Newsletter: Wie sich Unternehmen unwissentlich strafbar machen

5/25/2022
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Mittlerweile ist der digitale Newsletter fester Bestandteil des Marketings geworden, denn Newsletter bieten schnellen und regelmäßigen Versand bei geringen Kosten. Auch personalisierbare Inhalte, die eine direkte Ansprache des Kunden ermöglichen, überzeugen Unternehmer aller Branchen. Doch aufgepasst! Auch wenn es auf den ersten Blick einfach scheint, ist Newsletter-Marketing mit diversen Risiken für den Versender behaftet. Ohne es zu merken, bewegen sich viele Unternehmen gerade in Hinblick auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf dünnem Eis. Damit Sie nicht einbrechen, haben wir die wichtigsten Punkte in unserem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das UWG ist Teil des Lauterkeitsrechts und trat 1896 erstmalig in Kraft. Gemeinsam mit dem Kartellrecht, das beispielsweise Preisabsprachen verhindert, bildet es das Wettbewerbsrecht im weitesten Sinn. Ziel des UWG ist es, unlauteres (unfaires, unehrliches) Verhalten zu verhindern. So sollen Verbraucher, Mitbewerber und andere Marktteilnehmer sowie der freie Markt selbst geschützt werden. Unlauter handelt, wer beispielsweise:

Vereinfacht gesagt, regelt das UWG, wie sich Unternehmen am Markt verhalten dürfen. Zwar sieht unser Wirtschaftssystem grundsätzlich einen Wettbewerb vor, eine Regulierung ist aber dennoch erforderlich.

Wann Newsletter rechtswidrig sind

Newsletter sind in den meisten Branchen ein beliebtes Mittel zur Kundenbindung. So bieten sich Neuigkeiten zu Produkten und Infrastruktur oder Rabattaktionen an, um mit Kunden in Kontakt zu bleiben. Dabei ist das rechtskonforme Versenden eines Newsletters komplexer als das bloße Schreiben einer E-Mail.

1.) Opt-In

Wer keinen Verstoß gegen § 7 UWG und die DSGVO riskieren möchte, benötigt das ausdrückliche Einverständnis zur Kontaktaufnahme des Empfängers. Die Anmeldung zu einem Newsletter reicht noch nicht aus. Das liegt daran, dass bis hierher bloß ein Single Opt-In, also eine einfache Bestätigung, vorliegt.

2.) Double Opt-In

Seit der DSGVO ist die doppelte Bestätigung notwendig, damit Unternehmen das Einverständnis eines Empfängers nachweisen und diesen rechtssicher kontaktieren können. Ausdrücklich einverstanden ist der Empfänger erst, wenn die Anmeldung zum Newsletter nochmals bestätigt wurde. Mehrheitlich geschieht das über eine separate E-Mail.

3.) Opt-Out

Wer sich von einem Newsletter abmeldet oder dem Empfang eines Newsletters widerspricht, nutzt ein Opt-Out. Der Begriff beschreibt die technische Möglichkeit des Widerrufs oder Widerspruchs. Umgesetzt wird das oft mit einem Link am Ende einer Nachricht, beispielsweise mit dem Text “Newsletter abbestellen”.

4.) Looks matter!

Bei der Gestaltung solcher Transaktions-Mails ist jedoch Vorsicht geboten. Das Aussehen dieser Mails muss möglichst neutral sein, da sonst ein werbender Charakter entstehen könnte. Besonders deutlich wird das durch ein Urteil des Landesgerichts Stendal. So reichte bereits das Logo eines Unternehmens inklusive des Satzes “Welcome to XXX” innerhalb der Bestätigungsmail aus, um die E-Mail als Werbung gelten zu lassen.

UWG: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Es braucht keinen bösen Willen, um gegen das UWG zu verstoßen. So musste ein Dienstleister im vergangenen Jahr wegen einer E-Mail an einen Kunden 300,-€ Bußgeld zahlen. Im Fußtext der weitgehend sachbezogenen Mail befand sich eine zweizeilige Werbung:

“XXXXX. Organisiert, denkt mit, erledigt.

Nutzen Sie www.XXXXX.de”

Der Kunde bewertete daraufhin die gesamte Nachricht als Werbung. Das Problem hierbei? Der Zusendung von Werbung hatte er zuvor nicht via Double Opt-In zugestimmt. Nachdem der Kunde den Dienstleister verklagt hatte, entschied das Kammergericht Berlin letztlich zu seinen Gunsten.

UWG - Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Wichtigste auf einen Blick

  • E-Mail Newsletter ohne Einverständnis gelten nach UWG als unzumutbare Belästigung
  • Das ausdrückliche Einverständnis erlangt man über das Double Opt-In
  • Die Double Opt-In-Nachricht muss frei von Werbung und neutral im Aussehen sein
  • Der Empfänger muss sich jederzeit vom Newsletter abmelden können
  • Bei Verstoß drohen Abmahnungen und finanzielle Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden

Professionelle Unterstützung beim Online-Marketing

Wer professionelle Unterstützung bei Newslettern und Online-Marketing sucht, erhält mit dem Marketing-Paket von Socialwave gleich zwei raffinierte Lösungen. Erstens sammelt Socialwaves kostenloses Gäste-WLAN Kundendaten sowie gleichzeitig die nötigen Einverständnisse. Sie können also sofort mit Ihren Mailings loslegen! Wer kein WLAN zur Verfügung stellen kann oder will, nutzt QR-Codes auf Aufklebern und Tischaufstellern. Darüber hinaus sammelt das System auch positive Bewertungen auf Google, wodurch sich Ihr Internetauftritt verbessert. Einfach, schnell und 100 % rechtskonform.

Fazit

Hinsichtlich der langfristigen Kundenbindung ist der Newsletter eine der erfolgreichsten Marketingmaßnahmen. Es gibt kaum ein Tool mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis. Wer Gebrauch von Newsletter machen will, muss allerdings das UWG und die DSGVO beachten. Sie schützen den freien Markt, Verbraucher und Marktteilnehmer, können dem Versender aber zum Verhängnis werden. Partner wie Socialwave vereinfachen die Gestaltung, den Versand und die rechtlichen Aspekte von Newslettern.