Bitte beachten Sie dass es sich hierbei um einen redaktionellen Beitrag und nicht um eine rechtliche Beratung handelt.
Kunden von Socialwave müssen sich keine Sorge um Urteile bezüglich WLAN-Haftung machen. Mit dem professionellen Gäste WLAN von Socialwave sind Sie immer auf der sicheren Seite. Sollten Sie Ihr WLAN-Netzwerk jedoch nicht durch einen professionellen Hotspot schützen, ist Vorsicht geboten.
Ein erneutes Urteil in Sachen WLAN-Haftung: der Europäische Gerichtshof hat gestern über das Problem von illegalem Filesharing entschieden. Der Inhaber eines Anschlusses haftet nun auch dann für Urheberrechtsverstöße, wenn diese angeblich von einem Familienmitglied begangen wurden. Bislang sah die Rechtssprechung in Deutschland anders aus - das wird sich in Zukunft ändern. Das vage Herausreden auf Grund des Schutzes der Familie reicht nun auch nicht mehr aus. Was hier im privaten Umfeld gilt, ist auch auf Geschäftsleute anzuwenden.
Der aktuelle Fall zeigt, dass Betreiber von WLAN Netzwerken in jedem Fall sicherstellen müssen, dass keine illegalen Downloads oder Uploads betrieben werden können. Dies gilt sowohl im privaten, als auch im geschäftlichen Bereich.
In diesem speziellen Fall hat der Verlag Bastei Lübbe geklagt. Der Angeklagte ist ein Mann, über dessen Anschluss ein Hörbuch auf einer Tauschbörse hochgeladen und zum Download angeboten wurde. Als Antwort auf die Klage erklärte der Inhaber, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss hätten, diese jedoch seines Wissens nie die Tauschbörse benutzt hätten.
Nach früherer Rechtssprechung hätte diese vage Aussage gereicht, um davon zu kommen. Der BGH stellt zunächst nur eine Vermutung darüber auf, dass der Inhaber auch der Täter ist. Wenn dieser anhand konkreter Beispiele zeigt, dass er nicht der einzige Nutzer des Internetanschlusses ist, kann er diese Vermutung widerlegen. Handelt es sich im folgenden um Familienmitglieder, so müssen keine Einzelheiten genannt werden. Denn laut dem in den Grundrechten verankerten Schutz der Ehe und Familie muss keine nähere Auskunft über den Nutzen durch Angehörige gegeben werden.
Es ist also nicht eindeutig zu klären, wer die Urheberrechte verletzt hat. Daher hat das Landesgericht München den EuGH um Auslegung der Vorschriften gebeten.
Das Urteil stärkt den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Die EU macht deutlich, dass jeder Staat angemessene Sanktionen und Rechtsbehelfe gegen Urheberrechtsverletzungen bereithalten muss. Dementsprechend muss man das Recht des geistigen Eigentums in ein angemessenes Gleichgewicht mit der Achtung des Familienschutzes bringen. Denn "an einem solchen Gleichgewicht fehlt es, wenn den Familienmitgliedern des Inhabers eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, ein quasi absoluter Schutz gewährt wird". Die Richter betonen, dass eine Familie kein rechtsfreier Raum für illegales Filesharing sein darf.
Daher ist es wichtig, dass nationale Gerichte Beweismittel verlangen können, um den Täter zu identifizieren. Andernfalls ist die Wahrung des Grundrechts des geistigen Eigentums nicht möglich. Da hier zwei Grundrechte aufeinander treffen muss das nationale Gericht einen Mittelweg, ein so genanntes Gleichgewicht finden.
Somit wird sich die Richtung der Urteilung bezüglich Verletzungen des Urheberrechts auch an deutschen Gerichten ändern. Wie genau dieser Fall weitergeht, entscheidet das Landgericht München. Klar ist, dass selbst die Familie nun nicht mehr als Schutzschild dient, denn eventuell können auch alle zur Haftung gezogen werden.
Wie man sieht ist es nach wie vor nicht sicher, offenes WLAN anzubieten ohne Absicherung, da die Rechtslage nicht eindeutig ist. Nicht einmal die Familie schützt vor der Haftung.
Sollten Sie Ihr Netzwerk also für mehrere Personen freigeben wollen, müssen Sie Vorsorge leisten. In diesem Fall empfehlen wir unbedingt den professionellen Hotspot von Socialwave. Damit sind Sie bei allen rechtlichen Themen auf der sicheren Seite. Dies ist im geschäftlichen Rahmen besonders wichtig, da Socialwave Sie neben der Störerhaftung auch vor Themen wie der Datenschutz Grundverordnung schützt. Der Login in den Socialwave Hotspot erfolgt durch eine Identitätsabfrage, falls nun eine Urheberrechtsverletzung über den Socialwave Hotspot geschieht, können anhand des Login Protokolls die Nutzer zu diesem Zeitpunkt ausweisen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Weitere Details zum Urteil finden Sie hier.
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