EuGH Urteil zu Facebook-Pages erklärt

6/13/2018
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Bitte beachten Sie, dass es sich um einen redaktionellen Beitrag und nicht um eine rechtliche Beratung handelt.Für weiterführende Informationen können Sie die EuGH-Webseite besuchen (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/).

Die Aufregung rund um die neue Datenschutzgrundverordnung der EU vom 25. Mai 2018 ist noch immer groß. Die Unsicherheit unter kleinen und mittelständischen Unternehmen bleibt bestehen. Besser gesagt hat sie sich nach dem EuGH Urteil zu Facebook in Panik verwandelt und viele Betreiber von Facebook-Fanpages fürchten nun Anzeigen. Die Hintergründe zum Urteil, warum die Panik unbegründet ist und was die Alternativen zu Facebook sind, verraten wir Ihnen in diesem Artikel:

Was bedeutet das EuGH Urteil zu Facebook wirklich?

Alles hat damit angefangen, dass das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein das Betreiben ihrer Facebook-Seite untersagt hat. Im Grunde genommen geht es darum, ob allein Facebook datenschutzrechtlich für die Tracking-Funktionen verantwortlich ist oder auch die Betreiber von Facebook-Pages. Hierzu zählen sowohl private Fan-Pages als auch Markenseiten auf Facebook.

Die deutschen Gerichte sahen in ihrem Urteil stets Facebook als den Allein-Verantwortlichen.  Als die Klage jedoch vor den Europäischen Gerichtshof ging entschied dieser anders: Betreiber von Facebook-Seiten haben beim Datenschutz eine Mitverantwortung. Im Folgenden brach Panik unter den Seitenbetreibern aus. Doch ganz so schlimm ist es nicht…

Wer ist verantwortlich?

Wir können Ihnen die Angst nehmen: es ist noch nicht so weit, dass Sie Ihre Facebook-Seite abschalten müssen. Expertin Carmen Brablec betont im Interview mit der „absatzwirtschaft“, dass die Verantwortlichkeit der Betreiber nur ermessensgerecht ausgelegt werden kann. Schließlich haben die Betreiber aktuell keinen Einfluss darauf, was mit den Daten passiert die Facebook sammelt. Zudem haben Sie weder Einfluss noch Kontrollrechte über die Daten.

Auch der EuGH fügt dem Urteil hinzu: „dass die amerikanische Gesellschaft Facebook und … deren irische Tochtergesellschaft Facebook Ireland als „für die Verarbeitung“ der personenbezogenen Daten… „Verantwortliche“ anzusehen sind.“ Zudem weißt der Gerichtshof darauf hin, dass die Datenschutzrechtler auch direkt gegen Facebook hätten wenden können. Hier finden Sie die Pressemitteilung des EuGH.

socialwave Facebook-Seite

Was soll ich jetzt mit meiner Facebook Page machen?

Wenn Sie 110% sicher gehen wollen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Seite abzuschalten. Jedoch raten viele Experten erstmal abzuwarten, denn bis jetzt ist noch nichts final entschieden. Die Facebook Seite ist für viele Unternehmen der wichtigste Weg des Online-Marketings. Somit wäre ein Verzicht in der heutigen digitalen Welt fatal für viele Unternehmen.

Nichtsdestotrotz schadet es nicht, sich nach dem EuGH Urteil zu Facebook nach anderen Möglichkeiten des Online Marketings umzuschauen. Natürlich muss auch hier auf die DSGVO-Konformität geachtet werden. Socialwave bietet neben dem Gäste WLAN Login über Facebook auch den E-Mail und WhatsApp Login an. Über E-Mail können Sie gezieltes Marketing betreiben. Dank der rechtlichen Absicherung des Gäste WLAN Hotspots von Socialwave, ist das Verschicken der E-Mails konform mit der DSGVO. Hier müssen Sie sich also gar keine Sorgen machen. Über WhatsApp erreichen Sie Ihre Kunden sogar noch besser und die Öffnungsrate ist höher, da es sich um einen Messenger handelt.

Fazit:

Zunächst heißt es Abwarten – am sinnvollsten wäre, wenn Facebook reagiert und besser über die Nutzung der Daten aufklärt und datenschutzkonforme Wege wählt. Das weitere Vorgehen im Fall Schleswig-Holstein entscheidet sich in nächster Zeit. Bei Fragen zu den Socialwave Login-Methoden oder Interesse an unserer DSGVO-konformen WLAN Lösung, freuen wir uns über Ihren Anruf oder über eine Nachricht.