DSGVO - Fragen & Antworten zur neuen Datenschutz Grundverordnung

4/23/2018
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Am 25. Mai 2018 erlangt die EU DSGVO Geltung.
Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung können bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des Jahresumsatzes anfallen.

Um Ihnen diese Situation zu ersparen, beantworten wir die 5 wichtigsten Fragen zur DSGVO 2018.

Bitte beachten Sie, dass es sich um einen redaktionellen Beitrag und nicht um eine rechtliche Beratung handelt.
Für weiterführende Informationen können Sie die DSGVO-Webseite besuchen (https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-1/).

Bußgelder vermeiden - Fragen & Antworten zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

1) Was ist die DSGVO?

Im Grunde genommen regelt die neue Datenschutzgrundverordnung europaweit den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten.
Dadurch verliert die jetzige Verordnung BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in vielen Bereichen an Geltung.

2) Was ist das Ziel der DSGVO?

Bisher gelten innerhalb der EU unterschiedliche Datenschutzgesetze und damit unterschiedliche Standards.
In Zukunft können sich Unternehmer dank der DSGVO auf eine einheitliche Regelung verlassen.
Außerdem soll die neue Verordnung Daten der Nutzer besser schützen, als es bisher der Fall ist. Dies soll durch deutlich höhere Bußgelder bei Vergehen gegen den Datenschutz versichert werden.
Des Weiteren sind auch Unternehmen außerhalb der EU von der Regelung betroffen, sofern sie Daten von Kunden aus der EU verarbeiten. Dementsprechend betrifft die DSGVO auch Cloud Dienste und soziale Netzwerke aus den USA.

3) Betrifft mich die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO?

"Die DSGVO betrifft doch nur Shops und wirklich große Unternehmen... Ich habe damit nichts zu tun." Diese Denkweise kann fatal enden. (Kleinere Vergehen werden mit Bußgeldern ab 10 Mio. € bestraft.)
Die neue Datenschutzgrundverordnung betrifft JEDES Unternehmen mit einer Präsenz im Internet. Egal ob es sich um Nutzer-Tracking (z.B. mit Google Analytics), Kundendaten, Werbung auf Facebook, Newsletter, Cookies oder die eigene Datenschutzerklärung handelt... All diese Bereiche fallen unter das neue Gesetz.

Anders gesagt muss auch jeder, der eine nicht rein private Webseite betreibt, handeln.

Zudem sind auch Personen die freies WLAN anbieten von der Datenschutzgrundverordnung betroffen.

4) Was ändert sich? Die wichtigsten neuen Regelungen auf einem Blick!

  • Aus BDSG wird DSGVO
  • Individuelle Rechte der Nutzer werden gestärkt
  • Bußgelder steigen drastisch an

Stärkere Nutzer- und Verbraucherrechte

Nutzer haben u.a. das Recht auf Datenübertragbarkeit. Das heisst sie können die Übertragung ihrer personenspezifischen Daten von einem Verantwortlichen zum Anderen verlangen.
Des Weiteren haben Nutzer folgende Rechte:

  • "Recht auf Vergessenwerden" von Nutzerdaten
  • Ausdrückliche Zustimmung zur Kontaktaufnahme notwendig
  • Auskunft über Ort und Dauer der Datenspeicherung

Räumlicher Anwendungsbereich:

Zudem folgt aus der neuen Datenschutzgrundverordnung auch, dass Datenverarbeiter außerhalb der EU zur Rechenschaft gezogen werden können.
Es spielt keine Rolle, wo die Daten verarbeitet werden. Sobald Nutzerdaten aus der EU verarbeitet werden, greift die neue Verordnung.

Mitteilungspflicht bei Verletzungen:

Außerdem muss der Verantwortliche den Betroffenen nach dem Entdecken einer Datenverletzung innerhalb von 72 h darüber informieren.

Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten

Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche hat dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen eingehalten werden

Deutlich höhere Bußgelder bei Verstößen (ab 10 Mio. €)

Bestellung eine Datenschutzbeauftragten bei Unternehmen, deren Tätigkeit gem. Art. 35 ff. DSGVO besonderer Kontrolle bedarf

 

Fazit:

Die neue Datenschutzgrundverordnung der EU hat zurecht für viel Gesprächsbedarf in der Welt der Webseitenbetreiber gesorgt.
Jedoch ist es aber noch nicht zu spät, Maßnahmen zu ergreifen. Mehr Informationen zur Datenschutzgrundverordnung vor dem Start am 25. Mai 2018 finden Sie auch hier.

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