29.06.2020 – Kürzlich wurde die fünf-Quadratmeter-Regel in Hessen aufgehoben, jedoch gelten weiterhin die Hygienemaßnahmen. Saarbrücken hingegen verzichtet auf die Maskenpflicht und das Buffet Verbot, ab heute findet die Selbstbedienung wieder statt.
Ungeachtet der momentanen Lockerungen bleiben folgende Vorschriften weiterhin bestehen.
Trotz Vorschriften wieder öffnen. Um die oben genannten Anforderungen erfolgreich zu erfüllen, ist es wichtig, in allen Bereichen des Unternehmens einen guten Plan zu haben. Zusätzlich zu den jeweiligen Hygienevorschriften in einzelnen Bundesländer sind hier ein paar Ratschläge, die bei der Wiederöffnung von Vorteil sind.
Sowohl Personal als auch Gast profitieren von einem gut organisierten Reinigungsplan für die Sanitärräume und Pausenräume. Je gründlicher, desto besser.
Da auch das Personal nicht immun gegen den Virus ist, gilt auch hier äußerste Vorsicht. Folgendes kann dabei helfen Ihr Mitarbeiter zu schützen:
Besonders jetzt mit den neuen Vorschriften, ist die Kommunikation mit den Gästen wichtig, denn diese müssen sich nun den neuen Maßnahmen und Verhaltensregeln fügen.
Um die Infektionsgefahr so niedrig wie möglich zu halten, ist es zu empfehlen nach jedem Gästewechsel die Tische, Stühle und ggf. Speisekarten und Tischdecken zu reinigen. Das zählt auch für die Arbeitsflächen, Arbeitsutensilien und die Kleidung. Unter anderem sollten alle Gegenstände für den gemeinsamen Gebrauch, die auf den Tischen liegen entfernt werden, auch gemeint ist damit die Dekorationen. Ein weiterer Tipp ist die Umstellung der Speisekarte in entweder digital oder foliert, so ist eine einfache Reinigung möglich. Die Sanitärräume und Gästeräume sollten nach Ladenschluss, einer Intensivreinigung unterzogen werden die dokumentiert wird, um bei einem Covid-19 Fall die Infektionskette zurückzuverfolgen.
Damit der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, bietet sich die Umstrukturierung des Personals in Schichten an. Somit können die Mitarbeiter ohne Hindernisse sich in den Gasträumen bewegen. Da auch die Öffnungszeiten durch die Corona-Lockerungen immer wieder variieren, ist es wichtig, die Kunden ständig auf dem Laufenden zu halten durch beispielsweise Newsletters. Zudem ist es empfehlenswert die Bestellungen der Gästeanzahl anzupassen. Dadurch können die Kosten gering gehalten werden. Da die Registrierungspflicht derzeit den Restaurantbesitzern Probleme bereitet, ist die Einverständniserklärung zur Datenerfassung sehr wichtig.
In diesem Artikel haben Sie nun einen Überblick über die Maßnahmen, die sie unternehmen können, wenn Sie wieder ihre Gastronomie öffnen oder hygienischer gestalten möchten. Die Corona-Maßnahmen schränken den normalen Betrieb zwar ein, jedoch gibt es Hoffnung auf Verbesserung. Denn immer mehr Lockerungen treten ein und damit auch ein wenig Normalität.
Checkliste für Gastronomien – https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/product-service/pdf/sonstiges/lebensmittel/fsi-checkliste-3-gastronomie.pdf?la=de-de&hash=BD3C5832FE24DCB1C03AC56BB7E6079B
FAQ Coronavirus Gastronomie – https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/faq-fragen-und-antworten/
Hygienekonzept für Bayern https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/wiederhochfahren/hygienekonzept-gastronomie/