Sie möchten in Ihrem Geschäft freies WLAN für Ihre Kunden anbieten? Doch Sie haben schon von Abmahnungen gehört, weil Gäste illegale Downloads durchgeführt haben. Dann ist die Rede von der sogenannten "Störerhaftung". Im folgenden Artikel möchten wir kurz erklären, um was es dabei genau geht.
Im deutschen Recht bezeichnet man die Störerhaftung, als die Verantwortlichkeit eines Handlungsstörers, Zustandsstörers oder Mitstörers. Alle die in irgendeiner Weise willentlich und in direktem, ursächlichem und angemessenem Zusammenhang zwischen der Handlung eines Schädigers und dem dadurch entstandenenSchadenstehen, können verantwortlich gemacht werden. Das heißt, dass der Anschlussinhaber verantwortlich für Rechtsverletzungen durch seinen Internetanschluss ist.
Diese rechtliche Lage verursacht die aktuellsehr schlechte WLAN Abdeckung in Deutschland, vor allem im internationalen Vergleich. Sehr wenige Restaurants bieten freies WLAN an. Falls sie es doch tun, dann meistens teuer und zeitlich begrenzt oder ungeschützt und nicht rechtssicher. Ein Biespiel hierfür ist die “Gäste-WLAN” Funktion, die manche Router anbieten. Diese Funktion trennt zwar die Gäste vom Haupt-Netzwerk, der Internetanschluss ist aber trotzdem der selbe und es giltnach wie vor: der Anschlussinhaber haftet.Im deutschen Bundestag wird seit Anfang März der Entwurf für die Aktualisierung des WLAN-Gesetzes besprochen. Mehr dazu im Beitrag nächste Woche.Möchten Sie Ihren Gästen abmahsicheres und zuverlässiges Internet anbieten? Nutzen Sie die Hotspotlösung von Socialwave. Vectorgraphik von Freepik erstellt