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In Karlsruhe hat der der Bundesgerichtshof (BGH) nun die 2017 beschlossene Abschaffung der Störerhaftung bestätigt. Der BGH urteilte, dass das neue Telemediengesetz (TMG) grundsätzlich mit dem Europarecht vereinbar ist. Trotzdem bleiben viele Fragen offen - und WLAN Netzwerke geschlossen. Denn wieder einmal wurden einige Einschränkungen für Netzwerk-Betreiber beschlossen. Durch die bestehende Unsicherheit entscheiden sich viele potenzielle Hotspot-Betreiber gegen das Bereitstellen ihres WLANs für die Öffentlichkeit - und Deutschland bleibt eine WLAN-Wüste.
Die Abschaffung der Störerhaftung kommt vor allem Unternehmen, wie Hotels, Gastronomien oder Fitnessstudios zu Gute, die einen öffentlichen Hotspot anbieten. Seit 2017 kann der Gesetzgeber oder Urheber den Hotspot-Anbieter nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich machen. Das neue TMG schützt den Netzwerkanbieter also vor großen Abmahnwellen mit hohen Kosten. Der Bundesgerichtshof hat die Änderung von 2017 nun weitestgehend bestätigt - jedoch mit einem Haken. Zwar ist die Haftungsfrage einfacher geworden, trotzdem hat der BGH entschieden, dass WLAN-Betreiber gerichtlich zur Sperrung bestimmter Inhalte verpflichtet werden können. Dies kann "die Pflicht zur Registrierung von Nutzern, zur Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder - im äußersten Fall - zur vollständigen Sperrung des Zugangs umfassen". Das bedeutet also, dass der Urheber den Betreiber des WLANs über gerichtlichen Weg zu Netzsperren verpflichten kann. Zuvor muss er den Hotspot-Betreiber jedoch auf die Verletzung seines Rechts aufmerksam machen. Das Gericht entscheidet in den einzelnen Fällen dann die anzubringenden Sperrungen.
Selbstverständlich darf ein öffentlicher WLAN Hotspot kein rechtsfreier Raum sein, indem man illegal Musik, Spiele und Filme down-, bzw. uploaden kann. Doch die erneute Einschränkung verkompliziert wieder einmal das Anbieten von öffentlichen WLAN Netzwerken. Anbieter müssen Ihre Anschlüsse gegebenenfalls durch ein Passwort sichern, bestimmte Seiten blockieren und im schlimmsten Fall sogar den ganzen Zugang für die Nutzer sperren.
Das Schützen des Urheberrechts ist wichtig und sinnvoll, jedoch stellt sich die Frage inwiefern die Sperrungen dazu beitragen. Es ist in der heutigen Zeit unmöglich aus der ganzen Fülle des Internets alle Seiten herauszufiltern, die illegales Filesharing ermöglichen. Zudem wäre dann eine generelle Sperrung der Seiten sinnvoller, als nur an vereinzelten WLAN Hotspots.
Obwohl Anbieter öffentlicher WLAN Hotspots keine Haftung mehr für illegalen Internet-Konsum tragen, können sie ihr Netzwerk nicht so einfach freigeben. Ansonsten müssen Sie mit Gerichtsverfahren und nervigen Sperrungen rechnen. Die Unsicherheit bezüglich öffentlichem WLAN bleibt - und das schreckt viele Unternehmen ab.
In dem konkreten Fall, der vom BGH geprüft wurde, handelt es sich sowohl um einen Verstoß gegen die aktuelle, als auch die frühere Fassung des Telemediengesetzes. Eine Computerspiel-Firma hat einen Mann verklagt, der fünf offene WLAN-Hotspots, sowie zwei Übergangspunkte zum Tor-Netzwerk betreibt. In seinem Netzwerk wurde das Spiel "Dead Island" auf eine Tauschbörse hochgeladen. Der Betreiber weist jegliche Verantwortung von sich. Da das Delikt 2013 begangen wurde, urteilte der BGH nach altem TMG. Für diesen speziellen Fall greift also noch die Störerhaftung, und der Netzwerk-Anbieter muss die Strafsumme bezahlen.
Das Oberlandgericht Düsseldorf wird nun entscheiden, ob der Anbieter zudem nach derzeit gültigem Gesetz etwaige Seiten sperren muss.
Angesichts der rechtlichen Lage ist es weiterhin sinnvoll auf professionelle Hotspot-Anbieter zurückzugreifen. Denn bei Gästen wird freies WLAN gerne gesehen und zunehmend wichtiger. Im Gegensatz zu anderen Ländern hat Deutschland erschreckend wenig öffentliche Hotspots - wahrscheinlich genau wegen den rechtlichen Rahmenbedingungen. Im digitalen Zeitalter sollten Sie jedoch nicht auf einen Hotspot verzichten. Es empfiehlt sich daher ein Rundum-Sorglos-Paket, bei dem Sie sich um nichts mehr kümmern müssen, rechtlich auf der sichern Seite sind und sogar noch von jedem Login profitieren.
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