Sicheres Gäste WLAN - 4 Dinge, die man beachten muss

1/11/2018
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Am 22.09.2017 hat der Bundesrat das vom Bundestag bereits am 30.06.2017 verabschiedete Telemediengesetz gebilligt. Das neue Gesetz regelt unter anderem die Störerhaftung für Anbieter von öffentlich zugänglichem WLAN und soll zum Ende dieser führen. Das Ziel war es für z.B. Gastronomen, Hotels, Ferienwohnungen und andere Anbieter Sicherheit und Klarheit zu schaffen. Doch wie ist der aktuelle Stand Anfang 2018? Wir möchten Ihnen einen Überblick geben was Sie beachtet müssen, wenn Sie sicheres Gäste WLAN für Ihre Kunden anbieten möchten.

Sicheres WLAN für Ihre Kunden:

1. Was galt mit der Störerhaftung?

Die Störerhaftung besagte, dass die Anbieter eines offenen Gäste WLANs für illegale Aktivitäten in diesem Netzwerk haftbar gemacht werden konnten. Wurden zum Beispiel illegal Musik oder Filme in einem freien WLAN heruntergeladen erhielt der Anschlussinhaber eine Abmahnung. Wenn er die fremde Nutzung nicht nachweisen konnte, wurde der Inhaber teilweise zu empfindlichen Geldstrafen aufgefordert. Hierbei spielte es nach dem Gesetz keine Rolle, ob der Betreiber der Verursacher war. Aus diesen Gründen gab und gibt es weiterhin, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, kaum öffentliches WLAN in Deutschland.

2. Wie ist der aktuelle Rechtsstand?

Die bisher geltende Störerhaftung für Anbieter von offenem WLAN ist seit dem geänderten Telemediengesetz abgeschafft. Doch damit ist das Problem nicht endgültig aus der Welt. Statt einer Störerhaftung werden Betreiber in Missbrauchsfällen zur Sperrung bestimmter Inhalte, sogenannter Netzsperren, verpflichtet. Werden illegale Internetaktivitäten in einem offenen Netzwerk erkannt, kann der Anbieter in die Pflicht gezogen werden den Zugriff auf bestimmte Inhalte dauerhaft zu verhindern. Findet dies nicht statt, steht der Betreiber weiterhin in der Haftung.

3. Wer ist bei Rechtsverstößen Ansprechpartner?

Bei Rechtsverstößen ist immer der Anschlussinhaber der erste Ansprechpartner und erhält mögliche Mahnschreiben. Werden Verstöße aufgedeckt, liegen außer der IP-Adresse des Anschlusses meist keine weiteren Informationen vor. Kanzleien, die sich zum Beispiel mit Urheberrechtsverletzungen beschäftigen, haben lediglich die IP-Adresse, um Netzsperren wirkungsvoll zu erzwingen. Mit dem Socialwave Gäste WLAN sind Sie ohne Probleme in der Lage, die Geräte des entsprechenden Zeitraums eines Verstoßes festzustellen und können diese an die entsprechende Behörde weiterleiten. Hierdurch sind Sie rechtssicher vor Strafen geschützt.

4. Schutz für Ihr internes Netz?

Um das eigene Netz vor Angriffen zu schützen, ist es wichtig den Gästen ein separates Netzwerk zur Verfügung zu stellen. So sind Ihre Daten und Geräte wie z.B. Kassen, Tablets und Bürocomputer vor möglichen Hackerangriffen geschützt. Durch einen unabhängiges Netz von Socialwave können Sie ihren Gästen WLAN zur Verfügung stellen und müssen sich keine Sorgen vor möglichen Übergriffen machen.

Unser Tipp: Trennen Sie immer Ihr internes Netzwerk und ein mögliches Netzwerk für Ihre Kunden.

 

 

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