5 Jahre Geschäftstätigkeit: ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)) an.

Die Kredite der KfW können nicht direkt beim Kreditinstitut für Wiederaufbau beantragt werden. Das müssen Sie bei Ihrer Hausbank machen, welche wiederum Kontakt mit der KfW aufnimmt.

 

Update (24.03.2020)

Riesiges Hilfspaket von Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat ein 156-Milliarden-Euro-Hilfspaket zur Unterstützung in der Coronakrise beschlossen. Profitieren sollen: Familien, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen. Zudem sollen Mieter entlastet, Hartz-IV-Anträge erleichtert und Kliniken unterstützt werden.

Was ist für kleine Firmen geplant?

Direkte Finanzspritzen: Ganz kleine Firmen und Selbstständige, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker oder Pfleger, die gerade kaum Kredite bekommen, können für drei Monate 9.000 bis 15.000 Euro erhalten. Das soll unbürokratisch funktionieren, sie müssen nur versichern, dass sie durch Corona einen Liquiditätsengpass haben.

 

Update (23.03.2020)

Die Folgen der Corona-Krise treffen besonders kleine und mittlere Unternehmen mit voller Härte. Viele Gastronomen und Selbstständige bangen jetzt um ihre Existenz: Die Umsätze bleiben aus, Fixkosten wie Miete und Versicherungen müssen jedoch weiterhin gezahlt werden. Bundesweit gibt es etwa vier Millionen kleine Unternehmer, von denen die meisten im Handel arbeiten oder Dienstleistungen anbieten.

Für diese Unternehmen ist die Corona-Krise besonders gefährlich. Sie besitzen oft keine großen finanziellen Rücklagen, um einen wochenlangen Stillstand zu überstehen. Es droht oftmals die Insolvenz – zumindest, wenn die Betriebe nicht schnell genug die vom Staat versprochene Hilfe erhalten, also beispielsweise unbürokratisches Kurzarbeitergeld und schnelle Kredite über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW).

Das Problem dabei ist, dass Gastronomen und Selbstständige oft keine privilegierten Kontakte zu Banken und Politik haben – entsprechend lange dauert es für sie bis ihre Anträge bearbeitet sind. Sobald die Nachfrage auf Liquiditätshilfen groß ist, sollten zuerst diejenigen zum Zug kommen, deren Geschäft auf Kontakt mit vielen Kunden basiert und am meisten gefährdet ist – beispielsweise Gastronomen und Fitnessstudios.

(In zwei Branchen-Artikeln für Gastronomen und Fitnessstudio-Betreibern, haben wir erfolgreiche Beispiele unserer Kunden gesammelt, um durch die Krise zu kommen.)

In den meisten Bundesländern sind die Freizeitangebote, wie Bars, Zoos, Museen und Clubs schon geschlossen. Dies hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Gastronomie. Diese betroffenen Betriebe müssen unbedingt schnell handeln, um eine Krise dieses Ausmaßes erfolgreich zu überstehen. Im folgenden Beitrag können Sie erfahren mit welchen finanziellen Mitteln und Hilfen vom Staat Sie rechnen können.

 

Übersicht über staatliche Hilfe für Unternehmen in der Krise

Update (09.12.2020)

Das "Handelsblatt" hat mit Stand vom 24.11.2020 einen ausführlichen Ratgeber als PDF-Datei erstellt, wie die "Novemberhilfe" 2020 für Antragsteller gehandhabt wird: Ratgeber

Weitere, aktuelle Infos zur Unterstützung von Selbstständigen und Unternehmen erhalten Sie auf Bundesregierung.de

 

Kurzarbeitergeld (KAG)

Das wichtigste Instrument, um die finanziellen Belastungen zu reduzieren, ist das Kurzarbeitergeld (KAG). Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen für die Gewährung des KAG drastisch vereinfacht. Das wesentliche Ziel von Kurzarbeit ist es, dass Angestellte über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger Arbeitsstunden leisten, um nicht gekündigt werden zu müssen. Folgende Kriterien müssen zutreffen:

  1. Der Anspruch muss auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen beruhen (§ 96 SGB III). Das trifft durch die Schließungsanordnung der Betriebe bereits voll zu.
  2. Die üblichen Arbeitszeiten müssen vorübergehend wesentlich reduziert werden
  3. Normalerweise müssen mindestens 30% der Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt werden. Dieser Wert wurde auf 10% gesenkt. Aber vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass 100% in Kurzarbeit geschickt werden, wenn der Betrieb aufgrund von behördlichen Anordnungen geschlossen wird.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt nach Genehmigung der KAG rund 60% der Differenz zwischen dem ursprünglichen Nettolohn und dem Nettolohn nach der Stundenreduzierung für maximal 12 Monate. Zusätzlich, und das wurde erst für diese Krise beschlossen, übernimmt die Agentur 100% der Sozialversicherungsbeiträge. Dies ist wirklich eine sehr große finanzielle Erleichterung für die Arbeitgeber.

Das Finanzamt hilft ebenfalls

Im Rahmen der Krisenmaßnahmen beschloss die Bundesregierung auch Erleichterungen im Bereich der Steuern. Folgende Maßnahmen wurden entschieden:

  1. Die Stundung von Steuerzahlungen wird erleichtert.
  2. Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden.
  3. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird derzeit verzichtet.

Fördermittel und Kredite der Bundesländer

Die klassischen Fördermittel und Kreditmöglichkeiten stehen auch umfangreich zur Verfügung, dies ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


Baden-Württemberg

Die Landesregierung bereitet Direkthilfen in Milliardenhöhe vor, um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen und um eine Welle von Insolvenzen zu verhindern.

Die Landeskreditbank (LBank) und die Bürgschaftsbank haben ihr Angebot erweitert. Die folgenden Maßnahmen wurden beschlossen: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Millionen Euro), Erhöhung der Bürgschaftsquote für Betriebsmittel auf 80 Prozent, Erhöhung der Rückbürgschaft des Bundes um 10 Prozent-Punkte, damit verringert sich das Risiko der Bürgschaftsbank auf 25 Prozent. Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe und werden von der Bürgschaftsbank ab sofort umgesetzt.

Die Landeskreditbank kann mit ihrem Angebot auch in Zeiten eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen. Die Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben. Liquiditätskredite können Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern zu
günstigsten Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Für bestehende Förderkredite bietet die L-Bank eine bis zu 12-monatige Tilgungsaussetzung an.

Bürgschaften der L-Bank: Wenn eine Hausbank wegen fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen
Unternehmen einen Liquiditätskredit / Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, kann die L-Bank im Einzelfall bis zu 80 Prozent des Risikos abnehmen. Die L-Bank übernimmt Bürgschaften von 2,5 bis 5 Mio. Euro. Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Mio. Euro – wird durch die L-Bank abgewickelt.

 

Bayern

Bayern hat am 16. März 2020 den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen. Zur Eindämmung des Virus und zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen hat das Land einen Schutzschirm in Höhe von inzwischen 20 Mrd. Euro (Stand 25.03.2020) eingerichtet, der über die Aufnahme von Krediten finanziert werden soll.

Bankbürgschaften

Die Staatsregierung erhöht den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Mio. Euro. Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent großzügig angehoben, das Antragsverfahren erheblich beschleunigt.

Soforthilfe Corona

Gerade kleinen Betrieben greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium wird schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm "Soforthilfe Corona" schaffen.

Bayernfonds

Zum Schutz größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Der Bayernfonds soll eine Alternative zu Liquiditätshilfen bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können.

Flexiblere Arbeitszeitregeln

Um kurzfristige Personal- und Produktionsengpässe auszugleichen, sollen sie vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten. Die Ausnahmen sollen längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen ermöglichen, im Einklang mit den Beschäftigten.

 

Berlin

Der Senat wird Überbrückungskredite mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin (IBB) bereitstellen. Zu diesen Mitteln werden bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsum­orientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten.

Der Liquiditätsfonds der IBB neben dem produzierenden Gewerbe auch für Tourismus, Hotellerie, Gaststätten und Einzelhandel, aber auch für Clubs und Res­taurants.

Daneben werden die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld aktuell deutlich vereinfacht sowie Unternehmen durch die erleichterten Steuerstundungen, angepasste Steuer­vorauszahlungen und dem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entlastet.

Brandenburg

Kein Kredit, sondern ein NICHT rückzahlbarer Zuschuss sollen Brandenburger Mittelständler und Freiberufler in finanziellen Notlagen bekommen. Ist die Existenz akut bedroht, fließen abhängig von der Zahl der Mitarbeiter:

  • bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000,- EUR,
  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,- EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR

Zuständig ist die ILB, die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Sie überweist das Geld kurzfristig auf das Konto, wenn die Unterlagen eingetroffen sind. Startschuss ist voraussichtlich der 25. März 2020, Anträge können gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) stellen, die die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite der ILB veröffentlicht.

Neben dieser Maßnahme wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm ("KoSta") zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.

Steuererleichterungen

Laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise zur Körperschaftsteuer können auf Antrag herabgesetzt oder angepasst werden, ohne dass an den Nachweis der Voraussetzungen allzu strenge Anforderungen gestellt werden. Auch eine Stundung fälliger Steuerforderungen ist möglich. In diesen Fällen werden die Finanzämter auf Stundungszinsen verzichten. Bei unmittelbar Betroffenen werde auch vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Ebenso können Säumniszuschläge erlassen werden. Die Ministerin empfahl den betroffenen Unternehmen, sich frühzeitig an das zuständige Finanzamt zu wenden.

Fördermittel und Darlehen

Instrumente wie die Erleichterung des Kurzarbeitergeldes sind bereits auf Bundesebene beschlossen worden. Sie sollen nun auf Landesebene angepasst und gegebenenfalls aufgestockt werden, um Brandenburger Unternehmen und Beschäftigte zu unterstützen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie stellt weitere Haushaltsmittel für die ergänzende Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen bereit.

Das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) wird entsprechend des aktuellen Bedarfs angepasst und für nahezu alle Branchen geöffnet und aufgestockt.

Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können sich ab sofort an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.

Bremen

Finanzhilfen

Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) hat eine Task Force eingerichtet. Sie hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen in der Coronavirus-Krise ein zusätzliches Budget von 10 Millionen bereitgestellt und wird hier ggf. noch nachlegen.

Mit Krediten ist die BAB in der Lage, einen Liquiditätsbedarf zu decken. Die Konditionen bei den Bürgschaften wurden jetzt nochmals verbessert um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Es stehen bis zu 1 Mio. Euro für Betriebsmittel auch für Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen als Liquiditätshilfen zur Verfügung.

Steuern

Das Finanzressort hat Steuerliche Maßnahmen zur Entlastung umgesetzt. Hierzu gehören: Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag, zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Hamburg

Über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) werden verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen angeboten. Einige Förderungen können auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden, die aufgrund von Umsatzausfällen wegen des Corona-Virus entstehen. Für kleine und mittlere Unternehmen stehen hier zum Beispiel die Förderprogramme "Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge" und "Hamburg-Kredit Wachstum" zur Verfügung.

Die IFB Hamburg bietet auch Landesbürgschaften an, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg bietet in Zusammenarbeit mit dem FHH Bürgschaften an.

Hessen

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abfedern zu können, wird die Landesregierung vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greifen. Über die WIBank bietet Hessen Betrieben in Notfällen Förderkredite an, auch Bürgschaften sind möglich.

Förderkredite

So bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Landes diverse Förderkredite an. Darunter sind auch Kredite aus dem Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK), das 2010 gezielt aufgelegt wurde, um die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise abzufedern. Hieraus können kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.

Darüber hinaus können KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten.

Bürgschaften

Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an.

Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i.d.R. über 1,25 Mio. Euro, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Mecklenburg-Vorpommern

Um den Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können, hat das Wirtschaftsministerium ein 100-Millionen-Euro-Hilfspaket geschnürt.

Sonderprogramm für Landesbürgschaften

Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PwC hat sich als Mandatar des Landes kurzfristig personell verstärkt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer soll auf 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.

Auch höhere Kredite werden verbürgt

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.

Schnelle Bürgschaften bis 250.000 Euro

Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.

Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU

Es gibt eine Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro, für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden.

Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche

Beschleunigte Auszahlung von bereits bewilligten Investitionszuschüssen (GRW) an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Zuschüsse für Forschung und Entwicklung für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.

Niedersachsen

Die Landesregierung mit einem Nachtragshaushalt ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Weg gebracht. 1,4 Milliarden Euro sollen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten. Ebenso sollen auch finanzielle Soforthilfen sowie Entschädigungen zur Unterstützung der Wirtschaft geleistet werden.

Steuern

Finanzminister Reinhold Hilbers unterstützt die bundesweite Anpassungen für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen für von den Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern sowie für die unkomplizierte und schnelle Herabsetzung von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Beispielsweise sollen in diesen Fällen auch zinsfreie Stundungen vereinbart werden können.

Bürgschaften

Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Das Land erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet.

Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.

Kredite und Förderung

Bei der NBank wird gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet (ab 25.03.2020 ist Antragsstellung möglich). Ebenfalls in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro), der voraussichtlich in sechs Wochen bereitgestellt werden kann. Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.

Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) geholfen werden kann, soll zudem ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Zugute kommen soll dieser Liquiditätszuschuss neben Kleinstunternehmen auch Familienbetrieben.Die Förderhöhe soll voraussichtlich 20.000 Euro je Unternehmen betragen, die als einmaliger Zuschuss gewährt werden.

Nordrhein-Westfalen

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat am 19. März einen Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro für die Wirtschaft des Landes zugesagt. Ausgewählte Maßnahmen des Hilfspakets:

  • Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen.
  • Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
  • Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
  • Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
  • Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
  • Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können.

Steuern

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Dafür steht ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung unter finanzverwaltung.nrw.de

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Sie können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.

Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen!

Rheinland-Pfalz

Bürgschaften und Kredite

Über die ISB sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stehen Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften zur Verfügung. Damit können Unternehmen Zeit gewinnen, um etwa Lieferketten anzupassen oder eine zeitweise geringere Nachfrage zu überbrücken. Zudem hebt die Landesregierung per Allgemeinverfügung das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen bis einschließlich 26. April 2020 komplett auf.

Es wird eine Stabsstelle "Unternehmenshilfe Corona" im Wirtschaftsministerium eingerichtet. Unternehmen können sich mit Ihren Fragen an diese Stabstelle wenden: Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.

Für konkrete Fragen zur finanziellen Wirtschaftsförderung, insbesondere auch Liquiditätshilfen (Darlehen und Bürgschaften), können sich Betriebe direkt an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wenden.

Steuern

Betroffene Unternehmen können Anpassung der Vorauszahlungen, Stundung von Ertragsteuern, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Finanzämter sind angewiesen, ihr Ermessen großzügig anzuwenden.

Saarland

Am 19. März hat die saarländische Landesregierung angekündigt, ihr Maßnahmenpaket zu erweitern. Mit den Soforthilfen und den Bürgschaften tritt das Saarland in Vorleistung, bis der Bund eigene Programme auflegt. Sollte dies der Fall sein, gelte Vorrang für die Bundes-Zuschüsse, eine Doppelförderung werde ausgeschlossen. Alle Maßnahmen sollen am Dienstag, 24. März offiziell vom saarländischen Ministerrat beschlossen werden. Danach sind auch alle Formulare online verfügbar. Die Regelungen im Einzelnen:

Steuern

Um die Liquidität in Unternehmen zu halten, können die Finanzämter Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Hierbei werden an das Vorliegen der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen gestellt. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel in diesen Fällen verzichtet werden. Auch können Steuervorauszahlungen z.B. bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder beim Gewerbesteuer-Messbetrag unkompliziert angepasst werden, wenn die Gewinne bzw. Einkünfte durch die Corona-Pandemie einbrechen.

Darüber hinaus werden bei durch die Corona-Krise Betroffenen keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen sowie keine Säumniszuschläge erhoben. Außerdem wird die derzeitige Ausnahmesituation wegen des Corona-Virus auch im Voranmeldungsverfahren, z.B. bei Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen oder Kapitalertragssteueranmeldungen berücksichtigt. Daher werden Anträge auf Fristverlängerung zur Abgabe von Voranmeldungen wohlwollend geprüft.

Soforthilfen für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmer-Soforthilfe richtet sich an Unternehmen mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme. Sie können mit einem Zuschuss zwischen 3.000 und 10.000 Euro rechnen.

Kreditprogramm

Mittelfristig können Engagements der Hausbanken mithilfe von Krediten der SIKB den Unternehmen helfen, Liquidität im Unternehmen zu halten. Daher stockt die Landesregierung das bereits angekündigte Kreditprogramm von zehn Millionen Euro auf 25 Millionen Euro auf.

10-Punkte-Plan

Am 12. März hat Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger einen 10-Punkte-Plan für die saarländische Wirtschaft vorgestellt. Dazu zählen Informations- und Beratungsangebote für Unternehmen ebenso wie schnell verfügbare Liquiditätshilfen und Bürgschaften für Unternehmen mit kurzfristigen corona-bedingten Schwierigkeiten.

Die Regierung des Saarland stellt sicher, dass jede Form flexibler Arbeitszeitgestaltung ermöglicht wird, die erforderlich ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern und Dienstleistungen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.

Sachsen

Das Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt, kann ab dem 23. März bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Das hat das Kabinett am 20. März beschlossen. Zu den Details erklärt das Wirtschaftsministerium in Dresden:

Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.

Wer ist antragsberechtigt? Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Zuwendung gewährt werden? Die Zuwendung kann erfolgen, wenn der Antragsteller zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund war und für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent prognostiziert. Die Rückzahlung des Darlehens muss bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein. Darüber hinaus darf das Darlehen nicht zur Umschuldung bestehender Betriebsmittelfinanzierungen gewährt werden.

In welcher Höhe kann ich das Darlehen erhalten? Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht. Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt.

Wo findet man die Antragsformulare und bei wem kann man den Antrag auf das Sachsen-Darlehen stellen? Die Beantragung und Ausreichung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Die Anträge auf Förderung sind bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Der Antragsteller hat die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben. Die SAB stellt die erforderlichen Formulare ab Montag, den 23. März elektronisch bereit.

Wann und wie hat die Rückzahlung zu erfolgen? Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren zinslos und bis zu 36 Monate tilgungsfrei. Auf Antrag des Unternehmens kann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit mit der SAB eine individuelle Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Wichtig ist, dass das Darlehen nachrangig ausgestaltet ist, also nicht zur Überschuldung führen oder beitragen kann.

Ich nehme bereits andere Entschädigungsleistungen in Anspruch, habe ich dennoch einen Anspruch auf das Soforthilfe-Darlehen? Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Versicherungsleistungen für Betriebsunterbrechungen / Betriebsausfall sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sollte während der Laufzeit dieses Programms ein Förderprogramm des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielrichtung für die Zuwendungsempfänger in Kraft treten, so sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Für den darüberhinausgehenden Liquiditätsbedarf kann eine Zuwendung nach dieser Richtlinie gewährt werden.

Express-Bürgschaften der BBS

Für alle sächsichen Unternehmen gibt es Fördermöglichkeiten wie zinssubventionierte Liquiditätshilfe-Darlehen, staatliche Bürgschaften und mehr, um Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken. Als Ansprechpartner steht die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zur Verfügung.

Auch die Finanzbehörden sollen betroffenen Firmen entgegenkommen. Auf Antrag könnten laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden, teilte das Finanzministerium mit. Fällige Steuerzahlungen ließen sich stunden, Säumniszuschläge könnten erlassen werden. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen könne vorübergehend verzichtet werden, sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann im MDR

Sachsen-Anhalt

Alle Unternehmen sollten sich zunächst an ihre Hausbank wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen bestehen in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren. Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank aber auch auf die Investitionsbank Sachsen-​Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-​Anhalt zugehen.

Mit rund 205 Millionen Euro der Bürgschaftsbank und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-​Anhalt werden Kredite in Höhe von insgesamt rund 390 Millionen abgesichert.

Steuerliche Hilfsangebote hat das Finanzministerium bereits angekündigt: Auf Antrag werden laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herab-​ oder ausgesetzt, Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Säumniszuschläge erlassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Jahresende verzichtet.

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat in einem ersten Schritt eine Sofort-Hilfe organisiert, insbesondere für Kleine und mittelständische Unternehmen. Neben zinslosen Steuerstundungen durch das Finanzministerium hat das Wirtschaftsministerium zusammen mit den Förderbanken die Kredit-Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft haben ihre Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern. Vor allem das Darlehensprogramm "IB.SH Mittelstandskredit" ist das zentrale Angebot an Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten. Der vom Land garantierten Rahmen wurde von fünf auf zehn Millionen Euro zu verdoppelt.

Finanzministerin Monika Heinold hat steuerliche Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen angekündigt.

Thüringen

Finanzministerin Heike Taubert sagt finanzielle Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu. Es gibt ein ausgeweitetes Bürgschaftsprogramm für alle Thüringer Unternehmer, kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler erhalten Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert.

Zudem sind die Finanzämter in Thüringen angehalten, schnell und unbürokratisch steuerliche Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet werden, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden. Die Finanzministerin ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden: "Vom freiberuflichen Musiker bis zum Messebauer, Handwerker oder Lieferanten, keine betroffene Unternehmerin und kein Unternehmer wird alleine gelassen."

 

Die passenden Förderprogramme für Ihr Bundesland können Sie hier in Erfahrung bringen -> https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Branchenspezifische Lösungen

Unser großer, branchenübergreifender Kundenstamm erlaubt es uns eng in Abstimmung mit Unternehmen zu arbeiten, die gerade hart von der Krise getroffen sind. Für die Bereiche Gastronomie und Fitness finden Sie Lösungs-Ansätze unserer bisherigen Kunden hier:

Corona-Krisen-Maßnahmen in der Gastronomie

Corona-Krisen-Maßnahmen für Fitnessstudios

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