Am 25. Mai 2018 erlangt die EU DSGVO Geltung.
Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung können bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des Jahresumsatzes anfallen.
Um Ihnen diese Situation zu ersparen, beantworten wir die 5 wichtigsten Fragen zur DSGVO 2018.
Bitte beachten Sie, dass es sich um einen redaktionellen Beitrag und nicht um eine rechtliche Beratung handelt.
Für weiterführende Informationen können Sie die DSGVO-Webseite besuchen (https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-1/).
Im Grunde genommen regelt die neue Datenschutzgrundverordnung europaweit den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten.
Dadurch verliert die jetzige Verordnung BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in vielen Bereichen an Geltung.
Bisher gelten innerhalb der EU unterschiedliche Datenschutzgesetze und damit unterschiedliche Standards.
In Zukunft können sich Unternehmer dank der DSGVO auf eine einheitliche Regelung verlassen.
Außerdem soll die neue Verordnung Daten der Nutzer besser schützen, als es bisher der Fall ist. Dies soll durch deutlich höhere Bußgelder bei Vergehen gegen den Datenschutz versichert werden.
Des Weiteren sind auch Unternehmen außerhalb der EU von der Regelung betroffen, sofern sie Daten von Kunden aus der EU verarbeiten. Dementsprechend betrifft die DSGVO auch Cloud Dienste und soziale Netzwerke aus den USA.
"Die DSGVO betrifft doch nur Shops und wirklich große Unternehmen... Ich habe damit nichts zu tun." Diese Denkweise kann fatal enden. (Kleinere Vergehen werden mit Bußgeldern ab 10 Mio. € bestraft.)
Die neue Datenschutzgrundverordnung betrifft JEDES Unternehmen mit einer Präsenz im Internet. Egal ob es sich um Nutzer-Tracking (z.B. mit Google Analytics), Kundendaten, Werbung auf Facebook, Newsletter, Cookies oder die eigene Datenschutzerklärung handelt... All diese Bereiche fallen unter das neue Gesetz.
Anders gesagt muss auch jeder, der eine nicht rein private Webseite betreibt, handeln.
Zudem sind auch Personen die freies WLAN anbieten von der Datenschutzgrundverordnung betroffen.
Stärkere Nutzer- und Verbraucherrechte
Nutzer haben u.a. das Recht auf Datenübertragbarkeit. Das heisst sie können die Übertragung ihrer personenspezifischen Daten von einem Verantwortlichen zum Anderen verlangen.
Des Weiteren haben Nutzer folgende Rechte:
Räumlicher Anwendungsbereich:
Zudem folgt aus der neuen Datenschutzgrundverordnung auch, dass Datenverarbeiter außerhalb der EU zur Rechenschaft gezogen werden können.
Es spielt keine Rolle, wo die Daten verarbeitet werden. Sobald Nutzerdaten aus der EU verarbeitet werden, greift die neue Verordnung.
Mitteilungspflicht bei Verletzungen:
Außerdem muss der Verantwortliche den Betroffenen nach dem Entdecken einer Datenverletzung innerhalb von 72 h darüber informieren.
Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten
Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche hat dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen eingehalten werden
Deutlich höhere Bußgelder bei Verstößen (ab 10 Mio. €)
Bestellung eine Datenschutzbeauftragten bei Unternehmen, deren Tätigkeit gem. Art. 35 ff. DSGVO besonderer Kontrolle bedarf
Die neue Datenschutzgrundverordnung der EU hat zurecht für viel Gesprächsbedarf in der Welt der Webseitenbetreiber gesorgt.
Jedoch ist es aber noch nicht zu spät, Maßnahmen zu ergreifen. Mehr Informationen zur Datenschutzgrundverordnung vor dem Start am 25. Mai 2018 finden Sie auch hier.
Im Folgenden wird im Bereich des Gäste-WLANs die Nutzung von rechtssicherem Internet jetzt noch wichtiger.
Auf jeden Fall sind sowohl Anbieter als auch Nutzer des freien WLANs von Socialwave abgesichert.
Dementsprechend bieten unsere Kunden ihren Gästen schnelles & rechtssicheres Internet und profitieren außerdem von den Marketingmöglichkeiten.
Mit unserem WLAN Marketing-Paket machen Ihre Kunden/Patienten/Gäste Werbung für Sie, sind glücklich und empfehlen Sie weiter.