Momentan wird immer häufiger über die sogenannte Störerhaftung diskutiert. Diese besagt, dass derjenige der einen freien WLAN –Zugang zur Verfügung stellt, auch für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet. Im Missbrauchsfall drohen dem Anbieter hohe Geld- oder sogar Haftstrafen.Anstoß zur Debatte gab der Fall des Betreibers eines Geschäfts für Licht-und Tontechnik, welcher außerdem freies WLAN für seine Kunden anbot. Dieser wurde durch Sony bezüglich Urheberrechts verklagt. Ein Nutzer des WLANs hatte ein Musikalbum zum kostenlosen Download angeboten. Der Betreiber des WLANS wollte die Abmahngebühr nicht zahlen und zog vor das Münchener Gericht. Der Kläger ist Mitglied der Piraten-Partei und wird daher von dieser finanziell unterstützt. Aufgrund der Tragweite des Falls wurde er an den europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Im März nahm der EuGH erstmals Stellung zum Fall. Deutlich wird, dass der EuGH die momentanen Auflagen als zu weitreichend deklariert. Dass die Störerhaftung jedoch komplett verabschiedet wird halten Experten für sehr unwahrscheinlich.Da die Frage der Haftung von Anschlussbetreibern bei Missbrauch durch Dritte noch nicht hinreichend geklärt ist, gibt es allerdings immer wieder Streit und Unsicherheiten. Die Rechtslage wird sich in den folgenden Monaten klären. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass eine klare Trennung zwischen gewerblichen und privaten WLAN-Anbietern vorgenommen wird. Laut CDU-Politiker Jarzombek werden zukünftig „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen von Nöten sein, um WLAN-Nutzer vom Missbrauch abzuhalten.Um auch in Zukunft rechtlich abgesichert zu sein, ist demnach eine Authentifizierungsmaßnahme nötig.Im Falle eines Missbrauchs kann dadurch der verantwortliche WLAN-Nutzer identifiziert werden und es besteht kein Risiko für den Betreiber des freien Internet-Zugangs. Rechtssichere WLAN-Hotspots können kostengünstig sein und bieten neben der Sicherheit Zusatznutzen, wie Socialmedia Marketing und Kundenanalyse.