Der Änderung des Telemediengesetzes wurde vom Bundesrat vergangene Woche zugestimmt. Durch die Gesetzesänderung sollten Betreiber von einem öffentlichen WLAN von der Haftung für Rechtsverstöße ausgeschlossen werden.Allerdings wird die Gesetzesänderung von Experten kritisiert. Sie wird eher als Kompromiss bezeichnet, anstatt einerkompletten Abschaffung des Haftungsrisikos. Ein kleiner Zusatz im Telemediengesetz besagt nach der Änderung nun, dass alle Betreiber eines lokalen WLAN-Zuganges, bezüglich der Haftung, mit Freinetzanbietern gleichgestellt sind. Dennoch können die Betreiber auch zukünftig noch mit Unterlassungsansprüchen belangt werden.Grund dafür ist, dass im Begründungstext des TMG zwar durch die Änderung festgehalten wird, die Verfolgung von WLAN Betreibern abzuschaffen, im Gesetzestext selber wurde diese Regelung aber nicht vermerkt. Daher steht es Gerichten letztendlich frei, wie im Falle einer Unterlassungsklage gehandelt wird.Faktisch steht eine Streichung der Störerhaftung also nicht im Gesetz und Unterlassungsansprüche der Rechteinhaber können auch zukünftig bestehen. Leider bleibt somit für viele Betreiber eines öffentlichen WLAN Zuganges die Frage offen, wie risikobehaftet es wirklich ist, den Kunden einen freien Zugang zum Internet zu gewähren.Für die Unternehmen ist weiterhin Vorsicht geboten und die Freigabe eines öffentlichen Hotspots sollte nicht überstürzt werden. Um vollkommen abgesichert zu sein müssen die WLAN-Nutzer protokolliert und nachvollzogen werden können. Mit Socialwave sind Sie weiterhin rechtlich auf der sicheren Seite und können zusätzlich kostengünstiges Social-Media-Marketing betreiben.