Missverständnisse zum Thema WLAN: Wir klären Sie auf!

2/18/2021
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Dank der Corona-Krise wurde uns in dem vergangenen Jahr eines verdeutlicht: die Bedeutung eines funktionierenden WLAN-Routers in den heimischen vier Wänden. Seit 1990 existiert die Funktion einer WLAN-Verbindung. Im Jahr 2020 verfügten 96 % der deutschen Haushalte über einen Internetzugang. Ein Leben ohne WLAN-Netzwerk ist heutzutage kaum vorstellbar. Auch ein Besuch im Café, Restaurant oder eine Fahrt in der Bahn, bleibt nicht ohne die Nutzung des öffentlichen WLANs aus. Viele Menschen treten dieser Entwicklung mit Skepsis entgegen. Es kursieren nach wie vor zahlreiche Missverständnisse zum Thema WLAN. In diesem Blogbeitrag möchten wir diese für Sie aufdecken.

Fakten zum Thema WLAN

Die Frage, wofür die Abkürzung WLAN eigentlich steht, haben Sie sich wahrscheinlich auch einmal gefragt. WLAN steht für Wireless Local Area Network und bedeutet übersetzt "drahtloses, lokales Netzwerk". Über WLAN können Geräte per Funkverbindung mit dem Internet verbunden werden. Hierfür wird kein Kabel benötigt. Für alle drahtlosen und lokalen Datennetze steht das Wort WLAN als Oberbegriff. Im weiteren Verlauf werden wir Ihnen zunächst einige grundlegende Fakten zum Thema WLAN vorstellen.

Funktionsweise

Ein Breitbandanschluss (z.B. DSL oder VDSL) und ein WLAN-Router sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein kabelloses Netzwerk. Sobald die WLAN-Funktion des Routers aktiviert ist, funkt dieser permanent auf einer Frequenz zwischen 2400 und 5725 MHz (Megahertz). Jegliche WLAN-fähigen Endgeräte, wie beispielsweise Smartphones oder Tablets, können mit dem Router verbunden werden.

Geschwindigkeit

Im Jahr 1997 wurde der erste Standard für die kabellose Internetverbindung (IEEE 802.11) mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 2 MBit/s festgelegt. In den vergangenen Jahren wurde dieser stetig erweitert und verbessert. Heutzutage werden mit dem Standard IEEE 802.11ax (2020) Geschwindigkeiten von bis zu 1300 MBit/s ermöglicht.

Reichweite

Ein WLAN-Router sollte möglichst weit oben in einem Raum platziert werden, um den WLAN-Empfang optimal zu nutzen. Hinzukommend sollte der Router frei stehen und zwar in einem zentral gelegenen Raum. Die Position des Routers ist entscheidend für einen guten WLAN-Empfang, da dieser über Rundstrahlantennen verfügt. Das WLAN-Signal verbreitet sich sozusagen kugelförmig in alle Richtungen. Hierbei befindet sich der Router in der Mitte der Kugel. Zwischen dem Router und anderen WLAN-Geräten sollten sich wenige Hindernisse befinden. Die größten Hindernisse für das WLAN-Signal stellen metallische und wasserhaltige Objekte wie Heizungskörper oder Kühlschränke dar. Es ist ebenfalls zu beachten, dass der Router entfernt von anderen Funksendern wie Mikrowelle, Babyfon oder Bluetooth-Geräten steht.

Sicherheit

Um die Sicherheit des heimischen drahtlosen Netzwerkes zu gewährleisten, sollte das Signal verschlüsselt sein. Auf diese Weise wird verhindert, dass Fremde den Internetzugang nutzen und auf persönliche Daten zugreifen. Daher ist es wichtig, dass Authentifizierung und Verschlüsselung des Netzwerkes immer aktiv sind!

Nicht überall ist WLAN notwendig

Fünf Missverständnisse zum Thema WLAN

1. WLAN-Strahlungen sind gesundheitsschädlich

Falsch! Vorweg ist es wichtig zu erklären, wie stark diese Strahlungen überhaupt sind. Je nach Frequenzbereich transportieren WLAN-Verbindungen zwischen 100 Milliwatt und einem Watt Energie (Strahlungsleistung). Die Strahlungsleistung misst, wie stark ein (meist elektronisches) Gerät in dessen Umgebung abstrahlt. Das bedeutet, dass je weiter Sie sich von der Strahlungsquelle entfernen, desto schwächer wird die Strahlung. Gleiches gilt für die Belastung. Als Vergleich: Eine durchschnittliche Energiesparlampe nimmt zwischen fünf und 25 Watt auf. Bei Glühbirnen sind es noch mehr, nämlich zwischen 15 und 300 Watt.

Elektrogeräte mit WLAN-Empfang überschreiten nicht die gesetzlichen Grenzwerte. Hierbei bezieht sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf die Spezifische Absorptionsrate (SAR). Diese gibt an, wie viel Strahlungsleistung menschliches Gewebe absorbiert. Laut den Behörden gelten 0,08 Watt pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich. Dieser Wert ist etwas geringer, als die maximale Strahlungsleistung von WLAN. Hinzukommend wird der ganze Körper selten von WLAN bestrahlt. Bereits bei einem Abstand von einem Meter sinken die Belastungswerte um 80 Prozent.

Aber, WLAN-Strahlung sorgt für Elektrosmog (elektronische Strahlenbelastung). Diese wird durch die Vielzahl elektronischer Geräte verursacht. Derartige Strahlungen können negative Auswirkungen beim Menschen verursachen, z.B. Dekonzentration, Kopfschmerzen oder Verspannungen. Während der derzeitigen Hochphase des Homeoffice wird der ein oder andere von Ihnen wahrscheinlich selbst einige negative Effekte erlebt haben.Ein paar simple Tipps von uns für diejenigen, die Ihren Körper trotz alledem nicht unnötig mit WLAN-Strahlungen belasten möchten:

  • Halten Sie die vom Hersteller empfohlenen Mindestabstände ein.
  • Versuchen Sie die WLAN-Router möglichst weit entfernt von Orten zu platzieren, an denen Sie sich lange Zeit aufhalten (z.B. das Bett oder der Arbeitsplatz).
  • Verzichten Sie, wenn möglich, auf WLAN und greifen Sie auf Kabelverbindungen zurück.
  • Mit einer Zeitschaltuhr oder über die Routereinstellungen können Sie das WLAN ausschalten, wenn Sie es nicht benötigen – beispielsweise nachts.

2. Alle WLAN-Router sind gleich

Falsch! Heutzutage ist ein funktionierender WLAN-Router ein wesentlicher Bestandteil, nicht nur im Haushalt, sondern auch in Unternehmen. Die verschiedenen WLAN-Router weisen zwar äußerliche Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich aber erheblich in ihrer Qualität. Einerseits gibt es Unterschiede in der eingesetzten Technologie, welche das WLAN-Signal aussendet. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Stabilität des Signals aus. Andererseits befindet sich in jedem WLAN-Router ein kleiner Computer. Von dessen Rechenleistung ist es abhängig, wie viele Nutzer der Router gleichzeitig versorgen kann. Daher ist es wichtig, dass im öffentlichen oder kommerziellen Bereich spezielle und leistungsstarke Hardware,  die über eine ausreichende Leistung verfügen, eingesetzt werden. Auf diese Weise können problemlos hunderte oder sogar tausende Nutzer das WLAN benutzen.

WLAN Router
WLAN Router von Socialwave und MeinHotspot

3. WLAN kann einfach für alle freigegeben werden

Im Sommer 2017 wurde das Telemediengesetz geändert. Es entstand der Eindruck, dass die Störerhaftung ("Haftung bei WLAN-Netzen") abgeschafft worden ist. Dies würde bedeuten, dass jeder das eigene WLAN offen anbieten kann ohne dafür haften zu müssen, wenn fremde Nutzer darüber etwas Illegales tun. Auf diese Weise würde das WLAN-Netzwerk einen rechtsfreien Raum darstellen, in dem jeder tun kann, was derjenige möchte. Eine mögliche Strafverfolgung würde nicht stattfinden.Allerdings ist diese Auffassung der Gesetzänderung falsch! Bis zum Sommer 2017 war es für Anwälte möglich kostenpflichtige Abmahnungen zu versenden. Dies war beispielsweise der Fall, wenn der Upload von urheberrechtlich geschützten Material (z.B. Musik oder Filme) nachgewiesen werden konnte. Im Umkehrschluss bedeutete dies für die Anbieter von offenem WLAN, dass jederzeit mit Kosten gerechnet werden musste. Diese Vorgehensweise hat der Gesetzgeber im Juni 2017 unterbunden. Aber dies heißt nicht, dass man generell nicht mehr haftet, wenn über den eigenen WLAN-Anschluss etwas Illegales verbreitet wird.Nun sieht das Vorgehen folgendermaßen aus: Die entsprechende Anwaltskanzlei muss lediglich den regulären Weg beschreiten. Meist läuft dies auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Dementsprechend bedeutet für Anbieter öffentlicher WLAN-Netzwerke das Gesetz von 2017, dass ein einfacher Hinweis nicht von der Haftung entbindet. Jederzeit ist der Anschlussinhaber, die einzig zu ermittelnde Person, welche zudem der erste Ansprechpartner für Polizei und Staatsanwaltschaft ist. Im schlimmsten Fall müssen sich diese Anbieter für die Verstöße anderer verantwortlich machen. Hinzukommend wurde ein Anspruch auf Netzsperren eingeführt. Das bedeutet, dass ein Anschlussinhaber dazu verpflichtet werden kann bestimmte Webseiten zu sperren. Ziel ist es, Missbrauch durch fremde Nutzer zu verhindern.

4. Mobiles Internet verdrängt WLAN

Seit 15 Jahren erfreut sich das mobile Internet für Smartphones mit dem Standard "UMTS" zunehmender Beliebtheit. Gleichzeitig erhoben sich die ersten Stimmen, welche die Notwendigkeit von WLAN anzweifelten.Heutzutage sind Mobilfunk und WLAN zwei parallele existierende Standards. Mit beiden kann das Internet drahtlos benutzt werden. Mobilfunk ist überall verfügbar und es ist möglich auch von unterwegs immer online zu sein. Allerdings sieht die Realtiät anders aus. Die Geschwindigkeit ist stark von der Region und der Anzahl der gleichzeitigen Nutzer abhängig. Hierbei ist das Problem, dass stets die verfügbare Kapazität (Bandbreite) mit allen anderen Nutzern geteilt werden muss. Dies führt zu starken Schwankungen. Daher ist es möglich, dass in bestimmten Regionen nur eine sehr gerine Geschwindigkeit vorherrscht.Das Thema Datenvolum ist ebenfalls relevant. Aufgrund streamen von Musik oder Filmen über beispielsweise Spotify oder Netflix ist das vorhandene Datenvolum schnell erschöpft. Da in Zukunft viele Anwendungen Daten nicht mehr auf dem Smartphone, sondern im Internet speichern, wird der Datenbedarf stark zunehmen.Daher ist es falsch, dass das WLAN vom mobilen Internet verdrängt wird. Professionelle WLAN-Netze bieten Ihren Nutzern eine hohe Bandbreite und es bestehen keine Bedenken beim Streamen, Surfen oder Downloaden. Das eigene Datenvolum wird niemals verbraucht.

5. WLAN für Gäste sind unnötige Kosten

Falsch! Zunächst stellt eine professionelle WLAN-Infrastruktur mehr Kosten dar. Diese werden für den einmaligen Aufbau und den Betrieb verwendet. Mittlerweile sind WLAN-Hotspots nicht nur ein Service für Gäste und Kunden, sondern ein wichtiges Werbeinstrument für Ihr Unternehmen. Beispielsweise können Gäste eines Restaurants bereits während des Login-Vorgangs die Speisekarte auf dem Display lesen. Der Gast wird diese in jeden Fall wahrnehmen.

Außerdem ist es möglich, verschiedenste Social-Media-Profile mit einzubinden. Auf diese Weise werden potenzielle Follower generiert und es besteht die Möglichkeit ein Feedback zu geben. Natürlich existieren viele weitere Möglichkeiten, um mit dem Gäste-WLAN Ihr Unternehmen bzw. Ihre Dienstleistung zu unterstützen.

Öffentliches WLAN-Netzwerk

Fazit

Die Einrichtung eines professionellen WLAN-Netzwerkes beinhaltet nicht nur eine gewisse Annehmlichkeit für Ihre Gäste, Kunden oder Patienten, sonden zusätzlich haben Sie die Möglichkeit verschiedene Marketing-Tools zu verwenden. Eine anhaltende Bindung zu Ihren Gästen, Kunden oder Patienten steht hierbei im Vordergrund. Mithilfe dieses Blogbeitrages konnten wir Ihnen zahlreiche Vorzüge eines WLAN-Netzwerkes aufzeigen und zudem einige Missverständnisse bezüglich diesem Themas beseitigen. Nutzen Sie Ihre Chance und lasse Sie für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Dienstleistung ein professionelles WLAN-Netzwerk einrichten! Besonders während der anhaltenden Corona-Pandemie wird sich diese Investition auszahlen. Auf diese Weise wird die Beziehung zu Ihren Gästen, Kunden oder Patienten aktiv bestehen bleiben.Mit unserem WLAN Marketing-Paket machen Ihre Kunden/Patienten/Gäste Werbung für Sie, sind glücklich und empfehlen Sie weiter.