Störerhaftung: Ist es in Deutschland anders als in anderen Ländern?

5/22/2015
Time reading time

Aufgrund der Diskussion über einen neuen Gesetzesentwurf ist das Thema Störerhaftung in aller Munde. Doch warum gibt es diese Problematik in Deutschland überhaupt und wie sieht es in anderen Ländern aus? Warum scheint Deutschland eines der wenigen Länder zu sein, dass es Geschäften und Einzelhändlern so schwer macht öffentliches WLAN anzubieten?

Deutschland hinkt bezüglich der WLAN-Abdeckung anderen Industrieländern weit hinterher

Obwohl es in Deutschland rund 1 Million freie Hotspots gibt, sind davon nur 15.000 wirklich kostenlos und öffentlich zugänglich. Andererseits kommen in Deutschland ca. 3 WLAN-fähige Geräte auf jeden Einwohner, was deutlich über dem Europaweitem Durchschnitt von 1,2 Geräten pro Kopf liegt. „Wir lassen damit große Potenziale für mobile Kommunikation ungenutzt“, sagte eco Vorstand Infrastruktur und Netze,Klaus Landefeld,„das ist ähnlich absurd, wie wenn man vor dreißig Jahren 99 Prozent der Telefonzellen abgeschlossen und damit für die Allgemeinheit unbenutzbar gemacht hätte.“Inhaber von WLAN-Zugängen haften für Rechtsverletzungen, die über diesen Zugang erfolgen. In erster Linie besteht die Vermutung, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter ist. Um von der Haftung befreit zu werden, muss er beweisen, dass die Möglichkeit existiert, dass jemand anders der Täter sein könnte.Das Argument, dass in Deutschland die Mobilfunknetze gut verbreitetsind und man deswegen einfach im Internet surfen kann, kann nicht ernst genommen werden: Obwohl immer mehr Datenvolumen von den Mobilfunk Anbietern angeboten wird, wird der Bedarf auch deutlich höher. Aktuell braucht ein Großteil der Handynutzer in Deutschland ihr Datenkontingent bereits zur Mitte des Monats auf. Freie Internetzugänge können hiereinen positiven Effekt auf das Geschäftsklima und die Gemeinschaft haben.Diese aktuelle Rechtslage hat sich durch der Wunsch der Industrie, unerlaubte Aktivitäten imWorld Wide Web zu bestrafen, ergeben. Die Störerhaftung macht es möglich immer einen Verantwortlichen zu finden, der für den möglichen Schaden aufkommt."Diese Schreiben sind mit ziemlich hohen Rechnungen für Anwaltshonorare verbunden, und das ist das eigentliche Problem", sagt Ulf Buermeyer, IT-Experte und Richter in einemInterview mit DWin Berlin. "Die Belastung entsteht also nicht durch Schadenersatzforderungen, sondern durch die Anwaltskosten, die mit den Unterlassungsschreiben an WLAN-Betreiber verbunden sind."In der Europäischen Union, ist die“Richtlinie über den elektronischenGeschäftsverkehr” Anfang dieses Jahrtausends in Kraft getreten. Vorgeschrieben wird, dass alle EU-Länder in ihren Gesetzen gewährleisten müssen, dass Internetserviceprovider nicht die Verantwortung für das Handelnihrer Kundschaft im Internet übernehmen können. Ob das bei der aktuellen Rechtslage so ist, ist zu debatieren.